Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht zum Integrierten
Handlungskonzept Ortskern Nottuln und die Vorschläge zur Abgrenzung des
Stadterneuerungsgebietes, zur Festsetzung eines Stadtumbaugebietes und zum
weiteren Vorgehen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des
Beschlusses über das integrierte Handlungskonzept und über die Festsetzung
eines Stadtumbaugebietes beauftragt.
Sachverhalt:
Die Schwerpunkte der Arbeit am InHk für den Ortskern von Nottuln lagen
im Jahr 2014 in der Bestandsanalyse (Stärken-Schwächen-Analyse), der
Konkretisierung von Zielen und Handlungsfelder und der Ideensammlung von
Maßnahmen und Projekten insbesondere auch durch die Bürgerbeteiligung.
Neben der internen Arbeit der Verwaltung fanden hierzu am 27.03.2014
eine Planungswerkstatt in der Alten Amtmannei und im Zeitraum Mai – November
2014 insgesamt fünf thematische Arbeitskreise für die Öffentlichkeit statt:
„Einzelhandel“, „Barrierefreiheit“, „Spielmöglichkeiten“, „Kultur, Tourismus,
Gastronomie“, „Stadtgestaltung“. Die Ergebnisse sowohl der Planungswerkstatt
als auch der Arbeitskreise wurden dokumentiert und allen Beteiligten zur
Verfügung gestellt. Zu einzelnen Terminen wurden teilweise externe Fachplaner
oder weitere Schlüsselpersonen eingeladen. An den Arbeitskreisen haben jeweils
bis zu 20 Bürger teilgenommen, die Resonanz auf die Veranstaltungen war
durchweg positiv. Begleitet wurden die Veranstaltungen mit entsprechenden
Pressemitteilungen und einem „Newsletter“, in dem über die einzelnen Termine
berichtet wurde.
Parallel zu den öffentlichen Veranstaltungen wurden viele
Arbeitsgespräche mit Schlüsselpersonen (Einzelhandel, Grundstückseigentümer,
Vereine) durchgeführt.
Im August 2014 fand bereits ein erstes Orientierungsgespräch mit der
für die Städtebauförderung zuständigen Stelle der Bezirksregierung Münster
statt.
Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der internen Arbeit der
Verwaltung wurde ein vorläufiges Maßnahmenpakte zusammengestellt. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen und insbesondere die Auswahl von Leitprojekten wurden
im Januar 2015 in einem Workshop ausschließlich mit politischen Vertretern
diskutiert. Die Ergebnisse des Planungsbüros „Stadt+Handel“ zum Thema
„Maßnahmenempfehlungen zur Ortskernentwicklung: Förderung des Einzelhandels“
wurden in einem Termin am 19.01.2015 der interessierten Öffentlichkeit
vorgestellt.
Seit Februar 2015 erarbeitet die Verwaltung die Dokumentation des
gesamten InHk und konkretisiert das Maßnahmenprogramm.
2. Auszüge aus dem Entwurf des Handlungskonzeptes
Den Kern eines integrierten
Handlungskonzeptes stellen die Projekte und Maßnahmen dar. Um sie schlüssig
entwickeln zu können, ist eine fundierte Analyse von Stärken und Schwächen
unerlässlich. Für diese Analyse
der Ausgangssituation muss das Untersuchungsgebiet eingegrenzt werden. In Hinblick auf
die Umsetzung sollten anfallende Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten für die
Realisierung der Projekte und Maßnahmen ermittelt und in einem Maßnahmen- und
Finanzierungsplan festgehalten werden.
Grundsätzlich sind vor diesem Hintergrund
folgende inhaltliche Bausteine wichtig:
§
Statusbericht
§
Beschreibung
und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
§
Stärken-Schwächen-Analyse
§
Ableitung
der Entwicklungsziele und von Handlungsfeldern
§
Handlungsprogramm
mit
§
Maßnahmen-,
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
§
Aussagen
zu Monitoring und zur Evaluation.
Diese Inhalte finden sich in der vorliegenden Gliederung wieder. In
Kapitel 3 „Untersuchungsgebiet“ wird u. a. das Stadterneuerungsgebiet
eingegrenzt, in Kapitel 4 „Bestandsanalyse und Stärken-Schwächen-Profil“ werden
die spezifischen Stärken und Schwächen identifiziert und in Kapitel 5 „Leitbild,
Ziele und Handlungsfelder“ Leitlinien formuliert und Handlungsfelder abgeleitet.
Die Verwaltung schlägt vor, das Motto bzw. Werbeschlagwort für die
Ortskernentwicklung z. B. durch einen öffentlichen Wettbewerb oder Auftrag an
eine Werbeagentur, weiter zu entwickeln.
Für die graphische Aufbereitung des Handlungskonzeptes, hierzu zählen z. B.
das grundsätzliche Design, die Erstellung hochwertiger Fotos und die
Erarbeitung von ansprechenden Karten zur Veranschaulichung des Konzeptes, plant
die Verwaltung die Unterstützung durch ein externes Fachbüro.
3. Vorschlag zur Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes und zur
Festsetzung eines Stadtumbaugebietes „Ortskern Nottuln“
a) Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes
Voraussetzung für den Einsatz von
Städtebaufördermitteln ist nach BauGB ein städtebauliches Entwicklungskonzept,
das Funktionsverlusten und weiteren, damit in Verbindung stehenden Missständen
nachhaltig entgegenwirkt sowie die betroffenen Quartiere oder Ortsteile
stabilisiert bzw. aufwertet. Eine weitere Voraussetzung ist ein abgegrenztes
Stadterneuerungsgebiet, in dem dieses Konzept umgesetzt wird.
Im Fokus des Handlungskonzeptes stehen der
historische, ursprüngliche Ortskern von Nottuln und die angrenzenden Bereiche.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung dieses Stadterneuerungsgebietes ist
in Anlage 4 dargestellt.
Kriterien der Gebietsabgrenzung sind insbesondere
§
Abgrenzungen
aus existierenden (Planwerken,) Nutzungen oder Funktionen
§
Zäsuren,
baulich-physische Barrieren
§
intuitiv
auf Basis subjektiver Eindrücke
§
Siedlungsstrukturelle
Zusammenhänge
§
Stadtgeschichtliche
Aspekte
§
Städtebauliche
Merkmale.
Die vorgeschlagene Abgrenzung ist in Kapitel 3 des
Entwurfs des integrierten Handlungskonzeptes ausführlich beschrieben und
begründet (s. Anlage 3).
Grundsätzlich muss das geplante Fördergebiet alle
Maßnahmen erfassen, die für die Ortskernentwicklung auch langfristig relevant
sein können. Somit wurde z. B. auch das Gebäude der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule
in das Untersuchungsgebiet einbezogen.
Soll ein Antrag auf Städtebauförderung gestellt
werden, muss nach dem Besonderen Städtebaurecht eine formale Abgrenzung des
Gebietes in Form einer Satzung oder als Ratsbeschluss erfolgen. Hierfür sieht
das Baugesetzbuch für die verschiedenen Programme der Städtebauförderung
mehrere Möglichkeiten vor. Eine Festlegung des gesamten Gemeindegebietes als
Fördergebiet ist nicht zulässig.
b) Festsetzung eines Stadtumbaugebietes „Ortskern Nottuln“
Für die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm
des Landes NRW muss ein Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB), ein
städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, ein Stadtumbaugebiet nach
§ 171 b BauGB oder ein Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB festgesetzt werden.
Für den Ortskern von Nottuln schlägt die
Verwaltung die Festsetzung des vorgeschlagenen Gebietes als Stadtumbaugebiet
nach § 171 b BauGB vor.
Hierfür sprechen insbesondere die Ziele von
Stadtumbaumaßnahmen nach § 171 a (3) BauGB. Demnach sollen diese insbesondere
dazu beitragen, dass
1.
Die
Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und
Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die
Klimaanpassung angepasst wird,
2.
Die
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,
3.
Innerstädtische
Bereiche gestärkt werden,
4.
Nicht
mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
7. Innerstädtische
Altbaubestände nachhaltig erhalten werden.
Grundlage für diesen Beschluss ist ein städtebauliches
Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen (§ 171 a Abs. 3 BauGB) im
Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind (§ 171 b Abs. 2 BauGB). Vor dem
Beschluss ist die Öffentlichkeit zu beteiligen (§§ 137, 139 BauGB). Der
Gebietsbeschluss kann somit erst nach dem Beschluss über das integrierte
Handlungskonzept gefasst werden.
Die förmliche Festlegung eines Stadtumbaugebietes
löst für die Eigentümer und sonstigen Beteiligten Mitwirkungsrechte und
–pflichten nach den §§ 171b Abs. 3, 137, 139 BauGB aus. Unmittelbar
bodenrechtliche Wirkungen treten hingegen nicht ein.
Ggf. kann zu einem späteren Zeitpunkt für das
gesamte Gebiet oder für Teile des Gebietes eine Stadtumbausatzung beschlossen
werden, um dadurch besondere Sicherungsinstrumente für den Stadtumbau anwenden
zu können. Dann entsteht u. a. auch eine Auskunftspflicht der Anwohner und
bodenrechtliche Wirkungen treten ein (z. B. die Möglichkeit zur Anwendung einer
Veränderungssperre). Hierfür wird derzeit jedoch kein Bedarf gesehen.
4. Weiteres Vorgehen / Zeitplan
Die Verwaltung hat den Auftrag, den Antrag auf Fördermittel
für eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2016 vorzubereiten.
Das integrierte Handlungskonzept ist zwingende Voraussetzung für diesen Antrag
und bildet gemeinsam mit weiteren Formblättern (z. B. Kosten- und
Finanzierungsübersicht) das Gesamtpaket des Antrags.
Der Antrag ist i. d. R. bis zum 31.08. des Jahres
für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr zu stellen, Verschiebungen
dieses Termins sind möglich (im Jahr 2014: 31.10.). Ziel für die
Ortskernentwicklung Nottuln ist somit die Einreichung des InHk zum 31.08.2015
(voraussichtlicher Stichtag). Zu diesem Zeitpunkt muss ein entsprechender
Ratsbeschluss vorliegen.
Nach dem Stichtag zur Vorlage der
Städtebauförderanträge wird die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde einen
Programmvorschlag erarbeiten, der dem Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt
wird. Grundlage aller Förderentscheidungen ist neben der Qualität und
Aktualität des InHk die Förderfähigkeit der Teilmaßnahmen.
Das Ministerium gibt das Städtebauförderprogramm
bekannt. Die Bezirksregierungen teilen den Gemeinden die zur Förderung eingeplanten
Maßnahmen mit den dazu gehörenden Finanzhilfen mit und fordern, soweit dies
noch notwendig ist, die fehlenden Unterlagen zum Zweck der abschließenden
Antragsprüfung an.
Vor diesem Hintergrund ist im weiteren Verlauf des
Jahres 2016 frühestens mit der Bereitstellung von Fördermitteln zu rechnen.
Vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln kann somit frühestens in
2016 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.
Lt. Zeitplan sind die Arbeitsschwerpunkte bis zum 31.08.2015:
§ Dokumentation des gesamten
Entwicklungskonzeptes;
§ Graphische Aufbereitung;
§ Vervollständigung des Kosten- und
Finanzierungsplans;
§ Vorbereitung des Förderantrags.
Mit der Vorlage von Auszügen aus dem Entwurf des
Handlungskonzeptes und einem Vorschlag zur Gebietsabgrenzung und -festsetzung zum
jetzigen Zeitpunkt liegt die Verwaltung voll im Zeitplan.
Die Beteiligung Dritter bzw. privater Personen,
durch finanzielles oder anderweitiges Engagement ist in der Städtebauförderung
ausdrücklich erwünscht. Die Resonanz Dritter, sich an Maßnahmen zur Gestaltung
des Ortskerns zu beteiligen ist trotz vielfacher Anregungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung bisher sehr gering. Die Verwaltung rechnet daher mit einem
erhöhten Aufwand, die Mitwirkung Dritter z. B. als Projektträger oder durch
eine finanzielle Beteiligung an einzelnen Maßnahmen zu akquirieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Das integrierte Handlungskonzept wird im
Wesentlichen von der Verwaltung erarbeitet, somit entstehen interne
Personalkosten. Für die Unterstützung durch externe Sachverständige bzw.
weitere externe Leistungen sind im Haushaltsjahr 2015 8.000 € im Haushalt eingestellt.
Für die Umsetzung der aus dem Konzept
resultierenden Maßnahmen entstehen Folgekosten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht abzuschätzen sind. Diese sollen in erster Linie durch zu beantragende
Städtebaufördermittel, möglichst kombiniert mit privaten Mitteln, abgedeckt
werden. Darüber hinaus sollen weitere Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen
geprüft werden. Zu beachten ist, dass die Gemeinde bei der Zuwendung von
Städtebaufördermitteln einen entsprechenden Eigenanteil bereitstellen muss.
Anlagen:
1.
Protokoll
der Workshops „Politik“ vom 12.01.2015
2.
Präsentation
„Maßnahmenempfehlungen zur Ortskernentwicklung: Förderung des Einzelhandels“
(Büro Stadt+Handel)
3.
Auszug
aus dem Entwurf des integrierten Handlungskonzeptes
4.
Abgrenzung
Stadterneuerungsgebiet / geplantes Stadtumbaugebiet „Ortskern Nottuln“