Beschlussvorschlag:
Der zusätzlich
erforderliche Betrag in Höhe von ca. 84.000 € für den Ausbau der Wohnanlage Daruper
Straße 42-46 wird außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Für die Wohnanlage
Daruper Straße 42-46 in 48301 Nottuln entsteht ein Mehrbedarf an Investitionsmitteln.
Die im Folgenden dargestellten
Mehrkosten entstehen durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schallschutz, die
in der Abhängigkeit der Baugenehmigung vom Ende Dezember 2014 gefordert sind.
In dieser Baugenehmigung
des Kreises wurde auf ein von der Gemeinde erstelltes Schallemissionsgutachten
hingewiesen. In der Bauakte vom Bauantrag aus 2002 und der erfolgten Bauabnahmen
gab es aber keinerlei Hinweise auf ein solches Gutachten, insofern stellte sich
der Sachverhalt unerwartet neu dar.
Ferner wurde durch
die Baugenehmigung deutlich, dass – anders als zunächst damals angestrebt – das
Gebiet bauleitplanerisch nicht als „Sondergebiet“ (S) sondern als Wohngebiet
(WA) dargestellt war. Hierfür gelten andere, höhere Anforderungen.
Im Frühjahr 2015
wurde die Angelegenheit insbesondere im Hinblick auf die neuen Sachverhalte umgehend
untersucht. Der entsprechende Vorgang ist dokumentiert. Das Verfahren wurde im
Frühsommer 2015 mit einer Novellierung des in der Zwischenzeit zur Verfügung
stehenden Gutachtes von 2000 in Abhängigkeit zur geplanten Umgehungsstraße und in
Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgeschlossen.
Aus der
Novellierung (2015) des Schallemissionsgutachtens (2000) in Verbindung mit den
sich aus der Umgehungsstraße ergebenden Abhängigkeiten entstehen für den geplanten
Ausbau und auch für den Betrieb der bestehenden Gebäude die folgenden Zwänge:
u Die Emissionswerte für den Tag (55 dB) sind
mit Auflagen (das sind z.B. Schallschutzfenster im OG) einzuhalten.
u Die höchstzulässigen Nachtwerte von 45 dB allerdings
werden nur mit geschlossenen Fenstern erreicht. Deshalb ist es geboten, eine
„Zwangsbelüftung“ einzurichten. Diese Maßnahme ist sowohl für den Ausbau als
auch für die Bestandswohnungen durchzuführen.
u Kostenansatz für diese Maßnahme: ca. 35.500 €
brutto. Zusätzlich werden Mehrkosten von ca. 9.500 € brutto im Gewerk Elektro
für den Bereich „Zwangsbelüftung“ erwartet.
u Die Mehrkosten für die geforderte
Schallschutzverglasung stellen sich mit ca. 7.500 € brutto dar.
u Im Zuge der Erhaltung und Umlegung des Erdwalls
zur angrenzenden Umgehungsstraße (Schallschutz) sind Kosten für die rückseitige
Bepflanzung mit ca. 12.000 € netto einzurechnen.
Grundsätzlich ist
ferner mit einer sich in den letzten Monaten entwickelten allgemeinen
Baukostensteigerung von ca. 4% zu rechnen, bezogen auf das bisher skizzierte
Gesamtvolumen von 495.000 €.
Das bisher
bereitgestellte Budget für den Ausbau der Wohnheime in der Daruper Straße 42-46
wird nicht reichen.
Wegen der stetig
steigenden Flüchtlingszahlen kann mit der Maßnahme nicht bis 2016 gewartet
werden. Um den Bedarf der Gemeinde an entsprechendem Wohnraum zu decken, muss
mit dem Bau sofort begonnen werden.
Das
Gebäudemanagement kann die Auftragserteilung und damit den Baubeginn nur
veranlassen, wenn die erforderlichen Mittel genehmigt sind.
Zusammenfassung der zu erwartenden Mehrkosten
für das Objekt Ausbau Daruper Straße
Zusätzlicher Aufwand für alle 3 Wohnhäuser |
|
Zusätzliche
Schallschutzmaßnahmen für Bestandswohnungen und Neubau (Zwangslüftung) |
ca.35.000 € |
Mehraufwand
Elektroinstallation aus Lüftung |
ca. 9.500 € |
Schallschutzfenster
für die Dachgeschosse (Aufpreis) |
ca. 7.500 € |
Bepflanzung im
Bereich verlegter Erdwall aus dem Schallschutz Umgehungsstraße heraus |
ca. 12.000 € |
Allgemeine
Baukostensteigerung |
ca. 20.000 € |
Summe brutto |
ca. 84.000 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf von ca.
84.000 € (investiv)