Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen;
hier: Ortslinienverkehr
Vorlage
179/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Sachverhalt beschriebenen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.


Sachverhalt:

Gem. § 83 der Gemeindeordnung NW sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Sind diese Aufwendungen von ihrem Betrag her erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates. Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 2014 gelten Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000,-- € übersteigen.

Für die Erbringung des Ortslinienverkehrs sind im Haushalt 2014 im Produktbereich 12 200.000 € eingestellt. Diese Summe war in den vergangenen Jahren (nahezu) auskömmlich.

Für das Jahr 2014 ist nunmehr eine Abschlagsrechnung in Höhe von 225.000 € eingegangen. Zudem sind bereits knapp 20.000 € für den Nachtverkehr sowie für Zusatzfahrten auf der Linie 566 ausgegeben worden.

Insgesamt ergibt sich so eine Summe von rund 40.000 € für die im Haushalt keine Mittel eingeplant wurden.

Für diese unerwartete Kostensteigerung gibt es nach Rücksprache mit dem ZVM Fachbereich Bus mehrere Gründen:

1.    Gestiegene Energiekosten sowie Personalkosten führen zu einer Kostensteigerung von 2 %.

2.    Die Anzahl der ausgegebenen Schulwegtickets ist um 4,3 % zurückgegangen. Dies führt einerseits zu Einnahmeverlusten und andererseits  zu einer Verringerung der Ausgleichsleistungen, die das Land NRW an den RVM zahlt.

Beide Effekte zusammen führen gegenüber 2013 zu einer Kostensteigerung von 8,8 %.

3.    Hinzu kommt, dass seit dem 19.3.2014 zur Bewältigung des Schülerverkehrs kurzfristig die Linien 680 und 685 getrennt werden mussten. Hierzu wird ein zusätzliches Fahrzeug benötigt. Dies führte zu einer Mehrbelastung von 95 € / Schultag.

Die Verwaltung schlägt eine Mittelumverteilung zu Lasten folgender Budgets vor:

35.000 € aus Naturschutzausgleichszahlungen „Am Hangenfeld“: Die Maßnahme konnte kostengünstiger als ursprünglich kalkuliert abgeschlossen werden. Die verbleibenden Mittel sind nicht mehr erforderlich.

5.000 € aus Vermessungskosten für das Baugebiet Nottuln Nord: Die Umringvermessung im Zuge des Umlegungsverfahrens Nottuln Nord kann nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Umlegungsausschusses erst zu Beginn des Jahres 2015 durchgeführt werden. Für 2015 sind die Mittel daher neu veranschlagt worden und somit für 2014 nicht mehr erforderlich.

Im Haushaltsentwurf 2015 wurde der Haushaltsansatz für den ÖPNV von 200.000 € auf 250.000 € gesteigert, um der Entwicklung in Zukunft Rechnung zu tragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Aufwendungen können durch Minderaufwendungen an anderer Stelle gedeckt werden.


Anlagen:

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