Betreff
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 143 "Erweiterung Hellersiedlung" im Bereich des Friedhofs Appelhülsen nach § 13a BauGB, hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
185/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung einer geordneten und zielgerichteten Nachverdichtung.


Sachverhalt:

Im Zuge der Baulandflächenentwicklung und der damit einhergehenden Ortsteilstärkung verfolgt die Verwaltung die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ im Bereich des Friedhofs Appelhülsen. Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Hierbei steht die Nachverdichtung im Innenbereich im Fokus. Die vorgesehene Baufläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Nottuln und wird nach Rücksprache mit dem Friedhofsbetreiber nicht weiter als Friedhofserweiterungsfläche benötigt. Die potenzielle Baufläche besitzt eine Flächengröße von rd. 4.600 m² und bietet somit ca. 6–7 Grundstücken Platz. Die voraussichtlichen Erschließungskosten werden auf Grund der direkten Anbindung an das nördliche Wohngebiet „Hellersiedlung“ sowie durch den in Gemeindehand befindlichen Grundstücksbesitz gering ausfallen. Die erforderlichen technischen Prüfungen würden während des Bauleitverfahrens erfolgen. Besonderes und sorgfältiges Augenmerk liegt dabei auf dem Schallgutachten auf Grund mehrerer Lärmimmissionsquellen im Umfeld des Plangebietes (Landesstraße/Autobahn). Die Verortung des Plangebietes wird in Anlage 1 dargestellt.

Weiteres Vorgehen

Es wird vorgeschlagen, dass in dieser Sitzung ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Interne Personalkosten sowie ca. 7.500 € für ein Artenschutzgutachten sowie ein Schallgutachten.


Anlagen:

Anlage 1, Plangebiet „Erweiterung Hellersiedlung“