Betreff
Erweiterung des Außengeländes des Liebfrauenkindergartens (Twiaelf-Lampen-Hok)
Vorlage
062/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der in Anlage 1 abgegrenzte Bereich wird dem Liebfrauenkindergarten für die Vergrößerung des Außengeländes zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 10.12.2014 wurde die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung des Außengeländes Liebfrauenkindergartens am Twiaelf-Lampen-Hok im Bereich des hier bestehenden Spielplatzes zurück gestellt (VL 183/2014). Grund waren unzutreffende Flächenangaben sowie noch fehlende Informationen zur Perspektive des Spielplatzes.

 

Daher werden die Angaben der Vorlage 183/2014 durch einen Übersichtsplan des Spielplatzes in Anlage 1 sowie eine Planung zur Aufwertung des Spielplatzes ergänzt.

 

Nach einem nochmaligen Ortstermin mit dem Kindergarten konnte der Flächenbedarf des Kindergartens zudem konkretisiert werden. In Rede steht nun eine Fläche von ca. 320 m² (bei einer Gesamtfläche des Spielplatzes von ca. 1.510 m²). Etwa 1/6 dieser Erweiterungsfläche besteht aus einer Hecke, die erhalten bleiben soll.

 

Zudem wurde durch FB 4 geprüft, welche Aufwertungsmöglichkeiten für den Spielplatz bestehen. Diese ist gemäß Spielplatzkonzept vorgesehen. Noch im Jahr 2015 soll der Spielplatz entsprechend umgestaltet werden. Als Ergänzung des bestehenden Angebotes würde aus Sicht der Verwaltung mit einem Gurtsprungband eine Aufwertung des Spielplatzes erreicht werden können (Beispielfotos siehe Anlage 2).

 

Zwischen neuem Außenbereich des Kindergartens und Podest wird damit eine Fläche für freies Spielen erhalten bleiben können.

 

Vor der Sitzung findet um 18:00 Uhr ein Ortstermin am Kindergarten statt. Zudem wird die Leiterin des Kindergartens, Frau Stehr, in der Sitzung die Situation im Außengelände des Kindergartens vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Alle einmaligen Kosten für die Erweiterung des Außengeländes sowie auch alle laufenden Kosten (insbes. Grünpflege) trägt der Träger des Kindergartens.


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan