Beschlussvorschlag:
Für den Beirat werden bestimmt:
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2. _________________________
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln hat mit Datum vom 08.06.2009 mit allen anderen Kommunen des Kreises Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die gemeinsame europaweite Ausschreibung der Abfallsammlung und -beförderung. Die Bestimmung der Mitglieder hat gem. § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 GO NW zu erfolgen. Eines der Mitglieder muss gem. § 113 Abs. 2 GO der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r sein.
Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2014 wurden als Beiratsvertreter/in für die Gemeinde Nottuln Ratsmitglied Dr. Martin Geuking und Fachbereichsleiterin Doris Block benannt. Durch das ausscheiden von Herrn Dr. Geuking muss nun ein neues Beiratsmitglied bestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Erklärung, die das Ratsmitglied nach der Bestimmung durch den Rat unterschreiben muss.