Beschlussvorschlag:
Dem Bau einer Eigenwasserversorgung auf Gemeindegrund in den „Kreativgärten von Darup“ wird zugestimmt.
Die Kosten für den Bau der Eigenwasseranlage werden nicht übernommen.
Sachverhalt:
Die Bürgerinitiative „Kreativgärten von Darup“ hat am 04.05.2015 einen Antrag gestellt, in dem um drei Dinge gebeten wird (s. Anlage1):
- Bau einer Eigenwasserversorgung in den Kreativgärten von Darup
- Übernahme der Kosten für den Bau der Eigenwasserversorgung durch die Gemeinde
- Bereitstellung einer kleinen LKW Ladung Mutterboden und einer kleinen LKW Ladung Holzhäckselmaterial
Zu 1.
Die
Gemeindewerke haben bereits geprüft, dass eine Anbindung an die öffentliche
Trinkwasserversorgung nicht möglich ist. Die Wasserversorgung müsste darum über
einen Brunnen/eine Pumpe erfolgen. Die Kreativgärten liegen weder im
Wasserschutzgebiet noch im Landschaftsschutzgebiet. Nach Rücksprache mit der
zuständigen Genehmigungsbehörde beim Kreis Coesfeld ist der Bau einer solchen
Anlage grundsätzlich möglich. Da es sich jedoch um ein Gemeindegrundstück
handelt, muss seitens der Gemeinde die Zustimmung erteilt werden.
Der genaue Standort muss nach Beratung mit einer darauf spezialisierten Firma
mit Zustimmung der Gemeindewerke festgelegt werden.
Zu 2.
Laut beigefügtem Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten auf rd. 840 €. Es ist unklar, aus welchem Budget der Gemeinde diese Kosten finanziert werden können.
Zu 3.
Im Rahmen der laufenden Verwaltung kann dieser Antrag wie folgt geklärt werden: Nach Rücksprache mit dem Leiter Grünflächen der Gemeindewerke steht für den Verein einmalig nach vorheriger Terminabsprache eine kleine LKW-Ladung Mutterboden bzw. Holzhäckselmaterial zur Selbstabholung bereit. Eine Lieferung durch den Bauhof erfolgt nicht.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bau einer Eigenwasserversorgung auf dem Gemeindegrundstück zuzustimmen. Die Kosten für den Bau sollte die Bürgerinitiative selbst finanzieren, um eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Initiativen und Vereinen Nottulns zu vermeiden.
Da der Antrag auch die Fragestellung einen Aspekt der Kulturförderung enthält, ist neben dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung auch eine Zuständigkeit des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag