Betreff
Festlegung des Gesamtbetrages der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist.
Vorlage
047/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1,6 Mio. Euro festgesetzt.
  2. Die geänderte Ermächtigungsübertragungsliste wird zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt:

Bekanntlich ist der Haushaltsentwurf 2015 am 21.10.2014 dem Rat vorgelegt worden. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit und des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen ergibt sich folgendes Bild der gemeindlichen Finanzen:

 

 

 

 

 

2015

2016

2017

2018

Ergebnisplan

-2.117.171

-2.357.459

-1.825.179

-1.188.282

Saldo aus Investitionstätigkeit

-263.194

829.665

884.265

1.060.265

Liquidität abzgl. EÜ = 2.123.390

1.256.620

314.878

-168.770

141.085

allg. Rücklage

45.958.175

43.841.004

41.483.545

39.658.366

5% - Hürde

4,81%

5,38%

4,40%

3,00%

verbleibender Betrag

81.400

-165.409

248.998

794.636

 

Deutlich erkennbar ist eine gravierende Verschlechterung der gemeindlichen Liquidität, so dass die Gemeinde Nottuln erstmalig Liquiditätskredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit in Anspruch nehmen müsste. Dieses Szenario sieht der Unterzeichner als deutlich gefährlicher, teurer und unkalkulierbarer als eine geplante Inanspruchnahme eines Investitionskredites.

Das Zinsniveau für Investitionskredite ist zurzeit extrem kommunalfreundlich und liegt im Moment zwischen 0,55 % und 0,59 % bei einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 10 Jahren und 5 tilgungsfreien Jahren.

In welcher Höhe eine Kreditaufnahme tatsächlich notwendig werden wird, kann erst im Laufe des Jahres festgestellt werden. Der Unterzeichner schlägt allerdings vor, in die Haushaltssatzung den höchstmöglichen Kreditbetrag aufzunehmen, der nach den Berechnungen der Verwaltung bei 1,6 Mio. Euro liegt. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermächtigung zur Kreditaufnahme, nicht um eine Verpflichtung zur Kreditaufnahme in dieser Höhe handelt.

Sollte der Höchstbetrag von 1,6 Mio. Euro notwendig werden, lägen die Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt in den ersten fünf Jahren bei Zinszahlungen in Höhe von rund
€ 9.200,00 pro Jahr, ab dem Jahr 2021 bei rund € 73.000,00 pro Jahr.


Eine Betrachtung der finanziellen Perspektiven unter Berücksichtigung der in den Fachausschüssen getroffenen Beschlüssen und der Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 1,6 Mio. Euro würde folgendes Bild ergeben:

 

 

2015

2016

2017

2018

Ergebnisplan

-2.121.731

-2.366.579

-1.834.299

-1.197.402

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.251.694

829.665

884.265

1.060.265

Liquidität  abzgl. EÜ = 1.134.747

2.852.203

1.901.341

1.408.573

1.709.308

allg. Rücklage

45.958.175

43.836.444

41.469.865

39.635.566

5% - Hürde

4,83%

5,40%

4,42%

3,02%

verbleibender Betrag

76.840

-174.757

239.194

784.376

 

Erreicht werden könnte dieses Vorgehen dadurch, dass bestimmte Projekt von der EÜ-Liste genommen und neu im Haushalt veranschlagt würden. Dadurch würde sich der Saldo aus Investitionstätigkeiten, der im Wesentlichen die Höhe der möglichen Kreditaufnahme bestimmt, auf ca. 1,2 Mio. Euro erhöhen. Im Einzelnen würde es sich um folgende Maßnahmen handeln:

Verschiebung von

EÜ-Liste

495.000

Aufstockung Daruper Straße

 

 

11.500

Fertiggarage Daruper Straße

 

 

20.000

Einrichtungsgegenstände Daruper Straße

 

 

10.000

Ausbau Digitalfunk Feuerwehr

 

 

300.000

Straßenbaukosten Beisenbusch,
nächster Bauabschnitt

 

 

64.000

Straßenendausbau Schoppmanns Wiese, Trifftweg

 

 

88.000

Planungskosten Hochwasserschutz Schapdetten

 

Gegenleistungs-

verpflichtungen

180.820

Übernahme Darlehen 4. Zug Realschule, Vertrag 2004

 

 

25.000

Gem.-anteil Regenwasserkanal Beisenbusch

 

Summe

1.194.320

Veränderung Saldo Investitionstätigkeit

 

Diese Summe und die in der Anlage dargestellte und mit den Wirtschaftsprüfern besprochene Möglichkeit der buchhalterischen Zurechnung weiterer Positionen von rund € 400.000,00 ergibt die maximale Kreditermächtigung von 1,6 Mio. Euro.


Ob dieser Betrag ausgeschöpft werden muss, werden die nächsten Monate zeigen. Grundsätzlich geht es um die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Maximalgrenze aufnehmen zu dürfen.

Im Hinblick speziell auf die Liquidität schlägt der Unterzeichner dem HFA/Rat vor, in der Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, auf 1,6 Mio. Euro festzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

Sind der Vorlage zu entnehmen.


Anlagen:

Ermittlung des Kreditbedarfes für Investitionen

Geänderte Ermächtigungsübertragungsliste