Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bilanz zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme von 121.601.430,11 €
festgestellt.
2.
Die
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 832.078,76 € festgestellt.
3.
Die
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit einem Endbestand an liquiden
Mitteln in Höhe von 5.953.835,46 € festgestellt.
4.
Der Anhang und
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 werden festgestellt.
5.
Auf der Grundlage des
von der Concunia GmbH aus Münster erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den
Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem
Bürgermeister die Entlastung erteilt.
6.
Der
festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von
832.078,76 € wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2014 ist durch die Concunia
GmbH aus Münster geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Gesamtergebnisrechnung
2014
- Gesamtfinanzrechnung
2014
- Teilergebnisrechnungen
2014
- Teilfinanzrechnungen
2014
- Bilanz
zum 31.12.2014
- Anhang
zum Jahresabschluss 2014
- Anlagenspiegel
zum 31.12.2014
- Forderungsspiegel
zum 31.12.2014
- Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2014
- Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2014
- Ermächtigungsübertragungen
2014 nach 2015
- Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2014
- Lagebericht
zum Jahresabschluss 2014
- Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der
von der Concunia GmbH aus Münster erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage
bei.
Die
Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in
schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen
ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser
Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch Herrn
Jürgens in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.06.2015 eingehend
erläutert.
Der Ausschussvorsitzende soll in der
Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter
Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 1) unterzeichnen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1
Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die
Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der
Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer
Beschlussempfehlung für den Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Concunia GmbH abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Jahresabschluss.
Anlagen:
Anlage
1 – Gesamtergebnisrechnung 2014
Anlage
2 – Gesamtfinanzrechnung 2014
Anlage
3 – Aktiva, Bilanz 2014
Anlage
4 – Passiva, Bilanz 2014
Anlage
5 - Prüfungsbericht der Concunia GmbH aus Münster (nur für die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form)
Anlage
6 - Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der
Ausschusssitzung am 02.06.2015 zu unterzeichnen)