Betreff
Antrag der UBG-Fraktion: Qualität der Internetzugänge in Nottuln und Appelhülsen
Vorlage
126/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gem. Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die erste Stufe eines Ausschreibungsverfahrens zur Verbesserung der Internetzugänge in Nottuln und Appelhülsen durchzuführen. Es sollen zumindest drei Firmen abgefragt werden, ob sie in den kommenden drei Jahren einen Ausbau ihrer Infrastruktur in Nottuln bzw. Appelhülsen planen“.


Sachverhalt:

In der Ratssitzung vom 08.09.2015 wurde mit der Vorlage 124/2015 ein Antrag der UBG.Fraktion vom 25.08.2015 zur Qualität der Internetzugänge in Nottuln und Appelhülsen eingebracht, der an den zuständigen Fachausschuss verwiesen wurde (s. Anhang).

Der Antrag knüpft inhaltlich an die im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 12.08.2015 erfolgte Beratung eines vorangegangen Antrags der UBG-Fraktion an (VL 112/2015). Die Entscheidung über diesen Antrag wurde vertagt.

Die Förderrichtlinien des Landes schreiben einen bestimmten Fragebogen zur Bedarfsermittlung vor, an den sich die Gemeinde im Förderverfahren halten soll. Dieser Fragebogen könnte jedoch mit einem Anhang von nottulnspezifischen Fragen ergänzt werden, ohne dass sich dies negativ auf die Förderfähigkeit auswirkt. In der Sitzung vom 12.08.15 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die diese Anforderungen an eine erweiterte Bedarfsanalyse ermittelt und eine Kostenprognose für die Bedarfsanalyse erstellt. Die erweiterte Bedarfsanalyse, die sowohl Aussagen zum tatsächlich derzeit vorhandenen Up- und Downloadvolumen als auch zu den Wünschen der Bürgerinnen und Bürgern enthalten soll, ist Grundlage für weitere Ausschreibungsverfahren.

Wenn die strukturierte Bedarfsermittlung abgeschlossen ist, soll, jeweils für alle Wohngebiete eines Ortsteils und alle Gewerbegebiete eines Ortsteils, eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Diese soll sowohl auf den Breitband-Plattformen des Landes und des Bundes, im Amtsblatt der Gemeinde Nottuln, sowie auf der Website der Gemeinde bekannt gemacht werden.

Nach Auswertung der eingehenden Angebote kann ermittelt werden, in welchen Teilbereichen der Wohngebiete noch eine Beihilfe der Gemeinde notwendig ist bzw. ein Förderantrag gestellt werden kann und soll. Hierbei sind die Vorgaben des EU-Beihilferechts strikt einzuhalten.

Im Sachverhalt zur Vorlage 112/2015 wurde folgende Reihenfolge für den Breitbandausbau in den Ortsteilen vorgeschlagen

  1. Darup und Schapdetten (bereits im Verfahren)
  2. Gewerbegebiete im Ortsteil Nottuln (gemäß Beschluss des GUO vom 22.01.2014; VL 216/2013); Bearbeitungsbeginn 4. Quartal 2015
  3. Wohngebiete in Nottuln und Appelhülsen, in denen kein Kabelnetz verlegt ist (dabei mit höchster Priorität das Baugebiet Fasanenfeld II, da hier lediglich Bandbreiten um 6 Mbit/s erzielbar sind)
  4. Gewerbegebiet Appelhülsen
  5. Größere Ansiedlungen im Außenbereich (Stevern)

Neben diesen von der Gemeinde vorangetriebenen Ausbaugebieten steht die Herstellung der Rückkanalfähigkeit in den Baugebieten von Nottuln und Appelhülsen, die bereits über ein Kabelnetz verfügen und in denen Unitymedia einen Ausbau angekündigt hat. In diesen Bereichen sind die Voraussetzungen für eine Förderung des Landes derzeit nicht gegeben.

Es ist daher in Hinblick auf eine mögliche derzeitige Förderfähigkeit zu unterscheiden zwischen weiten Teilen von Nottuln und Appelhülsen, in denen eine Rückkanalfähigkeit im vorhandenen Kabelnetz hergestellt werden soll und den Bereichen, in denen kein Kabelnetz vorhanden ist und ein Ausbau des Internets noch ganz aussteht (z.B. Fasanenfeld II, Olympiastraße, Appelhülsen Nord II). Die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens, um möglicherweise Mitbewerber von Unitymedia zum Ausbau anzuregen, scheint jedoch erst dann sinnvoll, wenn die Grundanforderungen für die Bedarfsanalyse feststehen.

Bei allen Ausbaubereichen gilt es, sich auf die ständig wechselnde Förderkulisse und den stark in Bewegung befindlichen Markt einschließlich der sich wandelnden Technik (z.B. Vectoring) einzustellen.

Ferner gibt die Verwaltung zu Bedenken, dass Ausschreibungs- und Förderverfahren sehr personalintensiv sind und immer jeweils nur ein Verfahren zur Zeit durchgeführt werden kann. Es ist daher politisch zu entscheiden, welches Ausbau- und Ausschreibungsverfahren nach Darup und Schapdetten prioritär behandelt werden soll.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst interne Personalkosten. Nach Prüfung der Beihilfe/Förderfähigkeit ggf. Förderzuschüsse.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag