Betreff
Hochwasserschutz Schapdetten
Vorlage
133/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Nach Prüfung der Förderfähigkeit dieser Maßnahme wird die Angelegenheit im Ausschuss
   erneut zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgestellt.


Sachverhalt:

In der Sitzung wird der aktuelle Sachstand zum Hochwasserschutz im Ortsteil Schapdetten durch das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer vorgestellt.

 

Das lückenhafte und teilweise nur rudimentär vorhandene Grabensystem nördlich der Ortslage Schapdetten ist die Ursache für die in der Vergangenheit aufgetretenen Überflutungen und die Überlastung des Staukanals. Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster (Regelungsbescheid vom 25. März 2003) für den Staukanal (SK) Roxeler Straße enthält die Auflage, durch geeignete Maßnahmen das Oberflächenwasser aus der Kanalisation fernzuhalten, um Überflutungen im Ortskern durch außerplanmäßige Überlastungen des SK zu vermeiden.

 

Die im Rahmen der Entwurfsplanung vom Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer entwickelte Konzeption aus Gräben und Grabenverrohrungen unter Einbeziehung der vorhandenen Verrohrungen legt die Machbarkeit einer umfassenden Hochwasserschutzlösung dar, die entsprechende Sicherheiten für die Anwohner bietet. Dabei wird das heutige System ergänzt und ertüchtigt.

 

Die Verrohrungen wurden Anfang 2015 auf ihren baulichen Zustand untersucht, hier besteht Sanierungsbedarf, die Arbeiten können weitestgehend in geschlossener Bauweise durchgeführt werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen (Gräben/Grabenverrohrungen) ist nur mit Inanspruchnahme privater Flächen möglich (Erwerb bzw. Grunddienstbarkeit). Die entsprechenden Gespräche mit den Eigentümern sollen zeitnah erfolgen. Es ist von Bruttokosten in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR auszugehen (Stand: September 2015, ohne Grunderwerb und ev. erforderliche Feldzufahrten).

 

Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Die Förderfähigkeit wird noch mit der Bezirksregierung Münster geklärt.


Finanzielle Auswirkungen:

Bruttokosten in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR (Stand: September 2015, ohne Grunderwerb und ev. erforderliche Feldzufahrten).


Anlagen:

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