Betreff
Stellungnahme zur Aufstellung des Sachlichen Teilnutzungsplanes "Windenergie" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
162/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Stellungnahme zum Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Havixbeck wird nicht abgegeben.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Havixbeck führt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bis zum 12.11.2015 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durch. Die Gemeinde Nottuln kann in diesem Zuge eine Stellungnahme abgeben. Eine Verlängerung der Beteiligungsfrist bis zum 19.11.2015 ist auf Grund der Terminierung am 18.11.2015 des Gemeindeentwicklungsausschusses beantragt.

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck dient der Steuerung der Windenergienutzung für das Gemeindegebiet Havixbeck. Die Lage der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung sind dem als Anlage 1 beigefügten sachlichen Teilflächennutzungsplan zu entnehmen. Auf den vollständigen Abdruck aller Beteiligungsunterlagen wird angesichts des sehr großen Umfangs verzichtet. Bei Bedarf können diese unter Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. eingesehen werden.

Einzig die Konzentrationszone „Natrup“ befindet sich im näheren Umfeld des Nottulner Gemeindegebietes.

Zwischen der Konzentrationszone „Natrup“ und der Gemeindegrenze liegen ca. 1,3 bis 1,6 km. Bis zum Ortsteil Schapdetten sind es ca. 2,0 km. Auf dieser Strecke befinden sich Waldgebiete und eine Hügelkuppe.

Auf Grund dieser Distanzen wird es nicht zu nennenswerten Einflüssen durch Windenergieanlagen kommen. Aus Sicht der Verwaltung kann daher darauf verzichtet werden, eine Stellungnahme abzugeben. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der
                   Gemeinde Havixbeck