Beschlussvorschlag:
Die Satzungsänderung wird zum 01.01.2015 entsprechend der Anlage beschlossen.
Sachverhalt:
Hundehalter sind nach der gemeindlichen Satzung
verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der
Gemeinde Nottuln anzumelden. Leider kommen nicht alle Hundehalter dieser
Verpflichtung nach.
In der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt,
dass auch nach zweimaliger Aufforderung, Androhung eines Bußgeldes und
Festsetzung eines Bußgeldes, der/die Hund/e nicht angemeldet werden.
Um in Zukunft diese Hunde dennoch rechtssicher zur
Steuer veranlagen zu können, wird in § 8 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der
Unterabsatz b aufgenommen:
„Kommt ein Hundehalter nach zweimaliger
Aufforderung seiner Anzeigepflicht nicht nach, erfolgt die Veranlagung zur
Hundesteuer von Amtswegen nach der Satzung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Satzungsänderung ergeben sich keine finanziellen Änderungen.
Anlagen:
VIII. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln