Beschlussvorschlag:
Das Gemeindegebiet wird gemäß Kartenvorlage in zwei
Schiedsbezirke aufgeteilt. Schiedsbezirk I wird weiterhin durch Frau Elisabeth
Schmeddinghoff, Schiedsbezirk II durch Herrn Alfred Hübner betreut. Die
Schiedsleute vertreten sich gegenseitig.
Sachverhalt:
Aufgrund persönlicher Umstände hat Herr
Hantke im September 2014 das Amt des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk
III der Gemeinde Nottuln niedergelegt. Der Niederlegung wurde durch den
Direktor des Amtsgerichtes Coesfeld zugestimmt.
Das Amtsgericht Coesfeld hat gleichzeitig
eine Neuaufteilung des Gemeindegebietes in nur noch zwei Bezirke angeregt. Die
Auswertung der Fallzahlen der vergangenen Jahre könnte eine solche Reduzierung
zulassen.
Die Angelegenheit wurde mit den
Schiedsleuten der Bezirke I und II, Frau Schmeddinghoff und Herrn Hübner,
erläutert und abgestimmt. Beide willigten in eine Neuaufteilung des
Gemeindegebietes in zwei Schiedsamtsbezirke und einer gegenseitigen Vertretung
ein.
Insofern verbleiben die bestellten,
bekannten Schiedsleute in ihren Schiedsamtsbezirken (Schiedsamtsbezirk I – Frau
Schmeddinghoff, Schiedsamtsbezirk II – Herr Hübner).
Die räumliche Änderung, d.h. die Aufteilung
des bisherigen Bezirks III auf die verbleibenden zwei Bezirke, basiert auf den
Einwohnerzahlen dieses Bereiches.
Nach der Zuständigkeitsordnung für Rat und
Ausschüsse der Gemeinde Nottuln erfolgen die Beratung im Haupt- u.
Finanzausschuss und der Beschluss im Rat.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen der Sachkosten für eine Schiedsperson, 720 €/pro Jahr
Anlagen:
Planskizze