Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
Vorlage
039/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Angelegenheit wird an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Beschlussvorschlag für den HFA:

Die Eingabe wird als unzulässig zurückgewiesen.

 


Sachverhalt:

Mit der dieser Vorlage beigefügten E-Mail vom 21.01.2016 regt der NRW-Landesvorsitzende der Partei „Die Republikaner“ an, „ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze“ zu erlassen. Dieser Antrag ist – wie bereits die Republikaner-Anregung zur Ernennung Viktor Orbáns im Jahr 2015 (vgl. beigefügte Sitzungsvorlage Nr. 135/2015) – in mehreren Städten gestellt worden. Allein schon aus diesem Grunde hält der Unterzeichner (wie schon damals GORR Rickert in der Sache „Ehrenbürgerschaft Viktor Orbán“) die Nutzung des § 24 GO NRW für rechtsmissbräuchlich.

Die Rechtsauffassung des Unterzeichners stimmt mit der Rechtsauffassung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes überein, wie sie dort bereits im Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 dargelegt wurde. Das Schreiben ist in Ablichtung beigefügt.

Der Antrag ist letztendlich als unzulässig zurückzuweisen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Antrag der Republikaner
Anlage 2        Sitzungsvorlage Nr. 135/2015
Anlage 3        Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 26.01.2016