Betreff
Erneute Bewerbung der Gemeinden und Städte Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl als LEADER-Regin "Baumberge"
Vorlage
010/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.   Die Gemeinde Nottuln begrüßt die erneute Bewerbung der fünf Städte und Gemeinden als LEADER-Region.

2.   Die neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region „Baumberge" wird mitgetragen. Dafür stellt die Gemeinde Nottuln für die Jahre 2015 bis 2023 insgesamt 60.000 € zur Verfügung; bezogen auf die Haushaltsjahre 2015 bis 2022 sind das 7.500 € p.a.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinden und Städte Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl hatten bereits in der ersten Jahreshälfte 2014 beschlossen, sich erneut als LEADER-Region „Baumberge zu bewerben.

Rückblick: Von November 2007 bis Juni 2015 sind über das LEADER-Programm bereits über 1,6 Millionen € an Fördermitteln in die Region geflossen. Die Konzentration lag dabei auf den Themenfeldern Land- und Forstwirtschaft in den Baumbergen, Naturtourismus in den Baumbergen sowie Lebensqualität in den Baumberge-Orten. Ein herausragendes konkretes Projekt auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln ist die Realisierung des Konzeptes „Alter Hof Schoppmann“ im Ortsteil Darup.

Ende Oktober 2014 erfolgte durch das Land NRW der offizielle Wettbewerbsaufruf für die kommende LEADER-Förderperiode. Die für die neue LEADER-Bewerbung erforderliche Lokale Entwicklungsstrategie (LES) wird derzeit erstellt und bis zum 16.02.2015 im NRW-Umweltministerium eingereicht. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung stünden den fünf Gemeinden/Kommunen in der Region „Baumberge" bis 2023 insgesamt 2,7 Millionen € an LEADER-Mitteln zur Verfügung. Damit sollen in der Region bürgernahe Projekte aus möglichen Handlungsfeldern wie z.B. Lebenswerte Wohnquartiere, Ortsentwicklung, Mobilität, Soziales, Stärkung Ehrenamt, Tourismus, Natur, Ökologie umgesetzt werden.

Im Gegensatz zur aktuellen Förderperiode ergeben sich für die neue LEADER-Phase u.a. folgende positive Veränderungen:

           Erhöhung der Anzahl der LEADER Regionen auf ca. 24 landesweit,
- eventuell auch mehr -, um den LEADER Ansatz möglichst breit im ländlichen Raum zu etablieren.

           Für LEADER Regionen der mittleren Größe erhöht sich das LEADER- Fördervolumen von bislang 1,6 Millionen € auf künftig 2,7 Millionen €.

           Erhöhung der Förderquote: Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte mit max. 65 % (bislang 55 %).

           Erleichterung der Finanzierung: Private Co-Finanzierung ist möglich (Bislang war nur eine öffentliche Co-Finanzierung erlaubt.).


 

Insbesondere die Einbringung von privaten Co-Finanzierungsmitteln wird dazu beitragen, weitere Finanzierungsquellen für LEADER-Projekte in der Region „Baumberge" zu akquirieren/erschließen und die Haushalte der Kommunen zu entlasten. Die Mitgliedskommunen einer LEADER-Region müssen jedoch nach Vorgabe des Landes NRW bereits zur Abgabe der Bewerbung/LES ein Mindestmaß an regionaler Co-Finanzierung sicherstellen (für Regionen von mittlerer Größe 300.000 €), um den Prozess bis 2023 incl. des erforderlichen Regional- managements, der Öffentlichkeitsarbeit, der Evaluierung etc. zu gewährleisten. Dieser Garantiebetrag soll zu gleichen Teilen von den fünf Kommunen aufgebracht werden; daraus ergibt sich der im Beschlussvorschlag genannte Betrag von
60.000 €.

Die politischen Gremien der weiteren Baumberge-Kommunen werden bis zum Februar 2015 gleichlautende Beschlüsse treffen, um die Bewerbung in die Wege leiten zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung des LEADER-Budgets für das Haushaltsjahr 2015 von 5.900 € (laut Haushaltsplanentwurf) auf 7.500 €.