2. Entlastung der Bürgermeisterin
3. Beteiligungsberichte 2011 + 2012
Beschlussvorschlag:
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum 31.12.2011 wird gemäß § 116 (1) i.V.m. 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 140.258.796,25 € festgestellt sowie der Lagebericht 2011 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Der Gesamtabschluss 2011 weist einen Gesamtjahresfehlbetrag i.H.v. 1.008.308,66 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2011 9.994.110,23 €.
2. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum 31.12.2012 wird gemäß § 116 (1) i.V.m. 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 141.013.095,46 € festgestellt sowie der Lagebericht 2012 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Der Gesamtabschluss 2012 weist einen Gesamtjahresüberschuss i.H.v. 442.096,50 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2012 11.709.804,33 €.
3. Aufgrund der geprüften und festgestellten Gesamtabschlüsse 2011 + 2012 der Gemeinde Nottuln wird der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.
4. Die den Gesamtabschlüssen 2011 + 2012 beigefügten Beteiligungsberichte werden gem. § 117 GO zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 116 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der
Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtrechnung und dem
Gesamtanhang. Ihm ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.
Der
Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln und ist zu
erläutern.
Die
Gemeinde Nottuln hat mit der Erstellung der Gesamtabschlüsse die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH beauftragt. Diese hat auf Basis
der testierten Einzelabschlüsse die Konzernbilanzen aufgestellt und dem
Rechnungsprüfungsausschuss am 10.03.2016 vorgestellt.
Die Prüfung der Gesamtabschlüsse durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 10.03.2016 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke (s. Anlage) erteilt. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken gegen die Feststellung der Gesamtabschlüsse 2011 + 2012 durch den Rat der Gemeinde Nottuln und die Entlastung der Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Uneingeschränkte Bestätigungsvermerke vom 10.03.2016..