Betreff
VIII. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln
Vorlage
177/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird zum 01.01.2015 entsprechend der Anlage beschlossen.


Sachverhalt:

Hundehalter sind nach der gemeindlichen Satzung verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeinde Nottuln anzumelden. Leider kommen nicht alle Hundehalter dieser Verpflichtung nach.

In der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass auch nach zweimaliger Aufforderung, Androhung eines Bußgeldes und Festsetzung eines Bußgeldes, der/die Hund/e nicht angemeldet werden.

Um in Zukunft diese Hunde dennoch rechtssicher zur Steuer veranlagen zu können, wird in § 8 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Unterabsatz b aufgenommen:

„Kommt ein Hundehalter nach zweimaliger Aufforderung seiner Anzeigepflicht nicht nach, erfolgt die Veranlagung zur Hundesteuer von Amtswegen nach der Satzung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Satzungsänderung ergeben sich keine finanziellen Änderungen.


Anlagen:

VIII. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln