Betreff
Abfallgebührenkalkulation 2015

1) Entwicklung 2014
2) Kalkulation der Abfallbeseitiungsgebühren 2015
Vorlage
167/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2015 wird zur Kenntnis genommen und

    gemäß der Alternative ___ beschlossen.


Sachverhalt:

 

Zu 1) Entwicklung 2014

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2014 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2014 folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Die Deponiegebühren für die Restabfälle aus den Straßenpapierkörben werden voraussichtlich ca. 5 t – das entspricht ca. 21 % - unter den kalkulierten Tonnagen von 23 t liegen. Dies entspricht allerdings lediglich einem Betrag i. H. v. ca. (–) 730,00 €.

 

Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich wird es bei den gesammelten Sperrmüllmengen geben. Aufgrund der Hochrechnungen für 2014 werden rd. 361 t Sperrgut am Wertstoffhof angeliefert werden. Die kalkulierte Menge i. H. v. 403 t wird somit um 42 t bzw. ca. 10 % (ca. 7.000,00 €) unterschritten.

 

Auch bei den Schadstoffen fallen höhere prozentuale Abweichungen auf. Hier wird die angelieferte Menge wahrscheinlich 14 % über der kalkulierten Menge liegen. Wie bei den Restabfällen aus den Straßenpapierkörben ist die Abweichung in € trotz der relativ hohen prozentualen Abweichung aufgrund der insgesamt geringen Mengen vergleichsweise niedrig. Bei den Schadstoffen beträgt der Unterschied lediglich ca. 1 t und somit 200,00 €.

 

Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten Entgelte für die Entleerung der Straßenpapierkörbe, Reinigung der Bushaltestellen und Entsorgung wilder Müllablagerungen. Der Ansatz der beiden letztgenannten Positionen ist in der Kalkulation unter „Beseitigung verbotswidriger Abfälle“ zusammengefasst. Aufgrund der Hochrechnung für 2014 kann davon ausgegangen werden, dass der Ansatz i. H. v. 8.079,00 € mit 48 %/ca. 4.000,00 € deutlich überschritten wird. Der Anteil für die Beseitigung des wilden Mülls liegt beim Ansatz bei 2.358,00 €. Die Hochrechnungen ergeben voraussichtlich 5.312,00 €. Demnach liegen die Kosten für den „wilden Müll“ 125 % über dem kalkulierten Betrag. Diese enorme Steigerung ist u. a. auf Kosten i. H. v. über 2.000,00 € für die Entfernung einer großen wilden Grünabfall-Ablagerung zurückzuführen.

 

Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.

 

Wertstoffhof

 

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Kosten entsprechen annähernd den angesetzten Kosten. Zwar werden die Erlöse etwas niedriger ausfallen als erwartet und auch die Kosten für die Annahme und den Transport fallen höher aus als kalkuliert, aber die niedrigeren Deponie- bzw. Benutzungsgebühren gleichen diese Mehrkosten wieder aus.

 

 

 

Entsorger

 

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet.

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Sowohl die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren als auch die Erträge aus den Wertstofferlösen liegen annähernd an den kalkulierten Beträgen.

 

Eine Entnahme/Zuführung des Sopos wurde nicht einkalkuliert. Aufgrund der bisherigen Entwicklungen in 2014 ergibt die Hochrechnung eine Unterdeckung von ca. 9.000,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015

 

 

 

Alternative 1

 

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2015 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2011

€/t

2012

€/t

2013

€/t

2014

€/t

2015

€/t

Restabfälle

133,00

150,00

147,00 €

146,00 €

145,00 €

Sperrgut/Teppiche

133,00

150,00

147,00 €

146,00 €

145,00 €

Altholz

5,00

3,00

6,00 €

4,00 €

4,00 €

Grün-/Bioabfälle

83,00

100,00

80,00 €

70,00 €

66,00 €

E-Schrott

0,00

96,00

99,00 €

99,00 €

99,00 €

Altmetall

0,00

114,00

105,00 €

105,00 €

99,00 €

Papier

0,00

13,00

13,00 €

13,00 €

13,00 €

Umschlag1

20,00

20,00

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe2

 

200,00 €

200,00 €

200,00 €

200,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen

2 Seit 2012 werden die Entsorgungskosten für Schadstoffe nicht mehr über den Restmüll abgedeckt, so dass Sonderabfälle/Schadstoffe separat in Rechnung gestellt werden.

 

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen. Für die Kalkulation 2015 werden die Erlöse/t zugrunde gelegt, die der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:

 

Erlöse

2014

€/t

2015

€/t

 

 

Papier

85,00

85,00

 

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

242,00

230,00

Elektrogroßgeräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 2

90,00

90,00

Kühlgeräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 3

110,00

150,00

IT-Geräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 5

200,00

225,00

Elektrokleingeräte

 

Altmetall

242,00

230,00

 

 

Altholz

0,00

0,00

 

 

E-Schrott Depotcontainer

225,00

142,50

Elektrokleingeräte/Container

 

Kunststoff-Sperrmüll

 

5,00

 

 

 

Bzgl. der Erlöse für die Sammelgruppe 2 steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob die kommunale Sammlung als Option weiter geführt werden soll, da noch nicht absehbar ist, ob die Erlöse überhaupt die Sammelkosten decken. Die WBC setzen dennoch 90,00 €/t an.

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2013 und 2014 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2015 wird voraussichtlich von 55 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 45 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2014 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2015 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.896 t

x

145,00 €

=

274.920,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2015 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2014, auf die Gemeinden umlegen.

 

Der Kreis wird die Grundgebühr 2015 (je Einheit) von bisher 18,40 € auf 16,50 € absenken. Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

16,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

18,16 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

33,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

165,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2014 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2014

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.161

x

16,50 €

=

52.156,50 €

80 l/120    14 t

2.003

x

18,16 €

=

36.374,48 €

240 l

726

x

33,00 €

=

23.958,00 €

1,1 m³

13

x

165,00 €

=

2.145,00 €

Grundgebühr

5.903

 

 

 

114.633,98 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

274.920,00

Grundgebühr

114.633,98 €

 

389.553,98 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2015 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2015 eine Vergütung i. H. v. 182.533,67 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonnagen (1.896 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (83 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.189 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.717,52 €

Gestellung 240 l

727 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.657,56 €

Gestellung 1,1 m³

13 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

326,04 €

Beförderung

1.896 t

x

27,82 €

 

 

=

52.746,72 €

Vergütung 14-täglich

2.628 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

52.034,40 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.288 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.748,48 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

13 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.158,92 €

 

 

 

 

 

 

 

153.389,64 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.144,03 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

182.533,67 €

 

 

 

 

 

Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

2.006 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.370,08 €

Gestellung 240 l

622 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.418,16 €

Beförderung

1.209 t

x

27,82 €

 

 

=

33.634,38 €

Vergütung 14-täglich

2.628 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

52.034,40 €

 

 

 

 

 

 

 

90.457,02 €

zzgl. 19 % MwSt.

 

 

 

 

 

 

17.186,83€

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

107.643,85 €

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

107.643,85 €

:

2.628

=

40,96 €

 

 

Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

3.183 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.347,44 €

Gestellung 240 l

105 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

239,40 €

Beförderung

604 t

x

27,82 €

 

 

=

16.803,28 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.288 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.748,48 €

 

 

 

 

 

 

 

55.138,60 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.476,33 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

65.614,93 €

 

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

65.614,93 €

:

3.288

=

19,96 €

 

 

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

13 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.158,92 €

Gestellung 1,1 m³

13 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

326,04 €

Beförderung

83 t

x

27,82 €

 

 

=

2.309,06 €

 

 

 

 

 

 

=

7.794,02 €

zzgl. 19 % MwSt.

 

 

 

 

 

 

1.480,86 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

9.274,88 €

 

 

 

Kostenanteil je Container

9.274,88 €

:

13

=

713,45 €

 

 

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse berücksichtigt. Ab 2015 werden nicht nur die Papiererlöse, die aus der gemeindlichen Abfuhr erwirtschaftet werden berücksichtigt, sondern auch die Papiererlöse, die durch die Sammlung am Wertstoffhof eingenommen werden (siehe Pkt. VI. „Sonstige Kosten“ Ziffer 10 „Betreibung Wertstoffhof“). Diese Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen und werden für 2015 mit 85,00 €/t beziffert. Die voraussichtlichen Erlöse werden nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Unter Berücksichtigung der Papiererlöse aus der gemeindlichen Sammlung und der Sammlung am Wertstoffhof ergibt sich ein Kostenanteil für die Papiertonne von 0,79 €/Gefäß. Um nicht zusätzlich aufgestellte Gefäße mit v. g. Gebühr zu berechnen, werden Erlöse aus der Verwertung von weiteren Wertstoffen angerechnet. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

 

Gestellung 240 l

6.617 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

15.086,76 €

Beförderung

1.440 t

x

13,28 €

 

 

=

19.123,20 €

Vergütung

6.617 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

65.111,28 €

 

 

 

 

 

 

 

99.321,24 €

zzgl.19 % MwSt.

 

 

 

 

 

 

18.871,04 €

 

 

 

 

 

 

 

118.192,28 €

Deponiegebühren

1.440 t

x

13,00 €

 

 

=

18.720,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

136.912,28 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

23.028,65 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

113.883,63 €

./. Papiererlöse (83,18 %)

(Abfuhr)

1.198 t

x

85,00 €

 

 

=

101.830,00 €

./. Papiererlöse (83,18 %)

(Wertstoffhof)

80 t

x

85,00 €

 

 

=

6.800,00 €

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

5.253,63 €

 

./. Altmetallerlöse (s. sonstige Kosten/Wertstoffhof)

 

 

 

 

 

 

 

5.253,63 €

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Zusätzliche Papiergefäße

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

3.059 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.139,12 €

Gestellung 240 l

2.792 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

6.365,76 €

Vergütung

5.851 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

115.849,80 €

Beförderung

3.145 t

x

11,57 €

 

 

=

36.387,65 €

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

163.742,33 €

zzgl. 19 % MwSt.

 

 

 

 

 

 

31.111,04 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

194.853,37 €

Deponiegebühr

3.145 t

x

66,00 €

 

 

=

207.570,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

402.423,37 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2015:

830

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 22,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

22,00 €

830 Eigenkompostierer x 22,00 € =

18.260,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 384.163,37 € (402.423,37 € ./. 18.260,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.057 regulären Biotonnen verteilt:

 

384.163,37 €

:

5.057 Gefäße

=

75,97 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,96 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (75,96 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil (75,97 €) ab. Die Gebühr für das zusätzliche Gefäß wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

 

1.

Personalkosten

51.148,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.751,00 €

3.

Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender)

 

1.300,00 €

4.

Verteilungskosten Abfuhrkalender

1.800,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

11.977,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

472,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

19.600,00 €

1.600,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (18 t x 165,00 € (Deponie- u.   Umschlaggebühren))

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

20.472,00 €

2.970,00 €

1.000,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

800,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

235.421,00 €

12.

Erlöse E-Schrott Depotcontainer

-1.283,00 €

 

 

Gesamt

 

 

355.148,00 €

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2015 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2014 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2015 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2014 gesammelten Mengen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Die Betreibung des Schadstoffmobiles wird zum 01.01.2015 ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird für die Kommunen des Kreises Coesfeld durch die WBC durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt können und dürfen die WBC noch keine Angaben zu den ab 01.01.2015 gültigen Preisen machen. Da die WBC nach derzeitigem Sachstand nicht von höheren Kosten ausgehen, werden für 2015 die Kosten aus 2014 angesetzt.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese beträgt für 2015 –wie in den Vorjahren - 20.472,00 €.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2015 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die Betreibung des Wertstoffhofes (WSH) wurde zum 01.01.2015 neu ausgeschrieben. Bisher hat der Betreiber des WSH das Grundstück von einem Dritten angemietet und die Kosten wie Miete und Nebenkosten in die Preise eingerechnet. Im Rahmen der Ausschreibung stellt die Gemeinde ab dem 01.01.2015 – um keinen Bieter zu bevorteilen - ein eigenes bzw. angemietetes Grundstück zur Verfügung. Die Gemeinde Nottuln hat zum 01.01.2015 das Grundstück des derzeitigen WSH angemietet. Der gegenwärtige WSH wird – bis zum Beginn der Vertragslaufzeit – optimiert. Die Veränderung umfasst u. a. die Asphaltierung der geschotterten Verkehrsflächen, die bautechnische Trennung zwischen Ein- und Ausfahrt und die Erneuerung der Zaunanlage. Um in Stoßzeiten den Rückstau auf der Otto-Hahn-Straße zu verhindern werden entsprechende Ein- und Ausfahrtspuren auf dem Grundstück errichtet.

 

Auf Grundlage des mit dem Grundstückseigentümer geschlossenen Mietvertrages sind neben der Miete auch noch Kosten für die Unterhaltung/Instandhaltung– wie z. B. das Schneiden der Hecke, die Reparatur von Zäunen etc. zu zahlen. Die Nebenkosten (Grundsteuern, Wasser/Abwasser, Versicherungen) trägt der Betreiber. Diese werden daher nicht in der Kalkulation berücksichtigt.

 

Zum 01.01.2015 wird am Wertstoffhof eine Mulde für Kunststoff-Sperrmüll aufgestellt. Zu dieser Fraktion zählen neben Plastikgartenmöbeln auch Kunststoff-Kinderspielzeuge und Pflanzenzubehör. Die Getrennterfassung der Altkunststoffe vom sonstigen Sperrmüll ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Die durch die Verwertung anfallenden Erlöse belaufen sich auf 5,00 €/t und werden der Kommune ausgeschüttet. Eine weitere Veränderung zum Jahresbeginn betrifft die Fraktion Altpapier. Bisher erfolgte die Sammlung und Verwertung der am WSH angelieferten Papiermengen in Eigenverantwortung des Betreibers. Für diese Mengen wurden einerseits vom Kreis keine Benutzungsgebühren erhoben, andererseits hat aber auch der Betreiber die Erlöse erhalten. Im Rahmen der Ausschreibung hat die Kommune nun die Sammlung und Verwertung selber übernommen. Die Erlöse werden somit – wie die der anderen Wertstoffe – der Kommune ausgeschüttet.

Neben den v. g. Änderungen entfallen zum 01.01.2015 die separaten Entgelte für die Annahme von Sperrmüll, Altholz, Grünabfällen, E-Schrott und Altmetall. Die für die Wertstoffe erzeugten Erlöse werden mit den Kosten des WSH verrechnet.

Die Kosten für die Betreibung des WSH ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

39,36 €

650 Std.

25.584,00 €

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

361 t

13.551,94 €

 

Transport Holz

26,28 €

311 t

8.173,08 €

 

Transport Papier

76,78 €

96 t

7.370,88 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

682 t

14.397,02 €

 

Transport Kunststoffe

56,31 €

18 t

1.013,58 €

 

Gesamt

 

86.318,55 €

 

MwSt

 

16.400,52 €

 

Gesamt Entsorger

 

 

102.719,07 €

B

Miete Grundstück

 

35.700,00 €

 

Unterhaltung

 

1.000,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

36.700,00 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

165,00 €

361 t

59.565,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

66,00 €

682 t

45.012,00 €

 

Benutzungsgebühren Holz

4,00 €

311 t

1.244,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

99,00 €

141 t

13.959,00 €

 

Benutzungsgebühren Metall

99,00 €

49 t

4.851,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

13,00 €

96 t

1.248,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

125.879,00 €

D

Erlöse SG 1

230,00 €

26 t

5.980,00 €

 

Erlöse SG 2

90,00 €

21 t

1.890,00 €

 

Erlöse SG 3

150,00 €

70 t

10.500,00 €

 

Erlöse SG 5

225,00 €

24 t

5.400,00 €

 

Erlöse Kunststoffe

5,00 €

18 t

90,00 €

 

Erlöse Metall

Erlöse Metall zur Finanzierung der

Papiertonne*

230,00 €

 

49 t

 

11.270,00 €

(-) 5.253,63 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

29.876,37 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

235.421,70 €

 

gerundet

 

 

235.421,00 €

 

*siehe Pkt. IV „Kostenanteil Papiertonne“

 

 

 

12.

Seit Juli 2013 stehen in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis ohnehin erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Die Erlöse für E-Schrott  aus den Depotcontainern liegen in 2015 bei 142,50 €/t. Aufgrund der bisher in 2014 bisherigen gesammelten Mengen ist davon auszugehen, dass in 2015 ca. 9 t gesammelt werden.

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

355.148,00 €

:

5.929 Gefäße

=

59,90 €

 

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2015 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 5,75 € bzw. (-) 2,71 % unter den in 2014 gültigen Gebührensätzen. Werden die zusätzlichen Gefäße - die 1,1 m³-Container und die Gewerbetonnen - ebenfalls berücksichtigt, beträgt die durchschnittliche Veränderung (-) 7,65 € bzw. (-) 2,69 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der geringen Abweichungen zwischen den bestehenden Gebühren und den für 2015 ermittelten kostendeckenden Gebühren, sollten die derzeitigen Gebührensätze bestehen bleiben.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

IV. Satzungsänderung

 

Da die Abfallgebühren nicht verändert werden, bleibt die derzeit gültige Abfallgebührensatzung weiterhin bestehen.

 

 

 

Alternative 2

 

Die Alternative 2 entspricht der Alternative 1. Ergänzend wird der Punkt VI „Anteil an den sonstigen Kosten“ der Kalkulation um folgenden Punkt ergänzt und der Abschnitt über die kostendeckende Jahresgebühr entsprechend angepasst:

 

13.

Einführung von roten Deckeln für die Restmülltonnen,

die 14-täglich geleert werden

30.900,00 €

 

 

Der Gesamtbetrag für die sonstigen Kosten erhöht sich somit auf

386.048,00 €

 

 

Der Anteil der sonstigen Kosten je Restmüllgefäß ergibt sich wie folgt:

 

386.048,00 €

:

5.929 Restmüllgefäße

=

65,11 €

 

 

 

Erläuterung:

 

Wie bereits unter Punkt I b dieser Kalkulation beschrieben, haben die Bürger der Gemeinde Nottuln die Möglichkeit, bei der Restmüllabfuhr zwischen der 14-täglichen und der 4 wöchentlichen Abfuhr zu wählen. Die Restmülltonnen, die 14-täglich geleert werden, sind momentan durch einen farbigen Aufkleber gekennzeichnet. Durch diesen Aufkleber soll der Fahrer der Fa. Remondis die Gefäße erkennen, die bei der 14-täglichen Abfuhr zu leeren sind. Da die Aufkleber mit der Zeit verblassen oder sich ablösen müssen in einem Intervall von ca. 4 – 5 Jahren die Aufkleber erneuert werden. Dies ist auch notwendig, um zu verhindern, dass Aufkleber unberechtigt genutzt werden. Der Versand der dann farblich geänderten Aufkleber erfolgt zum Jahresanfang zusammen mit den Steuerbescheiden. Da eine maschinelle Zuordnung von Aufklebern zu den betroffenen Steuerbescheiden nicht möglich ist, muss die Zuordnung manuell erfolgen. Bei der manuellen Zuordnung muss jeder der ca. 9.000 Bescheide auf die Anzahl der Restmülltonnen mit 14-täglicher Abfuhr überprüft werden. Die Bescheide werden anschließend mit den Aufklebern und Hinweiszetteln einkuvertiert. Für diese Arbeiten benötigen die Sachbearbeiterinnen des Steueramtes mit Unterstützung ca. 3 Wochen. Der Versand der Bescheide erfolgt per Post. Jedes Jahr melden sich Abgabenpflichtige und beanstanden, dass sie keinen Aufkleber erhalten haben. Da nicht bewiesen werden kann, dass die Bürger die Aufkleber erhalten haben, müssen neue verschickt werden. Adressaten der Abgabenbescheide sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Diese wohnen u. U. nicht in Nottuln und haben die Aufkleber zu spät oder gar nicht an die Mieter weitergegeben. Die Anzahl derer, die aus v. g. Gründen keinen Aufkleber erhalten haben (wollen), war in 2014 außergewöhnlich hoch – eine genaue Zahl kann jedoch nicht genannt werden. Eine grobe Schätzung liegt bei ca. 400-500.

 

Vermehrt berichten Fahrer der Fa. Remondis in letzter Zeit von zerteilten Aufklebern, die von mehreren Parteien genutzt werden. Eine konkrete Anzahl dieser Fälle liegt der Verwaltung nicht vor. Zur Vermeidung des Nachahmungseffektes sollte aber unabhängig von der Zahl der Fälle eine alternative Kennzeichnung gefunden werden. Das gleiche gilt für das folgende Problem.

 

Ein weiteres Problem, dass dieses Jahr erstmals aufgefallen ist, ist die Kennzeichnung von Restmülltonnen durch Bürger. D. h., dass Bürger ihre Restmülltonnen mit Aufklebern kennzeichnen, die dem Aufkleber der Gemeinde Nottuln für die 14-tägliche Abfuhr ähneln. Nach Angabe der Bürger erfolgt die Kennzeichnung nur zur Identifizierung der eigenen Tonne. Diese Tonnen werden allerdings bei der 14-täglichen Abfuhr an die Straße gestellt – obwohl lediglich die 4-wöchentliche Abfuhr gezahlt wird. Lt. der Fahrer von Remondis ist dieses zumindest bei ca. zehn Restmülltonnen aufgefallen.

 

Die Kennzeichnung der 14-täglichen Abfuhr durch einen Aufkleber hat sich aus v. g. Gründen nicht bewährt. Um die Restmülltonnen mit 14-täglicher Abfuhr eindeutig und unmissverständlich zu kennzeichnen, werden zum 01.01.2015 rote Deckel eingeführt. Diese werden in einer ca. dreiwöchigen Aktion von der Fa. Remondis montiert. Anhand einer von der Verwaltung erstellten Liste erhalten nur diejenigen einen roten Deckel, die eine 14-tägliche Abfuhr bezahlen. Eine Manipulation ist dann nicht mehr möglich. Für die Fahrer der Fa. Remondis kann es auch in der dunklen Jahreszeit keine Verwechselungen mehr geben.

Die Einführung der roten Deckel ist auch aus Gebührengerechtigkeit dringend erforderlich. Jeder Bürger soll für den Müll bezahlen, den er produziert.

 

Die einmalige Umstellaktion wird aus dem Gebührenhaushalt beglichen. Jede weitere Änderung des Abfuhrrhythmusses wird – wie bisher bei allen anderen Tauschvorgängen – mit einer Tauschgebühr von derzeitig 14,00 € berechnet.

 

Für die Umstellaktion fallen Kosten i. H. v. 11,88 € (brutto) je Restmülltonne an. Bei ca. 2.600 Gefäßen belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 30.900,00 €.

 

 

 

Sich aus der Kalkulation ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2015 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 0,52 € bzw. (-) 0,21 % unter den in 2014 gültigen Gebührensätzen. Werden die zusätzlichen Gefäße - die 1,1 m³-Container und die Gewerbetonnen - ebenfalls berücksichtigt, beträgt die durchschnittliche Veränderung (-) 2,4 € bzw. (-) 0,20 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 1, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der geringen Abweichungen zwischen den bestehenden Gebühren und den für 2015 ermittelten kostendeckenden Gebühren, sollten die derzeitigen Gebührensätze bestehen bleiben.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

Satzungsänderung

 

Da die Abfallgebühren nicht verändert werden, bleibt die derzeit gültige Abfallgebührensatzung weiterhin bestehen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2014 unverändert.


Anlagen:

Anlage 1: Gefäßstückzahlen 2015

Anlage 2: Kalkulation 2015 Alternative 1

Anlage 3: Haushaltsansätze 2015 Alternative 1

Anlage 4: Kalkulation 2015 Alternative 2

Anlage 5: Haushaltsansätze 2015 Alternative 2