Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts - Vorstellung des Arbeitsstandes durch das Gutachterbüro
Vorlage
002/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Das Büro Stadt und Handel erarbeitet derzeit die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Gemeinde Nottuln. Grundlage hierfür war ein Beschluss in der Sitzung des Rates vom 09.07.2013 (VL 098/2013).

Zuletzt wurde das Einzelhandelskonzept ebenfalls durch das Büro Stadt und Handel in den Jahren 2009/2010 überarbeitet.  Eine erneute Fortschreibung wurde zum einen auf Grund der massiven Änderungen in der Nottulner Einzelhandelslandschaft sowie neuer landesplanerischen Vorgaben notwendig (LEP – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel). Zum anderen war es im Zuge der Arbeiten am Integrierten Handlungskonzept Ortskern Nottuln sinnvoll, die Bedeutung und die Potentiale des Einzelhandels an dieser Stelle genauer zu beleuchten. Letzteres stellt neben dem klassischen Einzelhandelskonzept einen gesonderten Baustein dar.

In der Sitzung wird das Gutachterbüro den Arbeitsstand vorstellen.

 

Bedeutung von Einzelhandelskonzepten

Zur Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet sind Einzelhandelskonzepte nach der Rechtsprechung ein unverzichtbares Instrument. Dabei sind Einzelhandelskonzepte nicht oder nur in Ausnahmefällen als Verhinderungsinstrument zu verstehen – vielmehr geht es darum, Einzelhandel an der richtigen Stelle in der Gemeinde, in der richtigen Größe und mit den an den Ort angepassten Sortimenten zuzulassen. Dabei soll explizit nicht der status-quo festgeschrieben werden, sondern auch Raum für eine Weiterentwicklung gegeben werden. Das heißt Einzelhandelskonzepte sind auch erforderlich, um bestimmte gewünschte Vorhaben zu ermöglichen. So wäre beispielsweise ohne das Einzelhandelskonzept 2010 eine (begrenzte) Entwicklung von Einzelhandel im Gewerbegebiet Beisenbusch, die Erweiterung des Hagebaumarktes oder die Entstehung des Einkaufszentrums an der Appelhülsener Straße nicht umsetzbar gewesen.

 

Weiteres Vorgehen

Zum Zeitpunkt der Sitzung wird bereits eine Abstimmung des Entwurfes mit den relevanten Behörden (IHK, Bezirksregierung Münster, Einzelhandelsverband, Handwerkskammer) stattgefunden haben. Außerdem werden die ortskernbezogenen Ergebnisse des Konzepts in einem der Workshops zum Integrierten Handlungskonzept Ortskern Nottuln insbesondere mit örtlichen Einzelhändlern diskutiert (19.01.2015). Über beide Termine wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Im weiteren Verlauf des ersten Halbjahres 2015 wird ein Entwurf des Konzepts erstellt und den politischen Gremien vorgelegt. Im Anschluss findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Eine Beschlussfassung zum Konzept wird für die Jahresmitte angestrebt.


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen:

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