Betreff
Kostenentwicklung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Vorlage
012/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für den Produktbereich 05 Soziales Leistungen, Teilposition 06 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird um 196.175 € auf 336.175 € und Teilposition 15 (Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG) um rd. 651.050 € auf 1.525.000 € erhöht.

 


Sachverhalt:

Die haushaltsrechtliche Planung des Bereichs der Transferaufwendungen im Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“  erfolgte im August des vergangenen Jahres. Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entwickelte sich bis dahin wie folgt:

 

Monat

01/2014

02/2014

03/2014

04/2014

05/2014

06/2014

07/2014

Personen

68

70

71

77

75

69

73

 

Ab August 2014 wurden der Gemeinde Nottuln verstärkt ausländische Flüchtlinge zugewiesen. Auch nahm die Anzahl der Personen zu, die wieder nach Deutschland einreisten und in der Gemeinde Nottuln erneut um Unterkunft und Leistungen zum Lebensunterhalt  ersuchen.

Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG  entwickelte sich in der Folgezeit wie folgt:

 

Monat

08/2014

09/2014

10/2014

11/2014

12/2014

01/2015

Personen

77

94

106

115

122

130

 

Zu Beginn des Jahres 2015 erreichte zudem die Gemeinde Nottuln die Mitteilung des Landes, dass die Zuweisung ausländischer Flüchtlinge noch an Intensität zunehmen werde und die Vorlaufzeiten zwischen Mitteilung und Eintreffen in Nottuln verkürzt werden müssten. Beide Umstände sind bereits deutlich zu verzeichnen. Nach allen Informationen, die der Gemeinde Nottuln vorliegen, ist auch zumindest im Jahr 2015 noch mit deutlich steigenden Einwanderungszahlen zu rechnen, so hat sich diese bereits in den letzten Tagen schon  auf 133 Personen erhöht. Außerdem beinhaltet die zum 01.03.2015 in Kraft tretende Änderung des AsylbLG  auch Leistungsverbesserungen, die in der Auswirkung noch nicht beziffert werden können.

Aus den zuvor genannten Gründen ist der bisherige  Haushaltsansatz der veranschlagten „Transferaufwendungen, Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG“ (Teilposition 15, gelbe Seiten, S. 37) deutlich nach oben zu korrigieren.

Eine erneute Hochrechnung des Finanzbedarfs auf Basis des letzten Quartals 2014, bei gleichzeitiger Annahme einer Steigerung der Leistungsberechtigten auf Basis der letzten 12 Monate  (plus 60 Personen), ergibt einen zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 651.050 €. Der Ansatz, der bisher für diesen Bereich veranschlagt wurde, muss dann auf rd. 1.525.000 € angehoben werden. Ob diese Ansatzerhöhung ausreicht, muss im Jahresablauf beobachtet werden. Aufgrund der unabsehbaren Entwicklung der Folgejahres sollte dieser Ansatz auch für die Folgejahre unverändert fortgeschrieben und jährlich der Entwicklung angepasst werden.

Durch die angekündigte Erhöhung der den Kommunen zufließenden Kostenerstattungen durch das Land, z.B. nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), verbessert sich allerdings auch die Einnahmesituation. Nach der vorliegenden Zahlungsmitteilung des Landes können  196.175 € an Mehreinnahmen im Jahr 2015 gegengerechnet werden. Um diese Höhe ist  der Ansatz „Kostenerstattungen und Kostenumlagen, Erstattung für Leistungen nach dem AsylbLG “ (Teilposition 6, gelbe Seiten, S. 37) zu erhöhen von 140.000 €  auf dann 336.175 €. Bei der Prognose steigender Zuwanderung, wovon ausgegangen wird, sollte auch dieser Ansatz über den Finanzplanungszeitraum fortgeschrieben werden. In der Vergangenheit wurde von stagnierenden Zahlen ausgegangen, was eine jährliche Minderung der Landeszuweisung zur Folge hat, da die Personen mit der Zeit aus der Landeserstattung herausfallen.

Die Beschlussempfehlung ergeht im Rahmen der Haushaltsplanberatung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Anstieg der Kostenerstattungen und –umlagen um 196.175 € und der Transferleistungen um  rd. 651.050 €

 


Anlagen:

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