Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2015
Vorlage
168/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vom 17.12.2014 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Nachdem die Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr 2013 konstant gehalten werden konnten, hat die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2015 ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten für das Jahr 2015 steigen von 531.518 € um 36.377 € auf 567.895 €. Dieser erhebliche Anstieg setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der Arbeitszeitanteile um 0,3 Stellen im Verwaltungsbereich (rd. 12.000 €), aus der vorgeschlagenen Übernahme einer Auszubildenden nach absolvierter Prüfung im Jahr 2015 (rd. 9.500 €) sowie den Ergebnissen der Tarifabschlüsse und erfolgten Stellenbewertungen. Der Personalkostenanstieg aufgrund einer vorübergehenden Doppelbesetzung einer Stelle durch die Übernahme einer Auszubildenden relativiert sich wieder bei altersbedingtem Ausscheiden eines Mitarbeiters, sodass zukünftig wieder eine Stelle im betrieblichen Bereich entfallen wird (weitere Erläuterungen zur Personalsituation siehe auch: Stellenübersicht Wirtschaftsplan Wasser- u. Energieversorgung).

 

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2015 mit insgesamt 588.100 € ermittelt. Davon entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 498.000 € sodass sich gegenüber dem Vorjahr mit 454.700 € ein Anstieg um 43.300 € ergibt. Während einerseits der Ansatz für die Energie- und Wasserbezugskosten um insgesamt rd. 28.300 € steigt, wird für die durchgeführten Unterhaltungsarbeiten an den betriebstechnischen Einrichtungen mit einer Erhöhung des Kostenansatzes in Höhe von 15.000 € gerechnet.  Dagegen sinken die bezogenen Leistungen von 104.000 € um 13.900 € auf 90.100 €.

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2015 mit 279.900 € veranschlagt. Aufgrund eines Anstiegs der Betriebserträge der Wasserversorgung erhöht sich die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe von 202.000 € um 7.300 € auf 209.300 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt nur noch mit 3.400 € veranschlagt. In Vorjahren wurde das Wasserentnahmeentgelt noch in voller Höhe als Kostenposition berücksichtigt, da erst im Nachhinein eine Erstattung erfolgt ist. Aufgrund der Änderung der Abrechnungsmodalitäten kommt das verrechenbare Wasserentnahmeentgelt nunmehr erst garnicht zur Auszahlung. Aus diesem Grund konnte diese Position reduziert werden.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes wurden insgesamt 25.000 € angesetzt. Diese Ausgleichsleistungen werden zukünftig die Flächen in der Wasserschutzzone 2 betreffen, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung mehr erfolgen darf.

 

Insgesamt reduzieren sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 287.000 € um 7.100 € auf 279.900 €.

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird nur mit einem leichten Anstieg von 128.900 € um 600 € auf 129.500 € ausgegangen. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem investitionsbedingtem Anstieg von 260.246 € um 2.983 € auf 263.229 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalverzinsung wird für das Planjahr 2015 in der Kalkulation ein leichter Anstieg von 39.500 € um 1.700 € auf 41.200 € berücksichtigt. Den Zinsaufwendungen stehen die zu erwartenden Zinserträge in Höhe von 14.000 € gegenüber.

 

Für 2015 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von rd. 23.200 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körpersteuern jeweis rd. 10.000 €

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt  erhöhen  sich von 308.406 € um 5.223 € auf 313.629 €.

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 48.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 47.300 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 64.000 €. Die Erträge aus Nebenleistungen wurden mit insgesamt 65.000 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Ertäge in Höhe von 224.300 € und damit ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 219.900 € um 4.400 €.

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Beträge von den Aufwendungen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Kapitalverzinsung in Höhe von 436.651 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.091.375 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.024.644 € um 66.731 € auf 2.091.375 €, also ein Anstieg um 3,30 %.

 

In der Gebührenkalkulation für 2015 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 859.000 m³ ausgegangen. Für das vergangene Planungsjahr wurde noch mit einer Absatzleistung in Höhe von 888.000 m³ gerechnet. Wie in den Vorjahren ist auch für 2015 mit einem weiteren Rückgang im Bereich des Wasserabsatzes an Großabnehmer zu rechnen. Bereits die letzten Monate zeigen, dass der Absatz für diesen Bereich gesunken ist. Allein aus diesem Mengenrückgang um 29.000 m³, ergibt sich ein rechnerischer Anstieg der Verbrauchsgebühr um rd. 4,7 Cent/m³.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll in der Regel den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,37 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,37 €/Tag (Nettobeträge) für den kleinsten Hausanschluss vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz erhöht und ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Kalkulation.

 

Nach Abzug des Grundgebührenaufkommens in Höhe von 854.415,48 € ergibt sich ein Betrag in Höhe von 2.091.375 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartenden Trinkwassermenge von 859.000 m³ umzulegen. Danach ergibt sich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,44 €/m³ Trinkwasser. Damit steigt der derzeitige Verbrauchsgebührensatz von 1,38 €/m³ um 0,06 €/m³ gegenüber dem Vorjahr.

 

Nachdem im Vorjahr keine Erhöhung der Trinkwassergebühren erforderlich war, zeigt die vorliegende Kalkulation, dass die Trinkwassergebühren unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr und einer Kapitalverzinsung anzuheben sind. Dabei wurde Wert darauf gelegt, eine Ausgewogenheit zwischen dem Anstieg der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zu erzielen.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Grundgebühr für den kleinsten Hausanschluss der Zählergröße Qn 2,5 um 2 Cent/Tag, für alle anderen Hausanschlüsse um den gleichen prozentualen Satz und die Verbrauchsgebühr um 6 Cent/m³ anzuheben.

 

Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer in Höhe von 7% ergibt sich beispielhaft für einen Haushalt mit 4 Personen bei einem Jahresverbrauch von 188 m³ eine Mehrbelastung von 19,88 €/Jahr.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-       Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,38 € /m³ um 0,06 €/m³ auf 1,44 €/m³ (zzgl. 7% MwSt.)

-       Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,37 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,39 €/Tag (zzgl. 7% MwSt.)

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation 2015
  2. Satzungsänderung
  3. Bekanntmachungsanordnung