Betreff
Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/2016
Vorlage
190/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2015/2016 bis zu 10 Eingangsklassen gebildet werden.

Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen soll wie folgt erfolgen:

St. Martinus-Grundschule               4 Klassen

Astrid-Lindgren-Grundschule           2 Klassen

St. Marien-Grundschule                  2 Klassen

Sebastian-Grundschule                  2 Klassen


Sachverhalt:

Erstmals zum Schuljahr 2014/2015 war es erforderlich, für die Grundschulen der Gemeinde Nottuln eine Kommunale Klassenrichtzahl festzulegen. Rechtlicher Hintergrund ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz vom 07.11.2012 welches vorschreibt, dass der kommunale Schulträger jährlich die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen festlegt. Dazu wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Kommune des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt und, bei kleineren Kommunen wie Nottuln, auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

Ausführlichere Informationen zum 8. Schulrechtsänderungsgesetz und der Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl können der Vorlage des Vorjahres, Vorlagen-Nr. 182/2013 entnommen werden.

Der Schulträger entscheidet, unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl (1), über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen (2).

Über die Aufnahme und Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die zu bildenden Klassen an den jeweiligen Standorten einer Schule entscheidet die Schulleitung.

 

  1. Bildung der Kommunalen Klassenrichtzahl

Aufgrund der aktuellen Anmeldungen und der verbleibenden Schülerinnen und Schülern (SuS) in den Eingangsklassen der Grundschulen liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:

 

Schule

Neue SuS

Verbleibende SuS in Eingangsklassen

SuS gesamt

St. Martinus-Grundschule

einschl. St. Bonifatius-Grundschule

59

40

99

Astrid-Lindgren-Grundschule

46

0

46

St. Marien-Grundschule

48

0

48

Sebastian-Grundschule

12

24

36

gesamt

165

64

229

 

 

Hieraus ergibt sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl folgende Berechnung:

 

229 SuS : 23 = 9,96

 

Bei einem Quotienten unter 15 wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Für die Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2015/2016 eine kommunale Klassenrichtzahl von 10 Klassen.

In der Gemeinde Nottuln können folglich insgesamt 10 Eingangsklassen gebildet werden.

 

 

2.     Klassenbildung auf Schulebene

 

Auf Schulebene ist bei der Klassenbildung auf folgendes zu achten:

 

Bis einschl. 29 SuS    1 Klasse

30 – 56 SuS             2 Klassen

57 – 81 SuS             3 Klassen

82 – 104 SuS           4 Klassen

105 – 125 SuS          5 Klassen

 

Das bedeutet für die Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen:

 

Standort

Eingangsklassen

St. Martinus-Grundschule

einschl. St.Bonifatius-Grundschule

4

Astrid-Lindgren-Grundschule

2

St. Marien-Grundschule

2

Sebastian-Grundschule

2

gesamt

10

 

Im Hinblick auf die Vorgaben bei der Klassenbildung in den Grundschulen wird insgesamt die Kommunale Klassenrichtzahl von 10 Klassen eingehalten. Dieses deckt sich mit dem Wunsch der Schulleitungen.

Nach den  schulrechtlicher Vorschriften berechnet der Schulträger die Kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres.

Außerdem ist in  § 3 A Abs. 1 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln geregelt, dass der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit entscheidend über Angelegenheiten der Schulorganisation berät und beschließt, soweit der Schulträger Entscheidungen treffen muss.

Das wäre zweifellos der Fall, wenn die zuvor berechnete kommunale Klassenrichtzahl oder die Grundsatzentscheidung über die Zügigkeit der Grundschulen laut Ratsbeschluss vom 20.06.2007 nicht eingehalten werden kann.

In diesem Jahr werden sowohl Klassenrichtzahl als auch Zügigkeit eingehalten, so dass dem Ausschuss lediglich Bericht erstattet wird.


Finanzielle Auswirkungen:

keine