Betreff
Wahl einer Beigeordneten
Vorlage
038/2016
Art
Personalvorlage

Beschlussvorschlag:

Frau Doris Block wird zur Beigeordneten der Gemeinde Nottuln gewählt. Die Dienstaufnahme erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Sie wird in die Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 ÜBesG NRW eingewiesen.

Sie erhält entsprechend der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in gesetzlicher zulässiger Höhe.

Frau Doris Block wird zur Kämmerin der Gemeinde Nottuln bestellt.


Sachverhalt:

Die Wahlzeit des derzeitigen Kämmerers Klaus Fallberg endet am 31.03.2016. Die freiwerdende Stelle wurde vereinbarungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Vorschriften am 05.12.2015 öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt gingen 20 Bewerbungen ein.

6 Bewerber/innen wurden zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen. 5 Personen sind der Einladung am 20.02.2016 gefolgt.

Nach einhelliger Auffassung aller Fraktionen ist Frau Doris Block, wohnhaft in 46342 Velen, Feldbrandweg 35, die qualifizierteste Bewerberin. Sie wurde zur heutigen Sitzung eingeladen.

Die Wahl der Beigeordneten richtet sich nach § 71 i.V.m. § 50 GO NW. Danach findet die Wahl durch offene Abstimmung statt, wenn niemand widerspricht. Die Beigeordnete wird für die Dauer von acht Jahren gewählt.

Die Aufnahme der Tätigkeit sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die Beigeordnete sollte in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 ÜBesG NRW eingewiesen werden. Die Aufwandentschädigung sollte entsprechend der Eingruppierungsverordnung in gesetzlicher Höhe gewährt werden.

Entsprechend den Ausschreibungserfordernissen sollte die Beigeordnete gleichzeitig zur Kämmerin bestellt werden.

Sie ist allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin gem. § 68 GO NW.