Betreff
Stellenplan 2015
Vorlage
029/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der mit dem Haushaltsplan 2015 vorgelegte Stellenplan wird mit der als Anlage 1 beigefügten Änderung beschlossen.


Sachverhalt:

 

I.             Veränderungen im Stellenplan

In der nicht öffentlichen Sitzungsvorlage sind die Änderungen im Stellenplan 2015 gegenüber dem Vorjahr – unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber - dargestellt worden. Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Streichung bzw. Anbringung von sog. kw-Vermerken (künftig wegfallend) und Verschiebung von Stellen zu anderen Organisationsbereichen auch folgende wesentlichen Stellenausweitungen vorgenommen wurden:

 

1.    Doppelung der Stelle des Juristen, A 14 BbesG, bei gleichzeitiger Anbringung eines kw-Vermerkes bei dem jetzigen Stelleninhaber, wegen des beabsichtigten Ausscheidens aus dem aktiven Dienst

2.    Neueinrichtung einer Stelle für die Wirtschaftsförderung; im Arbeitsverteilungsplan ist die Stelle mit einer Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD berücksichtigt worden. Nach Abschluss des Stellenbewertungsverfahrens wird mit der Anlage 1 die Stelle im Stellenplan nach E 10 TVöD ausgewiesen.

3.    Ausstockung der bisherigen halben Stelle für den Bereich Energiemanagement auf eine volle Stelle (E 8 TVöD)

 

 

II.           Personalkostenentwicklung

Die Personalaufwendungen werden grundsätzlich jährlich neu kalkuliert. Dabei werden immer nur die Stellen aus dem Stellenplan kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden. So werden z.B. nur die Personalkosten von den Personen eingerechnet, die auch tatsächlich in dem Jahr beschäftigt werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten.

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr 2014 um rund 92 T€ erhöht. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

 

 

1.    Die Anpassung der Pensions- und Beihilferückstellungen

für die aktiven Beamten musste angepasst werden                            - 78 T€

2.    Für die tarifliche Beschäftigten wurde eine Tariferhöhung

von 2,4% berücksichtigt (der Tarifvertrag läuft zum 29.02.2016 aus)       67 T€

3.    Neueinrichtung der Juristenstellen (6 Monate)                                      30 T€

4.    Neueinrichtung der Stelle für die Wirtschaftsförderung                           60 T€

 

 

 

III.         Pensions- und Beihilferückstellungen

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2015 – 2018 vorgenommen.

 

 

 

 

Für die aktiven Beamten sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen. Für das Jahr 2015 konnte mir einem geringeren Betrag gerechnet werden ( -78 T€, siehe II.1).

 

Für die Pensionäre sind die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen an die kvw zu erstatten. Für das Jahr 2015 ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von rund 32 T€.

Daneben sich auch für die Pensionäre die Pensions- und Beihilferückstellungen zu planen. Aufgrund der Prognosedaten der kvw wurde hier eine Reduzierung von rund 108 T€ veranschlagt, so dass sich insgesamt bei den Versorgungsaufwendungen (Zeile 12 im Ergebnisplan) eine Verringerung des Ansatzes ggü. 2014 in Höhe von 76 T€ ergibt. In den Folgejahren sind bereits Steigerungen berücksichtigt, da in den Jahren 2016 und 2017 je ein Laufbahnbeamter voraussichtlich in den Ruhestand gehen wird. Nicht berücksichtigt in den Haushaltsansätzen sind die Auswirkungen auf die Rückstellungen durch das nun bekannte Ausscheiden von Bürgermeister Schneider im Jahr 2015 und Beigeordneten Fallberg im Jahr 2016 sowie die entstehenden neue Rückstellungsverpflichtungen durch die nachfolgenden Wahlbeamten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2015 sind mit 4.701.764 € kalkuliert.


Anlagen:

 

Stellenplan 2015, Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet