Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.
Sachverhalt:
Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft
getreten. Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a.F.
gestrichen und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine
Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung
bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung (Verordnung zur
Selbstüberwachung von Abwasserleitungen) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW
beschlossen und ist am 09.11.2013 in Kraft getreten.
Der Städte- und Gemeindebund hat aufgrund dieser rechtlichen Änderungen
ein neues Muster einer Entwässerungssatzung veröffentlicht. Die neue
Mustersatzung wurde mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes
NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Kommunalagentur NRW abgestimmt.
Die Entwässerungssatzung für die Gemeinde Nottuln wurde an die
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vom 29.11.2013 angepasst. Mit dem
Ziel einer größtmöglichen Rechtssicherheit sind die Regelungen der
Mustersatzung vollumfänglich in den neuen Entwurf der Entwässerungssatzung für
die Gemeinde Nottuln übernommen worden. Die Entwässerungssatzung in der
bisherigen Fassung und der Entwurf der neuen Satzung, auf Basis der Mustersatzung,
sind als Anlage in Form einer Synopse gegenübergestellt.
Zu §7 Abs. 3 „Grenzwerte an der Übergabestelle“ wurde eine separate
Anlage 1 zur Entwässerungssatzung erstellt. Die Grenzwerte basieren auf dem
neuesten DWA-Merkblatt 115-2, das durch die Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef, herausgegeben worden ist.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Entwässerungssatzung für die
Gemeinde Nottuln entsprechend des beigefügten Entwurfs neu zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Anlagen:
1. Synopse „alte Fassung“ / „neue
Fassung“
2. Entwässerungssatzung neue Fassung