Betreff
Fortsetzung der Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung in Teilbereichen des Wasserschutzgebietes
Vorlage
043/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 01.07.2015 bis 30.06.2016 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.

 


Sachverhalt:

 

Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.

 

Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2014 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung) verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden Mehraufwendungen erhalten.

 

Im Jahr 2014 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche Nachteil mit 147,15 €/ha für Ackerland und mit 215,11 €/ha für Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2014 betrug bei einer auszugleichenden Fläche von 96 Hektar insgesamt 15.943 €.

 

Auch für das laufende Jahr 2015 wurde durch Frau Elies der wirtschaftliche Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt die Berechnung einen Ausgleichsbetrag von 144,46 €/ha für Ackerland und 209,93 €/ha für Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2015 bei 77,90 ha mit einem finanziellen Ausgleich in Höhe von 12.980 € zu rechnen. Im Maximalfall, z.B. bei einer Änderung der Bewirtschaftungsform, kann von einem maximalen Ausgleich in Höhe von 18.085 € ausgegangen werden.

 

Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2015 eingestellt.

 

Nachdem bereits mit einem Erlass des „Umweltministeriums“ des Landes NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als nicht fachgerecht bewertet wurde, zeichnet sich durch den zu erwartenden Erlass einer neuen Düngeverordnung ab, dass die Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte weiter eingeschränkt, aber für bestimmte Anbauarten weiter Bestand haben wird.

 

Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann, so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim Ausgleich für die Flächen, die unter den o.a. Düngungserlass fallen oder aufgrund einer neuen Düngeverordnung bereits für die laufende Periode eine Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine Ausgleichszahlungen.

 

Bereits am 04.03.2015 wurde unter Federführung der Kooperation Landwirtschaft Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet eine Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. In dieser Veranstaltung signalisierten die Bewirtschafter, dass eine Fortsetzung der Vereinbarungen über den Düngungsverzicht positiv gesehen wird. Insofern kann der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2015 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden Gewässerschutzes von hoher Bedeutung.

 

Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW, Mülheim a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn der Beratung über die temporäre mikrobiologische Belastung des Grundwassers im vergangenen Jahr und im Zeitablauf seit 2009, berichten. Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre resultierende vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts wird die Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des Ausgleichs der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.

 

Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind. Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln kostenneutral.

 

 

 

 

 

   

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile voraussichtlich rd. 12.980 € (max. rd. 18.085 €)

 


Anlagen:

 

Ausgleichsberechnung 2015 (Basisdaten der LWK COE)