Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2015/2016 bis zu 10 Eingangsklassen gebildet werden.
Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen soll wie folgt erfolgen:
St. Martinus-Grundschule 4 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule 2 Klassen
St. Marien-Grundschule 2 Klassen
Sebastian-Grundschule 2 Klassen
Sachverhalt:
Erstmals zum Schuljahr 2014/2015 war es erforderlich, für die Grundschulen der Gemeinde Nottuln eine Kommunale Klassenrichtzahl festzulegen. Rechtlicher Hintergrund ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz vom 07.11.2012 welches vorschreibt, dass der kommunale Schulträger jährlich die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen festlegt. Dazu wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Kommune des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt und, bei kleineren Kommunen wie Nottuln, auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.
Ausführlichere Informationen zum 8. Schulrechtsänderungsgesetz und der Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl können der Vorlage des Vorjahres, Vorlagen-Nr. 182/2013 entnommen werden.
Der Schulträger entscheidet, unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl (1), über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen (2).
Über die Aufnahme und Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die zu bildenden Klassen an den jeweiligen Standorten einer Schule entscheidet die Schulleitung.
- Bildung der Kommunalen
Klassenrichtzahl
Aufgrund der aktuellen Anmeldungen und der verbleibenden Schülerinnen und Schülern (SuS) in den Eingangsklassen der Grundschulen liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:
Schule |
Neue SuS |
Verbleibende SuS in Eingangsklassen |
SuS gesamt |
St.
Martinus-Grundschule einschl.
St. Bonifatius-Grundschule |
59 |
40 |
99 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
46 |
0 |
46 |
St.
Marien-Grundschule |
48 |
0 |
48 |
Sebastian-Grundschule |
12 |
24 |
36 |
gesamt |
165 |
64 |
229 |
Hieraus ergibt
sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl folgende Berechnung:
229 SuS : 23 = 9,96
Bei einem
Quotienten unter 15 wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Für die
Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2015/2016 eine kommunale
Klassenrichtzahl von 10 Klassen.
In der Gemeinde Nottuln können folglich insgesamt 10
Eingangsklassen gebildet werden.
2. Klassenbildung auf Schulebene
Auf Schulebene
ist bei der Klassenbildung auf folgendes zu achten:
Bis einschl. 29
SuS 1 Klasse
30 – 56 SuS 2
Klassen
57 – 81 SuS 3 Klassen
82 – 104 SuS 4 Klassen
105 – 125 SuS 5 Klassen
Das bedeutet für
die Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen:
Standort |
Eingangsklassen |
St.
Martinus-Grundschule einschl.
St.Bonifatius-Grundschule |
4 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
2 |
St.
Marien-Grundschule |
2 |
Sebastian-Grundschule |
2 |
gesamt |
10 |
Im Hinblick auf die Vorgaben bei der Klassenbildung in
den Grundschulen wird insgesamt die Kommunale Klassenrichtzahl von 10 Klassen
eingehalten. Dieses deckt sich mit dem Wunsch der Schulleitungen.
Nach den schulrechtlicher Vorschriften berechnet der
Schulträger die Kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres.
Außerdem ist in § 3 A Abs. 1 Ziffer 1 der
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln
geregelt, dass der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
entscheidend über Angelegenheiten der Schulorganisation berät und beschließt,
soweit der Schulträger Entscheidungen treffen muss.
Das wäre zweifellos der Fall, wenn die
zuvor berechnete kommunale Klassenrichtzahl oder die Grundsatzentscheidung über
die Zügigkeit der Grundschulen laut Ratsbeschluss vom 20.06.2007 nicht
eingehalten werden kann.
In diesem Jahr werden sowohl Klassenrichtzahl
als auch Zügigkeit eingehalten, so dass dem Ausschuss lediglich Bericht
erstattet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine