Betreff
U3-Ausbau in der Gemeinde Nottuln; Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2015
Vorlage
122/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 58.717,37 € zum Zwecke der Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe muss im Rahmen des Jahresabschlusses herbeigeführt werden.


Sachverhalt:

1.   Trägeranteile an den Betriebskosten

Die Gemeinde Nottuln finanziert den Trägern von Kindertageseinrichtungen die gesetzlichen Trägeranteile an den Betriebskosten, unter Berücksichtigung etwaiger Eigenanteile. Hierzu wird auf die bestehenden Verabredungen mit den Trägern sowie auf die einschlägigen bestehenden Beschlüsse des Rates hingewiesen.

Im Haushalt des Jahres 2015 sind für Betriebskostenzuschüsse an die Träger der Kindergärten zunächst 415.000 € veranschlagt worden (vgl. Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Teilposition 15, Transferaufwendungen, S. 43).

Nunmehr liegen die Betriebskostenbescheide des Kreisjugendamtes Coesfeld für das Kindergartenjahr 2015/16 vor. Es zeichnet sich ein nochmaliger, - und in dieser Höhe nicht erwarteter! -, Anstieg der gemeindlichen Betriebskostenzuschüsse ab. Aufgrund der aktuellen Zahlen muss die im Rahmen der Haushaltsplanung im Herbst 2014 erstellte Prognose um 5,23 % erhöht werden.

Der Haushaltsansatz muss demnach um 21.710,86 € auf 436.710,86 € überplanmäßig erhöht werden (konsumtive Ausgabe).

2.   Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen

Außerdem konnten zwischenzeitlich die Verhandlungen über die noch ausstehenden Zuschüsse für die umfangreichen Investitionsmaßnahmen an den Katholischen Kindergärten zum Abschluss gebracht werden. Insbesondere das im Jahr 2013 verabschiedete Ausbauprogramm stellte für alle Beteiligten einen besonderen Kraftakt dar, der unter großem Zeitdruck realisiert werden musste.

Das Investitionsprogramm betrifft

  • den Marien-Kindergarten Appelhülsen,

·         den St. Josef-Kindergarten Appelhülsen,

·         den St. Bonifatius Kindergarten Schapdetten,

·         den Liebfrauen-Kindergarten Nottuln und

·         das Familienzentrum St. Gerburgis Nottuln,

und schließt mit einer Investitionssumme von 1.208.395,86 €.


Abzüglich der Investitionen Dritter (z.B. Landeszuschüsse, Investoren) in Höhe von
516.062 € und der Rücklagenentnahmen des Trägers in Höhe von 443.719 € verbleibt eine Summe in Höhe von 248.614,86 €.

Vereinbarungsgemäß teilen sich nach politischer Beschlusslage das Bistum und die Gemeinde diesen Betrag jeweils zu Hälfte, so dass ein Investitionskostenzuschuss der Gemeinde Nottuln in Höhe von 124.307,43 € zu zahlen ist. Abzüglich bereits abgerufener Zuschüsse in Form von Abschlägen in den Vorjahren verbleibt im Jahr 2015 eine Restzahlung in Höhe von 37.006,51 € (konsumtive Ausgabe, da Zuschuss).

Die Auszahlung dieses Betrages wurde am 16.04.2015 durch die Katholische Kirchengemeinde abgerufen, von der Gemeindeverwaltung allerdings aufgrund der noch nicht vorliegenden Betriebskostenbescheide zur Berechnung des diesjährigen Finanzbedarfs insgesamt zunächst noch zurückgestellt.

Auch dieser Betrag muss überplanmäßig bereitgestellt werden,  so dass insgesamt 58.717,37°€ überplanmäßig bereit zu stellen sind. Aufgrund der Höhe hat der Rat diese Ausgabe zuvor zu genehmigen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 58.717,37 €

 


Anlagen:

-/-