Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 "Westlich Dülmener Straße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
046/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ abgegebenen Stellungnahme, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ (siehe Anlage 1) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 2) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Um einem Antragsteller die Errichtung eines Wintergartens zu ermöglichen hat der Rat am 08.09.2015 (VL 097/2015) beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ einzuleiten.

 

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist hierfür eine Baugrenzenerweiterung um 3,5 Meter in Richtung Westen für die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Anbau bzw. die Erweiterung baulicher Anlagen. Das beschleunigte Änderungsverfahren gem. § 13a BauGB kann nun zum Abschluss gebracht werden. Es ist eine Anregung durch eine schriftliche Stellungnahme eingegangen (Anlage 1).

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller getragen.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungstabelle

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung