Betreff
Fortsetzung der Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung in Teilbereichen des Wasserschutzgebietes
Vorlage
015/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 01.07.2016 bis 30.06.2017 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.

 

 


Sachverhalt:

 

Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.

 

Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2015 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung) verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden Mehraufwendungen erhalten.

 

Im Jahr 2015 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche Nachteil mit 144,46 €/ha für Ackerland und mit 209,93 €/ha für Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2015 betrug bei einer auszugleichenden Fläche von 108,33 Hektar insgesamt 17.307,71 €.

 

Auch für das laufende Jahr 2016 wurde durch Frau Elies der wirtschaftliche Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt die Berechnung einen Ausgleichsbetrag von 149,47 €/ha für Ackerland und 216,43 €/ha für Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2016 bei 108,33 ha mit einem finanziellen Ausgleich in Höhe von rd. 17.890 € zu rechnen.

 

Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2016 eingestellt.

 

Nachdem bereits mit einem Erlass des „Umweltministeriums“ des Landes NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als nicht fachgerecht bewertet wurde, zeichnet sich durch den zu erwartenden Erlass einer neuen Düngeverordnung ab, dass die Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte weiter eingeschränkt, aber für bestimmte Anbauarten weiter Bestand haben wird. Die neue Düngeverordnung durchläuft voraussichtlich im Jahr 2016 den Bundestag und den Bundesrat. Zu welchem Zeitpunkt die Düngeverordnung in Kraft treten wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Auch die neue Düngeverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Düngung nach Ernte der Hauptfrucht vor.

 

Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann, so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode 2016 nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim Ausgleich für die Flächen, die unter den o.a. Düngungserlass fallen oder aufgrund einer neuen Düngeverordnung bereits für die laufende Periode eine Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine Ausgleichszahlungen.

 

Bereits am 09.03.2016 wird unter Federführung der Kooperation Landwirtschaft Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet die jährliche Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. Sofern die Bewirtschafter die Vereinbarung fortsetzen wollen, kann der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2016 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden Gewässerschutzes von großer Bedeutung.

 

Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW, Mülheim a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn der Beratung über die temporäre mikrobiologische Belastung des Grundwassers im vergangenen Jahr und im Zeitablauf seit 2009, berichten. Zusätzlich wird Herr Nolte weitere Informationen zur Qualität des Nottulner Grundwassers präsentieren. Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre resultierende vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts wird die Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des Ausgleichs der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.

 

Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind. Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln kostenneutral.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile voraussichtlich rd. 17.890 €


Anlagen:

 

  1. Übersicht Düngungsverzicht 2011 - 2016
  2. Ausgleichsberechnung 2016 (Basisdaten der LKW COE)