Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2015
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016
Vorlage
141/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Gebührensätze für das Jahr 2016 bleiben unverändert gegenüber dem Jahr 2015.


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2015

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2015 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2015 folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Die Deponiegebühren für die Restabfälle aus den Straßenpapierkörben werden voraussichtlich ca. 5 t – das entspricht ca. 28 % - über den kalkulierten Tonagen von 18 t liegen. Dies entspricht jedoch lediglich einem Betrag von ca. 435,00 €.

 

Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich wird es bei den gesammelten Sperrmüllmengen geben. Aufgrund der Hochrechnungen für 2015 werden rd. 323 t Sperrgut am Wertstoffhof angeliefert werden. Die kalkulierte Menge i. H. v. 361 t wird somit um 38 t bzw. ca. 10 % (ca. 6.000,00 €) unterschritten.

 

Auch bei den Schadstoffen fallen höhere prozentuale Abweichungen auf. Hier wird die angelieferte Menge voraussichtlich um ca. 62 % über der kalkulierten Menge liegen. Wie bei den Restabfällen aus den Straßenpapierkörben ist die Abweichung in € trotz der relativ hohen prozentualen Abweichung aufgrund der insgesamt geringen Mengen vergleichsweise niedrig. Bei den Schadstoffen beträgt der Unterschied ca. 5 t und somit 1.000,00 €.

 

Eine weitere Fraktion bei der höheren Abweichungen zu erwarten sind, ist Altholz. Kalkuliert wurden Anlieferungen am Wertstoffhof i. H. v. 311 t. Tatsächlich angeliefert werden voraussichtlich 417 t, das entspricht einer Abweichung von 34 % bzw. 424,00 €.

 

Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Für die Reinigung der Bushaltestellen wird nach dem derzeitigen Stand der kalkulierte Betrag (6.665,00 €) nicht benötigt. Die tatsächlichen Kosten hierfür sind ca. 11 % niedriger. Bei der Entsorgung von wilden Müllablagerungen hingegen werden die angesetzten 5.312,00 € nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Der Ansatz wird um fast 76 % überschritten. Die in 2015 anfallenden Kosten werden daher rd. 9.350,00 € betragen. Ein Grund für diesen starken Anstieg von wilden Müllablagerungen ist nicht erkennbar.

 

Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.

 

 

 

 

Wertstoffhof

 

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Kosten für 2015 entsprechen annähernd den angesetzten Kosten. Die voraussichtliche Abweichung liegt aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen lediglich bei 1 %.

 

 

Entsorger

 

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet. Auch hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei rd. 1 %.

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Sowohl die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren als auch die Erträge aus den Wertstofferlösen liegen annähernd an den kalkulierten Beträgen.

 

Eine Entnahme des Sopos wurde für 2015 nicht einkalkuliert. Aufgrund der bisherigen Entwicklungen (07/15) ergibt die Hochrechnung für 2015 voraussichtlich einen Überschuss von ca. 30.000,00 €. Dies entspricht dem in der Kalkulation erwarteten Überschuss. Ob tatsächlich eine Zuführung zum Sopo in v. g. Höhe erfolgen kann, wird die Ergebnisrechnung ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2016 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2012

€/t

2013

€/t

2014

€/t

2015

€/t

2016

€/t

Restabfälle

150,00

147,00 €

146,00 €

145,00 €

145,00 €

Sperrgut

150,00

147,00 €

146,00 €

145,00 €

145,00 €

Altholz

3,00

6,00 €

4,00 €

4,00 €

4,00 €

Grün-/Bioabfälle

100,00

80,00 €

70,00 €

66,00 €

65,00 €

E-Schrott

96,00

99,00 €

99,00 €

99,00 €

99,00 €

Altmetall

114,00

105,00 €

105,00 €

99,00 €

99,00 €

Papier

13,00

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

Umschlag1

20,00

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

200,00 €

200,00 €

200,00 €

200,00 €

200,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen. Für die Kalkulation 2016 werden die Erlöse/t zugrundegelegt, die der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:

 

Erlöse

2014

€/t

2015

€/t

2016

€/t

 

Papier

85,00 €

85,00 €

90,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

242,00 €

230,00 €

190,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 2

90,00 €

90,00 €

80,00 €

Kühlgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 3

110,00 €

150,00 €

82,00 €

IT-Geräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

200,00 €

225,00 €

180,00 €

Elektrokleingeräte

Altmetall

242,00 €

230,00 €

200,00 €

 

Altholz

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

E-Schrott Depotcontainer

225,00 €

142,50 €

142,50 €

Elektrokleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

 

5,00 €

7,50 €

 

 

Bzgl. der Erlöse für die Sammelgruppe 2 steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob die kommunale Sammlung als Option weiter geführt werden soll, da noch nicht absehbar ist, ob die Erlöse überhaupt die Sammelkosten decken. Die WBC setzen dennoch 80,00 €/t an.

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2014 und 2015 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2016 wird voraussichtlich von 56 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 44 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2015 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2016 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.867 t

x

145,00 €

=

270.715,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

 

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2016 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2015, auf die Gemeinden umlegen.

 

Der Kreis wird die Grundgebühr 2016 (je Einheit) wie im Vorjahr bei 16,50 € bestehen lassen. Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

16,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

18,15 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

33,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

165,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2015 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2015

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.223

x

16,50 €

=

53.179,50 €

80 l/120    14 t

1.955

x

18,15 €

=

35.483,25 €

240 l

760

x

33,00 €

=

25.080,00 €

1,1 m³

14

x

165,00 €

=

2.310,00 €

Grundgebühr

5.952

 

 

 

116.052,75 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

270.715,00

Grundgebühr

116.052,75 €

 

386.767,75 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2016 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2016 eine Vergütung i. H. v. 182.841,95 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.867 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (86 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.195 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.727,60 €

Gestellung 240 l

774 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.764,72 €

Gestellung 1,1 m³

15 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

376,20 €

Beförderung

1.867 t

x

27,82 €

 

 

=

51.939,94 €

Vergütung 14-täglich

2.585 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

51.183,00 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.384 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

33.704,64 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

15 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.952,60 €

 

 

 

 

 

 

 

153.648,70 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.193,25 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

182.841,95€

 

Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

1.938 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.255,84 €

Gestellung 240 l

647 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.475,16 €

Beförderung

1.187 t

x

27,82 €

 

 

=

33.022,34 €

Vergütung 14-täglich

2.585 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

51.183,00 €

 

 

 

 

 

 

 

88.936,34 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

16.897,90 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

105.834,24 €

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

105.834,24 €

:

2.585

=

40,94 €

 

 

Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

3.257 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.471,76 €

Gestellung 240 l

127 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

289,56 €

Beförderung

594 t

x

27,82 €

 

 

=

16.525,08 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.384 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

33.704,64 €

 

 

 

 

 

 

 

55.991,04 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.638,30 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

66.629,34 €

 

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

66.629,34 €

:

3.384

=

19,69 €

 

 

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

15 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.952,60 €

Gestellung 1,1 m³

15 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

376,20 €

Beförderung

86 t

x

27,82 €

 

 

=

2.392,52 €

 

 

 

 

 

 

 

8.721,32 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.657,05 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

10.378,37 €

 

 

 

Kostenanteil je Container

10.378,37 €

:

15

=

691,89 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. Da die Papiererlöse aus den Mengen der kommunalen Sammlung nicht ausreichen, um die Papiertonne zu finanzieren, werden an dieser Stelle ebenfalls die Erlöse aus der Papierverwertung vom Wertstoffhof berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Mengen würde sich ein Kostenanteil der Papiertonnen i. H. v. 0,54 € ergeben. Um nicht für zusätzlich aufgestellte Gefäße die v. g. Gebühr zu erheben, werden hier zusätzlich weitere Wertstofferlöse angerechnet (siehe Pkt. VI „Sonstige Kosten“, Ziffer 10, „Betreibung Wertstoffhof“). Die Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen. Die Papiererlöse werden für 2016 mit 90,00 €/t beziffert. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

 

Gestellung 240 l

6.729 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

15.342,12 €

Beförderung

1.383 t

x

13,28 €

 

 

=

18.366,24 €

Vergütung

6.729 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

66.213,36 €

 

 

 

 

 

 

 

99.921,72 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

18.985,13 €

 

 

 

 

 

 

 

118.906,85 €

Benutzungsgebühren

1.383 t

x

13,00 €

 

 

=

17.979,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

136.885,85 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

23.024,20 €

Aufwendungen Gesamt

 

 

 

 

 

 

113.861,65 €

 

Papiererlöse

(kommunale Abfuhr)

 

1.383 t

 

x

 

90,00 €

 

 

 

=

 

124.470,00 €

Papiererlöse

(Wertstoffhof)

93 t

x

90,00 €

 

 

=

8.370,00 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

=

22.343,69 €

Papiererlöse Gesamt

 

 

 

 

 

=

110.496,31 €

 

Gesamt

(Aufwendungen – Erlöse)

 

 

 

 

 

 

 

 

3.365,34 €

 

./. Altmetallerlöse (s. sonstige Kosten/Wertstoffhof)

 

 

 

 

 

 

 

3.365,34

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Zusätzliche Papiergefäße

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.

 

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.987 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.018,16 €

Gestellung 240 l

2.979 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

6.792,12 €

Vergütung

5.966 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

118.126,80 €

Beförderung

2.994 t

x

11,57 €

 

 

=

34.640,58 €

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

164.577,66 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

31.269,76 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

195.847,42 €

Deponiegebühr

2.994 t

x

65,00 €

 

 

=

194.610,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

390.457,42 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2016:

794

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 22,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

22,00 €

794 Eigenkompostierer x 22,00 € =

17.468,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 372.989,42 € (390.457,42 € ./. 17.468,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.149 regulären Biotonnen verteilt:

 

372.989,42 €

:

5.149 Gefäße

=

72,44 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 72,36 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (72,36 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil (72,44 €) ab. Die Gebühr für das zusätzliche Gefäß wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

 

1.

Personalkosten

52.374,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.804,00 €

3.

Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender)

 

1.300,00 €

4.

Verteilungskosten Abfuhrkalender

1.800,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

15.296,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

630,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung ( 13 t x 200,00 €)

 

 

16.000,00 €

2.600,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (23 t x 165,00 € (Deponie- u.   Umschlaggebühren))

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

20.472,00 €

3.795,00 €

 

933,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

800,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

229.105,00 €

12.

Erlöse E-Schrott Depotcontainer ( 8 t x 142,50 €)

-1.140,00 €

13.

Entnahme Sopo

- 1.023,54 €

 

 

Gesamt

 

 

350.865,46 €

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2016 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2015 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2016 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

5.

Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2015 gesammelten Mengen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Für die Betreibung des Schadstoffmobiles wird seitens des Betreibers zum 01.01.2016 keine Preisanpassung geltend gemacht. Für 2016 bleiben daher die in 2015 gültigen Entgelte bestehen. Diese betragen 16.000,00 €. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 200,00 €/t. Für 2016 wird von einer Menge von 13 t ausgegangen.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese beträgt für 2016 –wie in den Vorjahren - 20.472,00 €.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2016 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

39,36 €

680 Std.

26.764,80 €

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

323 t

12.125,42 €

 

Transport Holz

26,28 €

417 t

10.958,76 €

 

Transport Papier

76,78 €

93 t

7.140,54 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

648 t

13.679,28 €

 

Transport Kunststoffe

56,31 €

19 t

        1.069,89 €

 

Gesamt

 

87.966,74 €

 

MwSt

 

16.713,68 €

 

Gesamt Entsorger

 

 

104.680,42 €

B

 

Miete Grundstück

 

35.700,00 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch…)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

36.765,00 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

165,00 €

323 t

53.295,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

65,00 €

648 t

42.120,00 €

 

Benutzungsgebühren Holz

4,00 €

417 t

1.668,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

99,00 €

159 t

15.741,00 €

 

Benutzungsgebühren Metall

99,00 €

66 t

6.534,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

13,00 €

93 t

1.209,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

120.567,00 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 1

90,00 €

190,00 €

*0,00 t

43 t

0,00 €

8.170,00 €

 

Erlöse SG 2

80,00 €

22 t

1.760,00 €

 

Erlöse SG 3

82,00 €

40 t

3.280,00 €

 

Erlöse SG 5

180,00 €

54 t

9.720,00 €

 

Erlöse Kunststoffe

7,50 €

19 t

142,50 €

 

Erlöse Metall

Erlöse Metall zur Finanzierung der

Papiertonne*

200,00 €

 

66 t

 

13.200,00 €

(-) 3.365,34 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

32.907,16 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

229.105,26 €

 

gerundet

 

 

229.105,00 €

 

*siehe Pkt. IV „Kostenanteil Papiertonne“

 

 

12.

Seit Juli 2013 stehen in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis ohnehin erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Die Erlöse für E-Schrott aus den Depotcontainern liegen in 2016 – wie im Vorjahr - bei 142,50 €/t. Aufgrund der bisher in 2015 gesammelten Mengen ist davon auszugehen, dass in 2016 ca. 8 t gesammelt werden.

 

13.

Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Unter- bzw. Überdeckungen innerhalb der folgenden vier Jahre auszugleichen. Das Jahr 2012 hat mit einer Überdeckung i. H. v. 5.727,53 € abgeschlossen. Ein Teilbetrag von 5.686,53 € wurde bereits genutzt, um die Unterdeckung aus 2014 auszugleichen. Es verbleiben demnach noch 41,00 € aus der Überdeckung 2012, die in 2016 einzurechnen sind. Da der Sonderposten inkl. der v. g. 41,00 € lediglich 1.023,54 € beträgt, wird der komplette Betrag entnommen und somit der Sopo aufgelöst.

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

350.865,46 €

:

5.984 Gefäße

=

58,63 €

 

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2016 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 10,71 € bzw. (-) 4,9 % unter den in 2015 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der relativ geringen Abweichungen zwischen den bestehenden Gebühren und den für 2016 ermittelten kostendeckenden Gebühren, sollten die derzeitigen Gebührensätze bestehen bleiben. Ein weiterer Grund, die Gebühr beizubehalten liegt darin, dass die Erlöslage bei den Wertstoffen weiterhin schwankend und in den letzten Jahren rückläufig ist. Darüber hinaus besteht zum 01.01.2016 kein Sonderposten mehr. Eine evtl. bei einbrechenden Erlösen erforderliche Entnahme kann somit nicht erfolgen.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

IV. Satzungsänderung

 

Da die Abfallgebühren nicht verändert werden, bleibt die derzeit gültige Abfallgebührensatzung weiterhin bestehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1    Gefäßstückzahl

Anlage 2    Kalkulation 2016

Anlage 3    Haushaltsansätze