Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln vom 09.06.2015 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Einführung mobiler Endgeräte für die
Rats- und Ausschussarbeit in der Gemeinde Nottuln erfordert in der
Geschäftsordnung des Rates Regelungen bezüglich der Datenverarbeitung und des
Datenschutzes.
Die entsprechenden Regelungen werden in der
beigefügten Geschäftsordnung in den § 30 und § 31 aufgenommen. Die bisherigen §
30 und 31 erhalten die Bezeichnung § 32 bzw.
§ 33.
Im Rahmen dieser notwendigen Änderung wurde
die Geschäftsordnung noch einmal auf notwendige bzw. angebrachte Änderungen
überprüft.
Neben der Änderung bezüglich der Datenschutzregelung
wird vorgeschlagen, folgende Änderungen vorzunehmen:
1. Zur Klarstellung sollte in § 9 folgender
Absatz 4 eingefügt werden:
„Die Regelungen gelten auch für den Bürgermeister/die Bürgermeisterin mit der
Maßgabe, dass er/sie die Befangenheit dem dem/der Stellvertretenden
Bürgermeister/Bürgermeisterin vor Eintritt in die Verhandlung anzeigt“.
2. In § 12 Absatz 2 sollte der Schreibfehler
korrigiert werden und der Absatz müsste lauten:
„Hinsichtlich der Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich der
Gemeinde Nottuln fallen, gelten § 11 Absätze 3 und 4“.
3. Weiterhin
soll in § 12 folgender Absatz 6 eingefügt werden:
„Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ist berechtigt, auch außerhalb der
Reihenfolge das Wort zu ergreifen“.
Die Geschäftsordnung mit den oben
beschriebenen Änderungen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die
vorgeschlagenen Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass
die Geschäftsordnung -mit Ausnahme der Besonderheiten für Nottuln, wie z. B.
Ladefristen pp.- der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NW
entspricht.
Rickert
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Nottuln