Betreff
Einbringung des Haushaltes 2016
Vorlage
201/2015
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird von der Bürgermeisterin gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2016 bis 2019 sind im Haushaltsplan 2016 dargestellt.