1) Entwicklung 2015
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016
Beschlussvorschlag:
a) Die
Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Die Gebührensätze für das Jahr 2016 bleiben unverändert gegenüber dem Jahr 2015.
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2015
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die
Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis
einschließlich Juli 2015 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2015 folgende
Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Die Deponiegebühren für die Restabfälle aus
den Straßenpapierkörben werden voraussichtlich ca. 5 t – das entspricht ca. 28
% - über den kalkulierten Tonagen von 18 t liegen. Dies entspricht jedoch
lediglich einem Betrag von ca. 435,00 €.
Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen
Prozentbereich wird es bei den gesammelten Sperrmüllmengen geben. Aufgrund der
Hochrechnungen für 2015 werden rd. 323 t Sperrgut am Wertstoffhof angeliefert
werden. Die kalkulierte Menge i. H. v. 361 t wird somit um 38 t bzw. ca. 10 %
(ca. 6.000,00 €) unterschritten.
Auch bei den Schadstoffen fallen höhere
prozentuale Abweichungen auf. Hier wird die angelieferte Menge voraussichtlich
um ca. 62 % über der kalkulierten Menge liegen. Wie bei den Restabfällen aus
den Straßenpapierkörben ist die Abweichung in € trotz der relativ hohen
prozentualen Abweichung aufgrund der insgesamt geringen Mengen vergleichsweise
niedrig. Bei den Schadstoffen beträgt der Unterschied ca. 5 t und somit
1.000,00 €.
Eine weitere Fraktion bei der höheren
Abweichungen zu erwarten sind, ist Altholz. Kalkuliert wurden Anlieferungen am
Wertstoffhof i. H. v. 311 t. Tatsächlich angeliefert werden voraussichtlich 417
t, das entspricht einer Abweichung von 34 % bzw. 424,00 €.
Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte
für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder
Müllablagerungen. Für die Reinigung der Bushaltestellen wird nach dem
derzeitigen Stand der kalkulierte Betrag (6.665,00 €) nicht benötigt. Die
tatsächlichen Kosten hierfür sind ca. 11 % niedriger. Bei der Entsorgung von
wilden Müllablagerungen hingegen werden die angesetzten 5.312,00 € nicht
ausreichen, um die Kosten zu decken. Der Ansatz wird um fast 76 %
überschritten. Die in 2015 anfallenden Kosten werden daher rd. 9.350,00 €
betragen. Ein Grund für diesen starken Anstieg von wilden Müllablagerungen ist
nicht erkennbar.
Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe
wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.
Wertstoffhof
Die für den Wertstoffhof zu erwartenden
Kosten für 2015 entsprechen annähernd den angesetzten Kosten. Die
voraussichtliche Abweichung liegt aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
lediglich bei 1 %.
Entsorger
Bzgl. der Kosten für die gemeindliche
Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen
gerechnet. Auch hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen
bei rd. 1 %.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Sowohl die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren als auch die Erträge aus den Wertstofferlösen liegen annähernd
an den kalkulierten Beträgen.
Eine Entnahme des Sopos wurde für 2015 nicht
einkalkuliert. Aufgrund der bisherigen Entwicklungen (07/15) ergibt die
Hochrechnung für 2015 voraussichtlich einen Überschuss von ca. 30.000,00 €.
Dies entspricht dem in der Kalkulation erwarteten Überschuss. Ob tatsächlich
eine Zuführung zum Sopo in v. g. Höhe erfolgen kann, wird die Ergebnisrechnung
ergeben.
Zu 2 )
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2016
Aufgrund der ständig variierenden
Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren
der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der
Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen.
Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene,
teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-,
Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen
Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages
hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2016
mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier,
E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren.
Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die
Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem
Handling der Verwertung haben.
|
2012 €/t |
2013 €/t |
2014 €/t |
2015 €/t |
2016 €/t |
Restabfälle |
150,00 |
147,00 € |
146,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
Sperrgut |
150,00 |
147,00 € |
146,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
Altholz |
3,00 |
6,00 € |
4,00 € |
4,00 € |
4,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
100,00 |
80,00 € |
70,00 € |
66,00 € |
65,00 € |
E-Schrott |
96,00 |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
Altmetall |
114,00 |
105,00 € |
105,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
Papier |
13,00 |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
Umschlag1 |
20,00 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Die Wertstofferlöse,
die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken
Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen.
Für die Kalkulation 2016 werden die Erlöse/t zugrundegelegt, die der Kreis
Coesfeld ebenfalls ansetzt:
Erlöse |
2014 €/t |
2015 €/t |
2016 €/t |
|
Papier |
85,00 € |
85,00 € |
90,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 1 |
242,00 € |
230,00 € |
190,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 2 |
90,00 € |
90,00 € |
80,00 € |
Kühlgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 3 |
110,00 € |
150,00 € |
82,00 € |
IT-Geräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
200,00 € |
225,00 € |
180,00 € |
Elektrokleingeräte |
Altmetall |
242,00 € |
230,00 € |
200,00 € |
|
Altholz |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
225,00 € |
142,50 € |
142,50 € |
Elektrokleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
|
5,00 € |
7,50 € |
|
Bzgl. der Erlöse
für die Sammelgruppe 2 steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob die
kommunale Sammlung als Option weiter geführt werden soll, da noch nicht
absehbar ist, ob die Erlöse überhaupt die Sammelkosten decken. Die WBC setzen
dennoch 80,00 €/t an.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2014 und 2015 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2016 wird voraussichtlich von 56 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 44 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2015 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2016 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige
Beseitigungskosten
Restmüll |
1.867 t |
x |
145,00 € |
= |
270.715,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim
Wertstoffhof
berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2016 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2015, auf die
Gemeinden umlegen.
Der Kreis wird
die Grundgebühr 2016 (je Einheit) wie im Vorjahr bei 16,50 € bestehen lassen.
Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
16,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
18,15 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
33,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
165,00 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2015 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2015 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.223 |
x |
16,50 € |
= |
53.179,50 € |
80 l/120 14 t |
1.955 |
x |
18,15 € |
= |
35.483,25 € |
240 l |
760 |
x |
33,00 € |
= |
25.080,00 € |
1,1 m³ |
14 |
x |
165,00 € |
= |
2.310,00 € |
Grundgebühr |
5.952 |
|
|
|
116.052,75 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der an
den Kreis zu zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten |
270.715,00 € |
Grundgebühr |
116.052,75 € |
|
386.767,75 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die
Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr
2016 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa.
Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der
Restmüllgefäße im Jahr 2016 eine Vergütung i. H. v. 182.841,95 € (Anlage 2,
Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die
Aufteilung der Tonagen (1.867 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1
m³-Container (86 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für
die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l / 120 l |
5.195 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.727,60 € |
Gestellung 240 l |
774 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.764,72 € |
Gestellung 1,1 m³ |
15 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
376,20 € |
Beförderung |
1.867 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
51.939,94 € |
Vergütung 14-täglich |
2.585 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
51.183,00 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.384 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
33.704,64 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
15 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.952,60 € |
|
|
|
|
|
|
|
153.648,70 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
29.193,25 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
182.841,95€ |
Gebührenanteil
14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
1.938 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.255,84 € |
Gestellung 240 l |
647 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.475,16 € |
Beförderung |
1.187 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
33.022,34 € |
Vergütung 14-täglich |
2.585 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
51.183,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
88.936,34 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
16.897,90 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
105.834,24
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
105.834,24 € |
: |
2.585 |
= |
40,94 € |
Gebührenanteil
4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
3.257 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.471,76 € |
Gestellung 240 l |
127 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
289,56 € |
Beförderung |
594 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
16.525,08 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.384 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
33.704,64 € |
|
|
|
|
|
|
|
55.991,04 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.638,30 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
66.629,34
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
66.629,34 € |
: |
3.384 |
= |
19,69 € |
Gebührenanteil
der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
15 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.952,60 € |
Gestellung 1,1
m³ |
15 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
376,20 € |
Beförderung |
86 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
2.392,52 € |
|
|
|
|
|
|
|
8.721,32 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
1.657,05 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
10.378,37 € |
Kostenanteil je Container |
10.378,37 € |
: |
15 |
= |
691,89 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die DSD AG
(Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil
an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der
kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für
Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog.
Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren
16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %.
Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die
zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. Da die Papiererlöse aus den Mengen der kommunalen Sammlung
nicht ausreichen, um die Papiertonne zu finanzieren, werden an dieser Stelle
ebenfalls die Erlöse aus der Papierverwertung vom Wertstoffhof berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung dieser Mengen würde sich ein Kostenanteil der
Papiertonnen i. H. v. 0,54 € ergeben. Um nicht für zusätzlich aufgestellte
Gefäße die v. g. Gebühr zu erheben, werden hier zusätzlich weitere
Wertstofferlöse angerechnet (siehe Pkt. VI „Sonstige Kosten“, Ziffer 10,
„Betreibung Wertstoffhof“). Die Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn
dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen. Die Papiererlöse werden für
2016 mit 90,00 €/t beziffert. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich
wie folgt:
Gestellung 240 l |
6.729 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.342,12 € |
Beförderung |
1.383 t |
x |
13,28 € |
|
|
= |
18.366,24 € |
Vergütung |
6.729 Gefäße |
x |
0,82 € |
x |
12 Mon. |
= |
66.213,36 € |
|
|
|
|
|
|
|
99.921,72 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
18.985,13 € |
|
|
|
|
|
|
|
118.906,85 € |
Benutzungsgebühren |
1.383 t |
x |
13,00 € |
|
|
= |
17.979,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
136.885,85 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
|
23.024,20 € |
Aufwendungen
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
113.861,65
€ |
Papiererlöse (kommunale Abfuhr) |
1.383 t |
x |
90,00 € |
|
|
= |
124.470,00 € |
Papiererlöse (Wertstoffhof) |
93 t |
x |
90,00 € |
|
|
= |
8.370,00 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
= |
22.343,69 € |
Papiererlöse
Gesamt |
|
|
|
|
|
= |
110.496,31
€ |
Gesamt (Aufwendungen –
Erlöse) |
|
|
|
|
|
|
3.365,34
€ |
./. Altmetallerlöse (s. sonstige Kosten/Wertstoffhof) |
|
|
|
|
|
|
3.365,34 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
0,00
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Zusätzliche
Papiergefäße
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den
Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V;
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.987 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.018,16 € |
Gestellung 240 l |
2.979 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.792,12 € |
Vergütung |
5.966 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
118.126,80 € |
Beförderung |
2.994 t |
x |
11,57 € |
|
|
= |
34.640,58 € |
Zwischensumme |
|
|
|
|
|
|
164.577,66 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
31.269,76 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
195.847,42 € |
Deponiegebühr |
2.994 t |
x |
65,00 € |
|
|
= |
194.610,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
390.457,42 € |
Von den gesamten
zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer
zahlen,
abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil
an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2016: |
794 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
22,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt) |
22,00 € |
794 Eigenkompostierer x 22,00 € = |
17.468,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
372.989,42 € (390.457,42 € ./. 17.468,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.149 regulären Biotonnen verteilt:
372.989,42 € |
: |
5.149 Gefäße |
= |
72,44 € |
Kostendeckender
Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu
erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 72,36 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen Gefäße (72,36 €) weicht geringfügig von dem errechneten
Gebührenanteil (72,44 €) ab. Die Gebühr für das zusätzliche Gefäß wird u. a.
separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der
Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten
1. |
Personalkosten |
52.374,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.804,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender) |
1.300,00 € |
4. |
Verteilungskosten
Abfuhrkalender |
1.800,00 € |
5. |
Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen |
15.296,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
630,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung (
13 t x 200,00 €) |
16.000,00 € 2.600,00 € |
8. |
Kosten
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren (23 t x 165,00 € (Deponie- u. Umschlaggebühren)) c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) e)
Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe |
20.472,00 € 3.795,00 € 933,00 € 2.000,00 € 120,00 € |
|
|
|
9. |
Presswagen |
800,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
229.105,00 € |
12. |
Erlöse
E-Schrott Depotcontainer ( 8 t x 142,50 €) |
-1.140,00 € |
13. |
Entnahme Sopo |
- 1.023,54 € |
|
Gesamt |
350.865,46 € |
Erläuterungen:
(die Nummerierung
entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)
Um den Anteil an
den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die
Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
350.865,46 € |
: |
5.984 Gefäße |
= |
58,63 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben
können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell
ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in
einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2016 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich (-) 10,71 € bzw. (-) 4,9 % unter den in 2015
gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der
Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der relativ geringen Abweichungen
zwischen den bestehenden Gebühren und den für 2016 ermittelten kostendeckenden
Gebühren, sollten die derzeitigen Gebührensätze bestehen bleiben. Ein weiterer
Grund, die Gebühr beizubehalten liegt darin, dass die Erlöslage bei den
Wertstoffen weiterhin schwankend und in den letzten Jahren rückläufig ist.
Darüber hinaus besteht zum 01.01.2016 kein Sonderposten mehr. Eine evtl. bei
einbrechenden Erlösen erforderliche Entnahme kann somit nicht erfolgen.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang,
bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und
werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell
getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
IV. Satzungsänderung
Da die
Abfallgebühren nicht verändert werden, bleibt die derzeit gültige
Abfallgebührensatzung weiterhin bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1 Gefäßstückzahl
Anlage 2 Kalkulation 2016
Anlage 3 Haushaltsansätze