Betreff
Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln
Vorlage
041/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a.F. gestrichen und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW beschlossen und ist am 09.11.2013 in Kraft getreten.

 

Der Städte- und Gemeindebund hat aufgrund dieser rechtlichen Änderungen ein neues Muster einer Entwässerungssatzung veröffentlicht. Die neue Mustersatzung wurde mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Kommunalagentur NRW abgestimmt.

 

Die Entwässerungssatzung für die Gemeinde Nottuln wurde an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vom 29.11.2013 angepasst. Mit dem Ziel einer größtmöglichen Rechtssicherheit sind die Regelungen der Mustersatzung vollumfänglich in den neuen Entwurf der Entwässerungssatzung für die Gemeinde Nottuln übernommen worden. Die Entwässerungssatzung in der bisherigen Fassung und der Entwurf der neuen Satzung, auf Basis der Mustersatzung, sind als Anlage in Form einer Synopse gegenübergestellt.

 

Zu §7 Abs. 3 „Grenzwerte an der Übergabestelle“ wurde eine separate Anlage 1 zur Entwässerungssatzung erstellt. Die Grenzwerte basieren auf dem neuesten DWA-Merkblatt 115-2, das durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef, herausgegeben worden ist.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Entwässerungssatzung für die Gemeinde Nottuln entsprechend des beigefügten Entwurfs neu zu fassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

1.    Synopse „alte Fassung“ / „neue Fassung“

2.    Entwässerungssatzung neue Fassung