Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2015
Vorlage
172/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vom 17.12.2014 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2015 wird im Folgenden erläutert.

 

 

2.   Lippeverbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 50% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße steigt auch im Jahr 2015 von insgesamt 1.218.621 € im Jahr 2014 um 20.991 € auf 1.239.612 € für das Jahr 2015. Zum Zwecke der Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2015 insgesamt 1.234.912 € für Lippeverbandsbeiträge zu berücksichtigen sind.

 

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen verringern sich von 688.964 € um 3.567 € auf 685.397 €. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen ab dem Jahr 2015 ist hier zukünftig wieder mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Für die Zinsaufwendungen ergibt sich ein Rückgang von 127.500 € um 4.500 € auf 123.000 €. Durch die planmäßige Darlehenstilgung in Verbindung mit einem Verzicht von Kreditaufnahmen in den vergangenen Jahren kann die Zinsbelastung voraussichtlich weiter reduziert werden.

 

Die Eigenkapitalverzinsung steigt von rd. 56.872 € um rd. 4.054 € auf rd. 60.926 €. Diese Position wirkt sich kostenerhöhend aus.

 

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2015 mit insgesamt 264.200 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit 278.500 € um insgesamt 14.300 €.

 

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen gegenüber dem Jahr 2014 mit 252.582,00 € um 10.448,98 € auf 263.030,98 €. Dieser Kostenanstieg ist hauptsächlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2015 mit 101.700 € steigen geringfügig gegenüber dem Vorjahresansatz mit 100.500 € um 1.200 €.

 

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 50.000 € veranschlagt. Die Zinserträge sinken von 33.500 € um 5.500 € auf 28.000 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden in einer Höhe von 4.500 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 82.500 €.

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 82.500 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 1.219,44 € verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2.690.385,16 €. Davon sind 1.550.159,81 € auf die Schmutzwassermenge und 1.140.225,35 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2015 eine Erhöhung für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühen erforderlich wird. Um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen, sind nach der Kalkulation die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr von 1,86 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,88 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,52 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,54 €/m² anzuheben.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2015 mit den neu kalkulierten Gebühren festzusetzen.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt. Unter Berücksichtigung einer Abwassermenge von 188 m³/Jahr und einer versiegelten Grundstücksfläche von 200 m² ergibt sich ein Anstieg der Entwässerungsgebühren von 453,68 €/ Jahr um 7,76 € auf 461,44 €/ Jahr.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-       Anstieg der Schmutzwassergebühr  + 2 Cent/m³

-       Anstieg Niederschlagswassergebühr + 2 Cent/m²

 


Anlagen:

 

Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2015