Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zu Brandschutzmaßnahmen an der St. Sebastian Schule Darup
Vorlage
120/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Für die Brandschutzmaßnahmen an der St. Sebastian Schule in Darup werden die überplanmäßigen Mittel, wie im beiliegenden Vermerk dargestellt, in den Haushalt 2015 eingestellt.
  2. Für die Deckenverkleidung der Pausenhalle auf dem Schulhof der St. Sebastian Schule Darup werden die überplanmäßigen Mittel, wie im beiliegenden Vermerk dargestellt, in den Haushalt 2015 eingestellt.

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Sachverhalt:

1.   Brandschutzmaßnahmen:

Aufgrund der Überlegungen, mit der Übermittagsbetreuung den ehemaligen Schießstand im Dachgeschoss der Grundschule zu nutzen, wurde mit dem Kreis Coesfeld Rücksprache bzgl. der Nutzungsänderung gehalten. Der Kreis Coesfeld fordert mit den Bauantragsunterlagen ein aktualisiertes Brandschutzkonzept für die gesamte Schule.

Es wurde deshalb ein Ortstermin mit dem Brandschutzingenieur durchgeführt, um das Ausmaß der Maßnahmen im Vorfeld zu prüfen.

Diese Punkte wurden in die Pläne der Schule übernommen und anhand von vorliegenden aktuellen Preisen der Kostenrahmen der erforderlichen Maßnahmen ermittelt.

Folgende Punkte wurden aufgeführt:

 

Dachgeschoss

·                der fehlende Rauchabzug im Treppenhaus (Erweiterung) muss hergestellt werden

·                die Abtrennung Treppenhaus/Flur incl. RS-Tür ist herzustellen

·                der 2. bauliche Rettungsweg ist herzustellen (Verbindungstür zur Aula)

·                durch den 2. baulichen Rettungsweg muss die Bühne verändert werden

Erdgeschoss

·                zur Halle (Treppenhaus Altbau) müssen T30/RS bzw. RS-Türen eingebaut werden

·                die Tür zum Klassenraum 1 ist als dichtschließende Tür mit Obentürschließer herzustellen

·                sämtliche Brandlasten sind zu entfernen

·                im Flurbereich (Erweiterung, vor dem Klassenraum 5) ist eine Abtrennung als Lagerraum herzustellen (alternativ müssen alle Brandlasten entfernt werden!)

Kellergeschoss

·                im Keller (Flur Umkleiden/Flur Küche) muss eine T30/RS Tür (incl. Zarge) nachgerüstet werden

·                die Tür Umkleide Jungen muss als dichtschließende Tür mit Obentürschließer umgebaut werden


 

Allgemeines

·                nach der geltenden Schulbaurichtlinie muss in Hallen, durch die Rettungswege führen, in notwendigen Fluren, notwendigen Treppenräumen sowie fensterlosen Aufenthaltsräumen eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein. Diese muss nachgerüstet werden.

·                die Prüfungen der elektrischen Anlage, der Anlage Hausalarm und der Blitzschutzanlage stehen ebenfalls wieder an

 

Für die o.g. Brandschutzmaßnahmen fallen Kosten (investiv) von ca. 60.000,- € an.

Aus Sicht der Verwaltung müssen diese Brandschutzmaßnahmen kurzfristig umgesetzt werden. Spätestens bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung durch den Kreis Coesfeld  werden die Nachweise zur Beseitigung dieser Mängel gefordert werden. Die Verantwortung für die gemeindeeigenen Bauten gem. § 56 BauO NRW obliegt der Gemeinde Nottuln als Bauherrin.

 

2.   Sanierung der Deckenverkleidung

In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, die Sanierung der Deckenverkleidung der Pausenhalle zeitgleich durchzuführen.

Die marode Deckenverkleidung der Pausenhalle auf dem Schulhof der St. Sebastian Schule in Darup wurde im Mai 2014 durch den Förderverein der Schule in Eigenleistung demontiert. Die Lieferung und Montage der neuen Deckenverkleidung wurde für den Haushalt 2015 kalkuliert und angemeldet, im Zuge der Haushaltskürzungen wurde diese Maßnahme jedoch gestrichen.

Auf dem Hintergrund des gemeinsamen Anliegens von Rat und Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Schulstandortes Darup zu ergreifen, wird dafür plädiert, auch diese Maßnahme bereits im laufenden Jahr in Angriff zu nehmen.

Für diese Maßnahme fallen Kosten (konsumtiv) von ca. 5.000,- € an.

Information: Die Sanierung der Dachgauben an der St. Sebastianschule wurde in zwei Bauabschnitten im Jahr 2014 und 2015 durchgeführt. Die letzten Arbeiten wurden im August 2015 abgeschlossen. Nach Eingang der letzten Schlussrechnung steht noch ein Restbetrag in Höhe von ca. 8.000 € zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, die Deckensanierung aus dieser Summe zu bezahlen.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Sachverhalt dargestellt.


Anlagen:

Anlage 1        Antrag der SPD-Fraktion
Anlage 2        Sachstandsbericht
Anlage 3        Pläne Brandschutzmaßnahme