Betreff
Sperrung der Straßenverbindung Kirchplatz-Stiftsplatz für den Durchgangsverkehr
Vorlage
059/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straßenverbindung Kirchplatz-Stiftsplatz wird auf Höhe des Hauses Stiftsplatz 1 unter den im Sachverhalt genannten Rahmenbedingungen zunächst testweise für ein Jahr für den durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt.


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßenverbindung Kirchplatz-Stiftsplatz auf Höhe des Hauses Stiftsplatz 1 für den durchgehenden Kfz-Verkehr zu sperren und zunächst die hierfür erforderlichen vorbereitenden Schritte einzuleiten.

Die ungefähre Lage der vorgesehenen Absperrung durch Poller ist Anlage 1 zu entnehmen. Fotos der Situation finden sich in Anlage 2.

 

Begründung

Die Maßnahme kann ein wichtiger Bestandteil zur Aufwertung des Ortskerns darstellen. Durch eine Sperrung für den Durchgangsverkehr kann sich die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich deutlich verbessern. Gerade in Verbindung mit einem hier derzeit von privater Seite geplanten Umbau des Gebäudes Stiftsplatz 1 zu einem Café würde sich zudem eine Außengastronomie einfacher und attraktiver realisieren lassen. Die Maßnahme würde zudem gut mit der hier geplanten barrierefreien Umgestaltung des Ortskerns harmonieren, der hier die Schaffung einer barrierefreien Mischverkehrsfläche vorsieht (siehe VL 050/2016). Die erforderlichen Poller würden dabei selbstverständlich optisch angepasst an die Situation im historischen Ortskern ausgewählt.

Gerade an dieser schmalsten und damit sehr unübersichtlichen Stelle im Straßennetz des Ortskerns würde zudem die Verkehrssicherheit steigen.

Die Erreichbarkeit für Kfz würde bei dieser Maßnahme nicht entfallen. Die Zufahrt in die Straße und damit die Anfahrt aller Stellplätze und Hauszufahrten wäre unverändert möglich. Für einige Anwohner würden ggf. auf bestimmten Relationen kurze Umwegfahrten erforderlich.

Insbesondere für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr wäre eine Durchfahrt natürlich weiterhin möglich.

 

Vorgehen

Zunächst gilt es die rechtliche Möglichkeit der Sperrung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen; es handelt sich um eine anordnungspflichtige Maßnahme. Hierbei würde zudem die Frage geprüft, ob die fehlenden Wendemöglichkeiten ein Hindernis bei der Umsetzung darstellen.

Außerdem soll ein Stimmungsbild von den unmittelbar betroffenen angrenzenden Eigentümern eingeholt werden.

Es wird vorgeschlagen die Maßnahme – ggf. zunächst testweise für ein Jahr – umzusetzen, wenn in beiden Aspekten keine gravierenden Hindernisse erkannt werden,


Finanzielle Auswirkungen:

Geringe Kosten für zwei Poller sowie zusätzliche Verkehrsschilder.


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtskarte Sperrung

Anlage 2: Fotos der Situation