Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013 in der Fassung vom 09.06.2015
Vorlage
189/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom __________ wird mit Wirkung zum 01.08.2016 beschlossen.


Sachverhalt:

Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden die Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen durch die Gemeinde Nottuln erhoben, nach dem bei einer überörtlichen Prüfung festgestellt wurde, dass diese Aufgabenwahrnehmung durch die Förder- und Betreuungsvereine rechtlich nicht zulässig ist.

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013.

Um zukünftig die Verwaltung der Elternbeiträge und Abrechnungsverfahren hinsichtlich des Verwendungsnachweises zu vereinfachen, beabsichtigt der Betreuungsverein Pippi Langstrumpf e.V., die Anmeldeformulare für das Schuljahr 2016/2017 entsprechend anzupassen.

Da die Anmeldeverfahren ab Ende Januar 2016 für das Schuljahr 2016/2017 beginnen, ist eine unverzügliche Beratung und Beschlussfassung erforderlich.

Für die Betreuung bis 13:00 Uhr und die Betreuung von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr wird vom Land NRW eine gesonderte Pauschale für „andere Betreuungsformen“ an einer offenen Ganztagsschule gewährt.

Das Land NRW gewährt für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule ab Unterrichtsende bis 15:00 Uhr pro Schuljahr pro Kind einen Pauschalbetrag. Eltern, die hierüber hinaus ihr Kind bis 17:00 Uhr betreut haben möchten, müssen ab dem Schuljahr 2016/2017 zukünftig zwei Anmeldungen vornehmen. Eine Anmeldung für die schultäglich verpflichtende Teilnahme an der Betreuung bis 15:00 Uhr und darüber hinaus eine Anmeldung für die Betreuung von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Um die Einnahmen zukünftig betreuungsscharf ausweisen zu können, ist eine Änderung im Beitragssystem notwendig.

Eine Beitragserhöhung erfolgt durch die Trennung nicht. Für die Betreuung von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr wird unter der in der Satzung genannten Voraussetzungen ebenfalls eine Beitragsreduzierung gewährt.

Hinsichtlich § 2 Satz 2 erfolgt eine redaktionelle Anpassung an die „Richtlinien „Gebundene und offene Ganztagschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der aktuellen Fassung. In 8.2 heißt es dort: „In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170 EUR (vorher 150 EUR) pro Monat pro Kind erheben und einziehen.“

Der Entwurf der 3. Änderungssatzung nebst Anlage ist beigefügt. Die eingearbeiteten Änderungen sind dort fett und kursiv gekennzeichnet.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Da die vereinnahmten Elternbeiträge in vollem Umfang an die Betreuungsvereine geleitet werden, gibt es keine finanziellen Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt.


Anlagen:

3. Änderungssatzung nebst Anlage