Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 01.07.2016 bis 30.06.2017 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.
Sachverhalt:
Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner
Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere
mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung
zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.
Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische
Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2015 im
Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet
sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt
ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen
auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung)
verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden
Mehraufwendungen erhalten.
Im Jahr 2015 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle
der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche
Nachteil mit 144,46 €/ha für Ackerland und mit 209,93 €/ha für
Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2015 betrug
bei einer auszugleichenden Fläche von 108,33 Hektar insgesamt 17.307,71 €.
Auch für das laufende Jahr 2016 wurde durch Frau Elies der wirtschaftliche
Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt die Berechnung
einen Ausgleichsbetrag von 149,47 €/ha für Ackerland und 216,43 €/ha für
Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2016 bei 108,33 ha mit einem
finanziellen Ausgleich in Höhe von rd. 17.890 € zu rechnen.
Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der
Wasserversorgung für 2016 eingestellt.
Nachdem bereits mit einem Erlass des „Umweltministeriums“ des Landes
NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als
nicht fachgerecht bewertet wurde, zeichnet sich durch den zu erwartenden Erlass
einer neuen Düngeverordnung ab, dass die Wirtschaftsdüngung nach
Hauptfruchternte weiter eingeschränkt, aber für bestimmte Anbauarten weiter Bestand
haben wird. Die neue Düngeverordnung durchläuft voraussichtlich im Jahr 2016
den Bundestag und den Bundesrat. Zu welchem Zeitpunkt die Düngeverordnung in
Kraft treten wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Auch die
neue Düngeverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Düngung nach
Ernte der Hauptfrucht vor.
Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer
Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann,
so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz
bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode
2016 nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim
Ausgleich für die Flächen, die unter den o.a. Düngungserlass fallen oder
aufgrund einer neuen Düngeverordnung bereits für die laufende Periode eine
Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden
in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine Ausgleichszahlungen.
Bereits am 09.03.2016 wird unter Federführung der Kooperation
Landwirtschaft Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet die jährliche
Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den
Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. Sofern die Bewirtschafter
die Vereinbarung fortsetzen wollen, kann der Betriebsausschuss in seiner
Sitzung am 17.03.2016 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung
eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine
Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden
Gewässerschutzes von großer Bedeutung.
Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW,
Mülheim a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn
der Beratung über die temporäre mikrobiologische Belastung des Grundwassers im
vergangenen Jahr und im Zeitablauf seit 2009, berichten. Zusätzlich wird Herr
Nolte weitere Informationen zur Qualität des Nottulner Grundwassers
präsentieren. Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre
resultierende vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts
wird die Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des
Ausgleichs der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.
Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die
Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum
freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind.
Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln kostenneutral.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile voraussichtlich rd. 17.890 €
Anlagen:
- Übersicht Düngungsverzicht 2011 - 2016
- Ausgleichsberechnung 2016 (Basisdaten der LKW COE)