Betreff
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage
176/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird zum 01.01.2015 entsprechend der Anlage beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Städte- und Gemeindebund weist mit den Schnellbriefen 206/2013 vom 29.11.2013 und 53/2014 vom 19.03.2014 darauf hin, dass die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer aufgrund von aktueller Rechtsprechung erneut angepasst werden sollte. Es wird nun empfohlen, als Maßstab künftig den „Spieleinsatz“ zu nutzen.

 

Bisher werden die Geldspielgeräte nach dem „Einspielergebnis“ besteuert. Die Einspielergebnisse werden monatlich durch einen Geräteauszug vom Gerätebetreiber ermittelt und vierteljährlich der Gemeinde mitgeteilt. Auf diese Einspielergebnisse erhebt die Gemeinde Nottuln dann einen Steuersatz von 10 %.

 

Bei einer Umstellung des Maßstabes vom „Einspielergebnis“ auf den „Spieleinsatz“ muss der Steuersatz angepasst werden, da die Bemessungsgrundlage breiter ist. Ein Steuersatz von 3 – 4% dürfte geeignet sein, so der Städte- und Gemeindebund, um das bisherige Steueraufkommen zu halten.

 

Bei einer Gegenüberstellung der „Einspielergebnisse“ und der „Spieleinsätze“ in der Gemeinde Nottuln ergibt sich ein Steuersatz von 3 %, um das bisherige Steueraufkommen von rund 25 T€ pro Jahr zu halten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Vergnügungssteueraufkommen verändert sich aufgrund der Satzungsänderung nicht.


Anlagen:

I.             Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Nottuln