Beschlussvorschlag:
Zur/Zum Delegierten für die
Lippeverbandsversammlung für den Zeitraum ab 03.12.2015 bis zum Beginn der
Lippeverbandsversammlung im Dezember 2020, wird das Mitglied des Rates der
Gemeinde Nottuln,
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benannt.
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Nottuln als Mitglied des
Lippeverbandes, Essen, ist eine Vertreterin/ ein Vertreter als Delegierte/r der
Gemeinde für die Lippeverbandsversammlung zu entsenden.
Gemäß § 13 Lippeverbandsgesetz kann
Delegierter nur sein, wer selbst Mitglied des Lippeverbandes ist, wer bei einem
Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer den
Organen des Mitgliedes angehört.
Die Delegierten werden für fünf Jahre in
die Verbandsversammlung entsandt. Die Verbandsversammlungen finden in der Regel
jährlich im Monat Dezember statt. Die Amtsperiode des derzeitigen Delegierten
der Gemeinde Nottuln, dem Mitglied des Rates der Gemeinde Nottuln, Ratsherr
Rudolf Sänger, endet mit Beginn der nächsten Verbandsversammlung am 03.12.2015.
Mit Schreiben des Lippeverbandes aus April
2015 (Eingang Gemeinde Nottuln: 04.05.2015) ist für die neue Amtsperiode
(Verbandsversammlung 03.12.2015 bis zum Beginn der Verbandsversammlung Dezember
2020) ein Delegierter der Gemeinde Nottuln zu melden. Der Lippeverband bittet
um Rückmeldung bis 30.06.2015.
Gemäß § 163 GO in Verbindung mit § 113 (4)
GO hat der Rat der Gemeinde Nottuln über die Entsendung von Delegierten zu
entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen