Betreff
Benennung eines/einer Delegierten für die Lippeverbandsversammlung
Vorlage
071/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur/Zum Delegierten für die Lippeverbandsversammlung für den Zeitraum ab 03.12.2015 bis zum Beginn der Lippeverbandsversammlung im Dezember 2020, wird das Mitglied des Rates der Gemeinde Nottuln,

 

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benannt.

 

 


Sachverhalt:

 

Für die Gemeinde Nottuln als Mitglied des Lippeverbandes, Essen, ist eine Vertreterin/ ein Vertreter als Delegierte/r der Gemeinde für die Lippeverbandsversammlung zu entsenden.

 

Gemäß § 13 Lippeverbandsgesetz kann Delegierter nur sein, wer selbst Mitglied des Lippeverbandes ist, wer bei einem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer den Organen des Mitgliedes angehört.

 

Die Delegierten werden für fünf Jahre in die Verbandsversammlung entsandt. Die Verbandsversammlungen finden in der Regel jährlich im Monat Dezember statt. Die Amtsperiode des derzeitigen Delegierten der Gemeinde Nottuln, dem Mitglied des Rates der Gemeinde Nottuln, Ratsherr Rudolf Sänger, endet mit Beginn der nächsten Verbandsversammlung am 03.12.2015.

 

Mit Schreiben des Lippeverbandes aus April 2015 (Eingang Gemeinde Nottuln: 04.05.2015) ist für die neue Amtsperiode (Verbandsversammlung 03.12.2015 bis zum Beginn der Verbandsversammlung Dezember 2020) ein Delegierter der Gemeinde Nottuln zu melden. Der Lippeverband bittet um Rückmeldung bis 30.06.2015.

 

Gemäß § 163 GO in Verbindung mit § 113 (4) GO hat der Rat der Gemeinde Nottuln über die Entsendung von Delegierten zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen