Beschlussvorschlag:
- Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1,6 Mio. Euro festgesetzt.
- Die geänderte Ermächtigungsübertragungsliste wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Bekanntlich ist der Haushaltsentwurf 2015 am 21.10.2014 dem Rat vorgelegt worden. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit und des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen ergibt sich folgendes Bild der gemeindlichen Finanzen:
|
||||
|
|
|
||
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Ergebnisplan |
-2.117.171 |
-2.357.459 |
-1.825.179 |
-1.188.282 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-263.194 |
829.665 |
884.265 |
1.060.265 |
Liquidität abzgl. EÜ = 2.123.390 |
1.256.620 |
314.878 |
-168.770 |
141.085 |
allg. Rücklage |
45.958.175 |
43.841.004 |
41.483.545 |
39.658.366 |
5% - Hürde |
4,81% |
5,38% |
4,40% |
3,00% |
verbleibender Betrag |
81.400 |
-165.409 |
248.998 |
794.636 |
Deutlich erkennbar ist eine gravierende Verschlechterung der gemeindlichen Liquidität, so dass die Gemeinde Nottuln erstmalig Liquiditätskredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit in Anspruch nehmen müsste. Dieses Szenario sieht der Unterzeichner als deutlich gefährlicher, teurer und unkalkulierbarer als eine geplante Inanspruchnahme eines Investitionskredites.
Das Zinsniveau für Investitionskredite ist zurzeit extrem kommunalfreundlich und liegt im Moment zwischen 0,55 % und 0,59 % bei einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 10 Jahren und 5 tilgungsfreien Jahren.
In welcher Höhe eine Kreditaufnahme tatsächlich notwendig werden wird, kann erst im Laufe des Jahres festgestellt werden. Der Unterzeichner schlägt allerdings vor, in die Haushaltssatzung den höchstmöglichen Kreditbetrag aufzunehmen, der nach den Berechnungen der Verwaltung bei 1,6 Mio. Euro liegt. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermächtigung zur Kreditaufnahme, nicht um eine Verpflichtung zur Kreditaufnahme in dieser Höhe handelt.
Sollte der Höchstbetrag
von 1,6 Mio. Euro notwendig werden, lägen die Auswirkungen für den
gemeindlichen Haushalt in den ersten fünf Jahren bei Zinszahlungen in Höhe von
rund
€ 9.200,00 pro Jahr, ab dem Jahr 2021 bei rund € 73.000,00 pro Jahr.
Eine Betrachtung der finanziellen Perspektiven unter Berücksichtigung der in den Fachausschüssen getroffenen Beschlüssen und der Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 1,6 Mio. Euro würde folgendes Bild ergeben:
|
||||
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Ergebnisplan |
-2.121.731 |
-2.366.579 |
-1.834.299 |
-1.197.402 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-1.251.694 |
829.665 |
884.265 |
1.060.265 |
Liquidität abzgl.
EÜ = 1.134.747 |
2.852.203 |
1.901.341 |
1.408.573 |
1.709.308 |
allg. Rücklage |
45.958.175 |
43.836.444 |
41.469.865 |
39.635.566 |
5% - Hürde |
4,83% |
5,40% |
4,42% |
3,02% |
verbleibender Betrag |
76.840 |
-174.757 |
239.194 |
784.376 |
Erreicht werden könnte dieses Vorgehen dadurch, dass bestimmte Projekt von der EÜ-Liste genommen und neu im Haushalt veranschlagt würden. Dadurch würde sich der Saldo aus Investitionstätigkeiten, der im Wesentlichen die Höhe der möglichen Kreditaufnahme bestimmt, auf ca. 1,2 Mio. Euro erhöhen. Im Einzelnen würde es sich um folgende Maßnahmen handeln:
Verschiebung von EÜ-Liste |
495.000 |
Aufstockung Daruper Straße |
|
|||
|
11.500 |
Fertiggarage Daruper Straße |
|
|||
|
20.000 |
Einrichtungsgegenstände Daruper Straße |
|
|||
|
10.000 |
Ausbau Digitalfunk Feuerwehr |
|
|||
|
300.000 |
Straßenbaukosten Beisenbusch, |
|
|||
|
64.000 |
Straßenendausbau Schoppmanns Wiese, Trifftweg |
|
|||
|
88.000 |
Planungskosten Hochwasserschutz Schapdetten |
|
|||
Gegenleistungs- verpflichtungen |
180.820 |
Übernahme Darlehen 4. Zug Realschule, Vertrag 2004 |
|
|||
|
25.000 |
Gem.-anteil Regenwasserkanal Beisenbusch |
|
|||
Summe |
1.194.320 |
Veränderung Saldo Investitionstätigkeit |
|
|||
Diese Summe und die in der Anlage dargestellte und mit den Wirtschaftsprüfern besprochene Möglichkeit der buchhalterischen Zurechnung weiterer Positionen von rund € 400.000,00 ergibt die maximale Kreditermächtigung von 1,6 Mio. Euro.
Ob dieser Betrag ausgeschöpft werden muss, werden die nächsten Monate zeigen. Grundsätzlich geht es um die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Maximalgrenze aufnehmen zu dürfen.
Im Hinblick speziell auf die Liquidität schlägt der Unterzeichner dem HFA/Rat vor, in der Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, auf 1,6 Mio. Euro festzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Sind der Vorlage zu entnehmen.
Anlagen:
Ermittlung des Kreditbedarfes für Investitionen
Geänderte Ermächtigungsübertragungsliste