Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verwaltungsfinanzbericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sind in den Anlage 1 und 2 dargestellt. Die wesentliche Abweichung zwischen dem Plan 2015 und der Hochrechnung zum 31.12.2015 bei den Erträge und Aufwendungen ist, wie im Verwaltungsfinanzbericht zum 30.06.2015 bereits erläutert, auf die Erhöhung der Sonderposten sowie Abschreibungen in Höhe von 1,3 Mio € durch die Übernahme der Straßenbeleuchtung von der RWE im Jahr 2014 zurückzuführen.

Wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, verlaufen die wesentlichen Ertragspositionen planmäßig. Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer kann zum Jahresende von einer Erhöhung zum Haushaltsansatz in Höhe von rd. 127 T€ und bei der Grundsteuer B in Höhe von rd. 90 T€ ausgegangen werden. Die sonstigen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rd. 1,0 Mio. €. Ursächlich für diese Entwicklung sind folgende Sacherhalte: Zahlung Kreis Coesfeld für die Überdeckung aus der Jugendamtsumlage aus dem Jahr 2013 (365 T€), Kostenerstattungen vom Land aus dem AsylbLG (168 T€), periodenfremde Erträge und Wertveränderungen bei Sachanlagen (259 T€ - nur unterjährig im Ergebnis enthalten; Neutralisierung des Ergebnisses zum Jahresende durch Abschlussbuchungen).

Bei den bedeutenden Aufwandspositionen sind zum Haushaltsplan keine gravierenden Abweichungen festzustellen (Ausnahme: die Abschreibungen wie bereits dargestellt). Die Zuweisungen für sonstige öffentliche Zwecke beinhalten die überplanmäßigen Betriebskostenzuschüsse an die Kindergärten in Höhe von 58.717,- €.

Aus der Anlage 3 ist die Entwicklung der liquiden Mittel zu ersehen. Einschließlich der im Haushaltsplan beabsichtigten Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 1,6 Mio € könnte sich der Kassenbestand zum Jahresende auf rund 4,6 Mio. € einpendeln. Mit dieser positiven Entwicklung sind folgende Vorgänge verknüpft:

 

Vorgang

Betrag

+/-

Schlussabrechnung der Einkommensteuer aus dem Jahr 2014 – Zahlung in 2015

0,2 Mio. €

+

Erhöhung aus den Quartalszahlungen für die Einkommensteuer

0,1 Mio. €

+

Grundstücksverkäufe Beisenbusch

0,5 Mio. €

+

Verkauf KOT-Heim

0,3 Mio. €

+

Geplanter und nicht zu realisierender Straßenbau im Gewerbegebiet Beisenbusch 0,6 Mio. € u. Ausbau Daruper Straße 0,4 Mio. €

1,0 Mio. €

+

Geringerer Zuschuss für die Breitbandversorgung

0,2 Mio. €

+

Zahlungen aus dem Rückstellungsbestand am 31.12.2014

0,7 Mio. €

-

über- u. außerplanmäßige Auszahlungen

0,2 Mio. €

-

Gesamt (Erhöhung der liquiden Mittel am 31.12.2015)

1,4 Mio.€

+

 

Aufgrund der sehr schwierig einzuschätzenden Investitionstätigkeit ist die Prognose der liquiden Mittel nicht immer zielgenau.

Ausgehend von dem Stand der liquiden Mittel am 31.12.2015 in Höhe von 4,6 Mio. € und den Veränderungen der Finanzmittelbestände der Jahre 2016 bis 2018 (gem. Haushalt 2015) sowie den Schlüsselzuweisungen gem. GFG 2016 gegenüber dem Haushalt 2015 kann sich der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2018 auf 2,4 Mio. € reduzieren. Ohne die Kreditermächtigung verringern sich die Finanzmittel auf 0,8 Mio. €. Die Darstellung dieser mittelfristigen Finanzentwicklung ist vor dem Hintergrund der Kreditermächtigung im Rahmen des Haushaltes 2015 notwendig. Über die Aufnahme eines Investitionskredites (ob und wenn ja, in welcher Höhe) ist bis zum Beschluss der Haushaltssatzung für 2016 zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Bericht.


Anlagen:

Anlage 1 – Finanzbericht per 30.09.2015 (Erträge)

Anlage 2 – Finanzbericht per 30.09.2015 (Aufwendungen)

Anlage 3 – Finanzbericht per 30.09.2015 (Ein- und Auszahlungen)

Anlage 4 – Finanzbericht per 30.09.2015 (Mittelumverteilungen, über- und außerplanmäßige  Ausgaben)