Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/in der Gemeinde Nottuln wird nach dem Ausscheiden von Bürgermeister Peter A. Schneider:
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln ist Mitglied des NRW Städte- und Gemeindebundes. Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung sind bei einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner 3 Vertreter/innen und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner ein/e zusätzliche/r Vertreter/in zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte
Einwohnerzahl maßgebend.
Die letzte Beitragsrechnung weist 19.295 Einwohner aus, so dass die Gemeinde Nottuln 4 Ver-treter/innen für die Mitgliederversammlung stellt.
Gem. § 63 Abs. 2 GO NW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Nach § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in „entsprechenden Organen von juristischen Personen. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Beamtin/Beamter oder Angestellte/r der Gemeinde dazu zählen ....“.
Laut Ratsbeschluss vom 17.06.2014 sind bisher vertreten:
- Bürgermeister Peter A. Schneider
- Ratsmitglied Heinz Mentrup, CDU
- Ratsmitglied Manfred Gausebeck, SPD
- Ratsmitglied Alfred Hübner, UBG
Durch das Ausscheiden von Bürgermeister Peter A. Schneider ist ein/e Nachfolger/in zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine