Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2014/2015
Vorlage
011/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.123.390,34 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2014 nach 2015

 

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu, der gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Ausgaben auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2014 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.123.390,34 € in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Anlage „Ermächtigungsübertragungen 2014/2015“ zu entnehmen.

Auf zwei Besonderheiten bei den Ermächtigungsübertragungen wird hingewiesen:

  1. Für die Feuerwehr musste u.a. Einsatzkleidung angeschafft werden. Für diese Dinge ist ein sogenannter Festwert gebildet worden, so dass Neuanschaffungen im Aufwand zu verbuchen sind und gleichzeitig als investive Auszahlung. Somit wird für diese Investition die Ergebnisrechnung 2015 mit 3.326,00 € belastet.
  2. Im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Beisenbusch wird die Kreisstraße 11 ausgebaut und erfordert eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 22.092,34 €. Weiterhin sind die geplanten Zuschüsse für die Sanierung der Heizungsanlage in der Sekundarschule sowie für die Breitbandversorgung in das Jahr 2015 zu übertragen. Alle Maßnahmen haben keine Auswirkung auf das gemeindliche Anlagevermögen, so dass sich konsumtive Auszahlungen für das Jahr 2015 in Höhe von 314.092,34 € ergeben.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2015 5.953.835,- €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel um 2.123.390,34 € gemindert werden. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel auf 1.010.600,- € zum 31.12.2015 reduzieren (siehe Anlage „Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen von 2014 nach 2015“).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2014 in das Haushaltsjahr 2015 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 2.123.390,34 €.

Zum 01.01.2015 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 5.953.835,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2015 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2015 = 2.819.845,- €) auf 1.010.600,- € reduzieren.


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2014/2015

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2014/2015