Betreff
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln ab dem 01.01.2016
Vorlage
001/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, die monatlichen Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.01.2016 durch eine Erhöhung analog der Erhöhung der durch die Verordnung des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2015 festgelegten Erhöhung die Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister anzupassen.

Die monatlichen Aufwandsentschädigungen werden zum 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:

-       Leiter der Feuerwehr                          273,00 €

-       stellv. Leiter der Feuerwehr                137,00 €

-       Zugführer                                              75,00 €

-       stellv. Zugführer                                    37,50 €

-       Jugendfeuerwehrwart                           75,00 €

-       stellv. Jugendfeuerwehrwart                 37,50 €

-       Gerätewart (Atemschutz,Kleiderwart)    75,00 €   


Sachverhalt:

Für Aufwandsentschädigungen der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Bürgermeisterkonferenz im Kreis Coesfeld hat im Jahr 2001 empfohlen, dass sich die Kommunen an die Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister bzw. der Kreisbrandmeister orientieren sollen.

Mit der „Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister) vom 27.02.2015“ hat des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen u.a. die Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister zum 01.01.2015 von bisher 594,00 € auf 728,00 € monatlich angehoben.

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 31.10.2001 festgelegt, dass in Abstufung zum Bezirksbrandmeister der Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75% der Aufwandsentschädigung des Bezirksbrandmeisters erhalten soll. Gleichzeitig wurde den kreisangehörigen Kommunen unter 30.000 Einwohnern empfohlen, dem Leiter der örtlichen freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Aufwandsentschädigung des Kreisbrandmeisters zu gewähren. Die Stellvertreter des Leiters (stellv. Wehrführer) erhalten 50% dieser Summe als eigene Aufwandsentschädigung.

Diese Regelung wird in den Gemeinden Rosendahl, Billerbeck und den Städten Coesfeld und in Dülmen seit 2001 praktiziert und hat sich bewährt.

Unter Beibehaltung der Regelung ergibt sich folgende Neu-Berechnung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Nottulner Wehrführung:

                             728,00 € Pauschale Bezirksbrandmeister

          75 %  =       546,00 € Pauschale Kreisbrandmeister

          50 %  =       273,00 € Pauschale Wehrführer             

          50 %  =       136,50 € Pauschale stellv. Wehrführer    (aufgerundet 137,00 €)

Bisher erhalten der Wehrführer, die Zugführer und deren Stellvertreter eine entsprechende monatliche Aufwandsentschädigung. Der Jugendfeuerwehrwart erhält eine Aufwandsentschädigung von 30,00€, sein Stellvertreter erhält keine. Unter Berücksichtigung der umfangreichen durchgeführten Ausbildung während der wöchentlichen Dienstabende der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln, ist eine Gleichstellung des Jugendfeuerwehrwartes und seines Stellvertreters u.a. im Hinblick einer monatlichen Aufwandsentschädigung angebracht.

In Ermangelung von Regelungen auf Landes- bzw. Kreisebene wird vorgeschlagen, die Erhöhung der Aufwandsentschädigung analog der Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister vorzunehmen.

Diese Erhöhung von 594,00€ auf 728,00 € beträgt 134,00 € oder 22,5 %, aufgerundet 23 %. Unter Berücksichtigung dieses Prozentsatzes ergeben sich die im Beschlussentwurf dargelegten Erhöhungsbeträge.

Diese Regelung wird in den og. Städten und Gemeinden ebenso praktiziert. Der prozentual höhere Anstieg der Aufwandsentschädigung ist gerechtfertigt, weil sich das Aufgabenfeld und der Verantwortungsbereich der Zugführer und deren Stellvertreter in den vergangenen Jahren wesentlich verändert und erhöht hat.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für alle Gerätewarte (Atemschutz-, Kleiderwart etc.) ist ebenfalls gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Veränderung des jeweiligen Aufgabenfeldes ( z.B. durch Einführung des Digitalfunks, durch immer komplexere Fahrzeug-Ausstattung, Eigeninitiative beim Umbau der Feuerwehrgerätehäuser, Aufbau und Verwaltung Kleiderkammer)  haben sich der Verantwortungsbereich, der Zeitaufwand und der persönliche Einsatz wesentlich verändert und erhöht. Eine Gleichstellung aller Gerätewarte ist, analog der Gleichstellung des Jugendfeuerwehrgerätewartes, angebracht und vorzunehmen.

Die monatlichen Aufwandsentschädigungen verändern sich gegenüber den bisherigen Leistungen wie folgt:

Funktion

neu

gerundet

bisher

Leiter der Freiwilligen Feuerwehr

273,00 €

273,00 €

200,00 €

Stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (50 %)

136,50 €

137,00 €

100,00 €

Zugführer

73,80 €

75,00 €

60,00 €

Stellv. Zugführer (50 %)

36,90 €

37,50 €

30,00 €

Jugendfeuerwehrwart

73,80 €

75,00 €

   30,00 €

Stellv. Jugendfeuerwehrwart (50%)

36,90 €

37,50 €

0,00 €

Gerätewart einschl. Atemschutz u.  Kleiderwart

73,80 €

75,00 €

60,00 €

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen entsteht ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von 7.074,00 € (gerundet 7.050,00 €).

Der erhöhte Betrag wird für 2016 veranschlagt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ab 2016 entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 7.050,00€

 


Anlagen:

Keine