Betreff
Schließung des Teilstandortes St. Bonifatius-Schule des Grundschulverbundes St. Martinus-Schule
Vorlage
006/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Teilstandort St. Bonifatius-Schule des Grundschulverbundes St. Martinus-Schule wird mit Ablauf des Schuljahres 2014/15 aufgelöst.
  2. Die verbleibendenden Schülerinnen und Schüler sollen zum Schuljahr 2015/16 nach Möglichkeit im Verbund an der St. Martinus-Schule unterrichtet werden.
  3. Die Schülerbeförderung und deren Kostenübernahme sollen nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung geregelt werden.

Sachverhalt:

Grundsätzlich wird auf den Inhalt der Vorlage 136/2014 vom 02.10.2014 (als Anlage beigefügt) verwiesen. Die in dieser Vorlage dargestellte Faktenlage hat sich zwischenzeitlich nicht verändert.

Am 24.11.2014 hat ein klärendes Gespräch bei der Bezirksregierung Münster stattgefunden, an dem Vertreter der Schapdettener Elternschaft und der Gemeindeverwaltung teilgenommen haben. Die Vertreter der Bezirksregierung Münster und die anwesende Schulrätin sahen aufgrund der rechtlichen Vorgaben in Verbindung mit den aktuellen und zukünftig zu erwartendenen Schülerzahlen keine Möglichkeit, eine Schließung der Grundschule in Schapdetten zu verhindern. Auch aus pädagogischer Sicht sei es sinnvoll, Themen wie Inklusion, differenziertes Lernen sowie Förderprogramme in einem größeren System zu realisieren, da nur dort die entsprechenden Lehrerstellen zur Verfügung stehen würden.

Auch die Möglichkeit, die Schließung für eine bestimmte Zeit auzusetzen, um ein neues Schulkonzept zu erarbeiten, wurde von der Bezirksregierung als nicht zielführend angesehen. Im Ergebnis ist es bei der Auffassung der Bezirksregierung vom 07.07.2014 geblieben, einen Auflösungsbeschluss herbeizuführen.

Der im Anschluss an dieses Gespräch erfolgte Versuch, einen Termin beim Schulministeriumin Düsseldorf zu bekommen, erwies sich als erfolglos. Am 18.12.2014 wurde die Verwaltung telefonisch darüber informiert, dass aus Sicht des Ministeriums ein Gespräch nicht erfolgversprechend sein kann, da die Bezirksregierung die Sach- und Rechtslage korrekt dargestellt habe und das Ministerium keine andere Aussage treffen würde.

Somit ist die Verwaltung gehalten, die Schließung der Grundschule Schapdetten erneut zum Thema der politischen Beratungen zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen im Schuljahr 2015/16 zusätzliche Fahrkosten von maximal € 12.200,00 und im Schuljahr 2016/17 von maximal € 6.100,00 für die jetzigen Schülerinnen und Schüler. Dazu kommen noch die Fahrkosten für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht beziffert werden können.

Betriebs- und Personalkosteneinsparungen entstehen je nach weiterer Nutzung des Gebäudes und können daher noch nicht beziffert werden.