Betreff
Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie"
Vorlage
163/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Senden wird nicht abgegeben.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Senden führt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ bis zum 30.11.2015 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durch. Die Gemeinde Nottuln kann in diesem Zuge eine Stellungnahme abgeben.

Ziel und Zweck der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden ist es, mit der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie die Nutzung der Windenergie auf eine rechtssichere Basis zu stellen, d. h. ihr mit Zonen „substanziell Raum“ zu geben. Die Lage der potenziellen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Auf dem Gemeindegebiet Senden sind demnach 5 Flächen vorgesehen: BOES 1, BOES 2, BOES 4, SEND 0 und OTT 6.

Von den genannten Flächen befindet sich keine im näheren Umfeld des Nottulner Gemeindegebietes. Die nächstgelegenen Konzentrationszonen „BOES 1“ und „BOES 2“ befinden sich in ca. 3 km Entfernung zur Gemeindegrenze. Bis zum Ortsteil Schapdetten sind es ca. 4,5 km. Auf dieser Strecke befinden sich außerdem Waldgebiete.

Auf Grund dieser Distanzen wird es nicht zu nennenswerten Einflüssen durch Windenergieanlagen kommen. Aus Sicht der Verwaltung kann daher darauf verzichtet werden, eine Stellungnahme abzugeben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1        Übersicht Flächen potenzielle Konzentrationszonen