Betreff
Intensivierung der Schulsozialarbeit an den Schulen in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
015/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen halben Stelle der Schulsozialarbeit wird unter den heutigen Rahmenbedingungen abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Zunächst wird auf vorangegangene Beratungen dieses Ausschusses am 19.03.2014 (vgl. Vorlage-Nr. 039/2014) und 22.10.2014 (vgl. Vorlage-Nr. 134/2014) verwiesen.

Zuletzt war die Entscheidung über den Antrag auf Errichtung einer halben Stelle für Schulsozialarbeit auf die diesjährige Haushaltsplanberatung vertagt worden.

 

Alternative 1:

Klassische Schulsozialarbeit

Formell handelt es sich bei der klassischen Schulsozialarbeit um eine Maßnahme nach dem  Kinder- und Jugendförderungsgesetzes. § 7 Abs. 3 dieser Vorschrift verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über die Umsetzungsschritte zu entwickeln. Außerdem bestimmt § 80 SchulG, dass die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind.

Um die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angebote der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu bestärken, können die Schulen in Nordrhein-Westfalen auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen/Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen.

Die Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Seiten des Landes an Schulen einer Kommune soll grundsätzlich in dem Umfang erfolgen, wie die jeweilige Kommune gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 (ABl. NRW. S. 97, S. 142).

Diese auf dem Erlasswege vorgeschriebene Kombinationsfinanzierung geht also zu Lasten der Schulen, die Lehrerstellenanteile „opfern“ und zu Lasten der Kommunen, die direkt oder indirekt über die Jugendamtsumlage,  zusätzliche Finanzmittel aufbringen.

Vor einer Kontaktaufnahme zum für die Gemeinde Nottuln zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, dem Kreisjugendamt Coesfeld, wurde zunächst intern versucht, sich der konkreten Bedarfslage unserer Schule zu nähern.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung  wurden dazu die gemeindlichen Schulen befragt. An der Liebfrauenschule ist Schulsozialarbeit eingerichtet. Dieses war auch an der zwischenzeitlich ausgelaufenen Geschwister-Scholl-Hauptschule der Fall.

 

Die  Einschätzung der anderen  Schulen stellt sich wie folgt dar:

Gymnasium Nottuln

Aufsuchende (klassische) Schulsozialarbeit spielt bei grundsätzlicher Wertschätzung eine nur untergeordnete Rolle. Aus diesem Grunde würde die Schule sich gerne an einem von der Gemeinde finanzierten Projekt inhaltlich beteiligen, Stellenanteile kann die Schule jedoch nicht zur Verfügung stellen.

Grundschulen

Es besteht durchaus Interesse an klassischer Schulsozialarbeit, diese sollte ausgeweitet werden, allerdings nicht zu den gegenwärtigen Bedingungen. Angesichts der Tatsache, dass oftmals nur ein Minimalstundenplan erfüllt werden kann, ist es unmöglich, auf Lehrerstellen (z.B. eine halbe Lehrerstelle) zu verzichten, um Schulsozialarbeiter zu finanzieren.

 

Zu den Realisierungschancen sei angemerkt, dass schon eine Teilfinanzierung von Sozialarbeiterstellen an den Schulen als neue zusätzliche Aufgabe der Gemeinde Nottuln aufgrund der derzeitigen Finanzlage aktuell nicht darstellbar wäre. Für eine solche  Stelle  wären Personalkosten von etwa 40. – 50.000 € zu kalkulieren.

 

Alternative 2:

Mögliche Fortführung der weiteren Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) befristet bis 2017

Die Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT durch den Bund endete bekanntlich zum 31.12.2013. Zu diesem Zeitpunkt lief auch der Kooperationsvertrag der Gemeinde Nottuln mit dem Kolpingbildungswerk aus.

Die Landesregierung NRW hat am 26.11.2014 im Rahmen einer Pressekonferenz ab dem Jahr 2015 zeitlich befristet bis zum Jahr 2017 ein Förderangebot zur Weiterfinanzierung unterbreitet. Angesichts der Haushaltslage des Landes wird eine Eigenbeteiligung der Kreise und kreisfreien Städte zwischen 20 % und 50 % gefordert. Für den Kreis Coesfeld ist eine Eigenbeteiligung von 50 % vorgesehen. Die Landesregierung stellt eine Zuwendungsmöglichkeit für den Kreis Coesfeld in Anlehnung an das Förderbudget des Jahres 2013  in Höhe von maximal 231.452,18 € in Aussicht. Die Gemeinde Nottuln hatte zuletzt im Jahr 2013 35.277 € erhalten. Nach heutigem Kenntnisstand könnte in Nottuln mit einer Zuwendung bis zu dieser Höhe gerechnet werden.

Wird eine Förderung in Anspruch genommen, ist allerdings nunmehr vorgesehen, dass in derselben Höhe die weitere Schulsozialarbeit mit Eigenmitteln, hier der Gemeinde Nottuln,  gefördert werden muss.

Neben den grundsätzlichen Erwägungen zur Freiwilligkeit dieser zusätzlichen Aufgabe und dem erneuten Hinweis auf die Haushaltslage wird zu dieser Alternative erneut zu Bedenken gegeben, dass sich das Aufgabenfeld und der zu betreuende Personenkreis streng nach den Richtlinien des BuT zu richten hat und damit nicht den Zielvorstellungen der klassischen Schulsozialarbeit entspricht.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Angelegenheit unter den heutigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der klassischen und der weiteren Schulsozialarbeit nicht weiter zu verfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten i.H.v. 40.000 bis 50.000 €/Jahr für eine Stelle


Anlagen:

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