Betreff
Bebauungsplan Nr. 74 "Industriepark I+II" Änderung und Teilaufhebung - Satzungsbeschluss
Vorlage
004/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 74 „Industriepark I+II“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die zugehörige Begründung (Anlagen 4) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Am 08.09.2015 hat der Rat der Gemeinde Nottuln die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I+II“ im Regelverfahren beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die nun für die Anbindung an die Ortsumgehung nicht mehr benötigten Flächen innerhalb des Gewerbegebietes im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden nunmehr sinnvoll als Gewerbeflächen zu nutzen.

Die Information über die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes fand vom 30.09.2015 bis zum 29.10.2015 statt. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 18.12.2015 bis zum 17.01.2016 statt. Es sind keine Anregungen bzw. Bedenken geäußert worden. Eine erneute Überarbeitung des Planes ist nicht notwendig.

Es wird daher empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Bebauungsplan

Anlage 3: Textliche Festsetzungen

Anlage 4: Begründung inkl. Umweltbericht