1) Entwicklung 2014
2) Kalkulation der Abfallbeseitiungsgebühren 2015
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen
b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2015 wird zur Kenntnis genommen und
gemäß der Alternative ___ beschlossen.
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2014
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die
Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis
einschließlich Juli 2014 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2014 folgende
Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Die Deponiegebühren für die Restabfälle aus
den Straßenpapierkörben werden voraussichtlich ca. 5 t – das entspricht ca. 21
% - unter den kalkulierten Tonnagen von 23 t liegen. Dies entspricht allerdings
lediglich einem Betrag i. H. v. ca. (–) 730,00 €.
Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich
wird es bei den gesammelten Sperrmüllmengen geben. Aufgrund der Hochrechnungen
für 2014 werden rd. 361 t Sperrgut am Wertstoffhof angeliefert werden. Die
kalkulierte Menge i. H. v. 403 t wird somit um 42 t bzw. ca. 10 % (ca. 7.000,00
€) unterschritten.
Auch bei den Schadstoffen fallen höhere
prozentuale Abweichungen auf. Hier wird die angelieferte Menge wahrscheinlich
14 % über der kalkulierten Menge liegen. Wie bei den Restabfällen aus den
Straßenpapierkörben ist die Abweichung in € trotz der relativ hohen
prozentualen Abweichung aufgrund der insgesamt geringen Mengen vergleichsweise
niedrig. Bei den Schadstoffen beträgt der Unterschied lediglich ca. 1 t und
somit 200,00 €.
Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke erhalten Entgelte für die
Entleerung der Straßenpapierkörbe, Reinigung der Bushaltestellen und Entsorgung
wilder Müllablagerungen. Der Ansatz der beiden letztgenannten Positionen ist in
der Kalkulation unter „Beseitigung verbotswidriger Abfälle“ zusammengefasst.
Aufgrund der Hochrechnung für 2014 kann davon ausgegangen werden, dass der
Ansatz i. H. v. 8.079,00 € mit 48 %/ca. 4.000,00 € deutlich überschritten wird.
Der Anteil für die Beseitigung des wilden Mülls liegt beim Ansatz bei 2.358,00
€. Die Hochrechnungen ergeben voraussichtlich 5.312,00 €. Demnach liegen die
Kosten für den „wilden Müll“ 125 % über dem kalkulierten Betrag. Diese enorme
Steigerung ist u. a. auf Kosten i. H. v. über 2.000,00 € für die Entfernung
einer großen wilden Grünabfall-Ablagerung zurückzuführen.
Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe
wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.
Wertstoffhof
Die für den Wertstoffhof zu erwartenden
Kosten entsprechen annähernd den angesetzten Kosten. Zwar werden die Erlöse
etwas niedriger ausfallen als erwartet und auch die Kosten für die Annahme und
den Transport fallen höher aus als kalkuliert, aber die niedrigeren Deponie-
bzw. Benutzungsgebühren gleichen diese Mehrkosten wieder aus.
Entsorger
Bzgl. der Kosten für die gemeindliche
Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen
gerechnet.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Sowohl die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren als auch die Erträge aus den Wertstofferlösen liegen annähernd
an den kalkulierten Beträgen.
Eine Entnahme/Zuführung des Sopos wurde
nicht einkalkuliert. Aufgrund der bisherigen Entwicklungen in 2014 ergibt die
Hochrechnung eine Unterdeckung von ca. 9.000,00 €.
Zu 2 )
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015
Alternative
1
Aufgrund der ständig variierenden
Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die
Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG
gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei
Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung
jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B.
Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis
vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu kalkuliert
werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages
hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2015
mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier,
E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren.
Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die
Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem
Handling der Verwertung haben.
|
2011 €/t |
2012 €/t |
2013 €/t |
2014 €/t |
2015 €/t |
Restabfälle |
133,00 |
150,00 |
147,00 € |
146,00 € |
145,00 € |
Sperrgut/Teppiche |
133,00 |
150,00 |
147,00 € |
146,00 € |
145,00 € |
Altholz |
5,00 |
3,00 |
6,00 € |
4,00 € |
4,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
83,00 |
100,00 |
80,00 € |
70,00 € |
66,00 € |
E-Schrott |
0,00 |
96,00 |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
Altmetall |
0,00 |
114,00 |
105,00 € |
105,00 € |
99,00 € |
Papier |
0,00 |
13,00 |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
Umschlag1 |
20,00 |
20,00 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe2 |
|
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen
2 Seit 2012 werden die
Entsorgungskosten für Schadstoffe nicht mehr über den Restmüll abgedeckt, so
dass Sonderabfälle/Schadstoffe separat in Rechnung gestellt werden.
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen. Für die Kalkulation 2015 werden die Erlöse/t zugrunde gelegt,
die der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:
Erlöse |
2014 €/t |
2015 €/t |
|
|
Papier |
85,00 |
85,00 |
|
|
E-Schrott
Sammelgruppe 1 |
242,00 |
230,00 |
Elektrogroßgeräte |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 2 |
90,00 |
90,00 |
Kühlgeräte |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 3 |
110,00 |
150,00 |
IT-Geräte |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
200,00 |
225,00 |
Elektrokleingeräte |
|
Altmetall |
242,00 |
230,00 |
|
|
Altholz |
0,00 |
0,00 |
|
|
E-Schrott
Depotcontainer |
225,00 |
142,50 |
Elektrokleingeräte/Container |
|
Kunststoff-Sperrmüll |
|
5,00 |
|
|
Bzgl. der Erlöse
für die Sammelgruppe 2 steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob die
kommunale Sammlung als Option weiter geführt werden soll, da noch nicht
absehbar ist, ob die Erlöse überhaupt die Sammelkosten decken. Die WBC setzen
dennoch 90,00 €/t an.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2013 und 2014 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2015 wird voraussichtlich von 55 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 45 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2014 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2015 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a)
gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.896 t |
x |
145,00 € |
= |
274.920,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim
Wertstoffhof
berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2015 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2014, auf die
Gemeinden umlegen.
Der Kreis wird
die Grundgebühr 2015 (je Einheit) von bisher 18,40 € auf 16,50 € absenken.
Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
16,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
18,16 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
33,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
165,00 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2014 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2014 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.161 |
x |
16,50 € |
= |
52.156,50 € |
80 l/120 14 t |
2.003 |
x |
18,16 € |
= |
36.374,48 € |
240 l |
726 |
x |
33,00 € |
= |
23.958,00 € |
1,1 m³ |
13 |
x |
165,00 € |
= |
2.145,00 € |
Grundgebühr |
5.903 |
|
|
|
114.633,98 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der an
den Kreis zu zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten |
274.920,00 € |
Grundgebühr |
114.633,98 € |
|
389.553,98 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die
Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das
Jahr 2015 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht.
Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung
der Restmüllgefäße im Jahr 2015 eine Vergütung i. H. v. 182.533,67 € (Anlage 2,
Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die
Aufteilung der Tonnagen (1.896 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1
m³-Container (83 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für
die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l / 120 l |
5.189 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.717,52 € |
Gestellung 240 l |
727 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.657,56 € |
Gestellung 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
326,04 € |
Beförderung |
1.896 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
52.746,72 € |
Vergütung 14-täglich |
2.628 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
52.034,40 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.288 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.748,48 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.158,92 € |
|
|
|
|
|
|
|
153.389,64 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
29.144,03 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
182.533,67
€ |
Gebührenanteil
14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
2.006 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.370,08 € |
Gestellung 240 l |
622 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.418,16 € |
Beförderung |
1.209 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
33.634,38 € |
Vergütung 14-täglich |
2.628 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
52.034,40 € |
|
|
|
|
|
|
|
90.457,02 € |
zzgl. 19 % MwSt. |
|
|
|
|
|
|
17.186,83€ |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
107.643,85
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
107.643,85 € |
: |
2.628 |
= |
40,96 € |
Gebührenanteil
4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
3.183 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.347,44 € |
Gestellung 240 l |
105 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
239,40 € |
Beförderung |
604 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
16.803,28 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.288 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.748,48 € |
|
|
|
|
|
|
|
55.138,60 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.476,33 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
65.614,93
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
65.614,93 € |
: |
3.288 |
= |
19,96 € |
Gebührenanteil
der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
13 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.158,92 € |
Gestellung 1,1
m³ |
13 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
326,04 € |
Beförderung |
83 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
2.309,06 € |
|
|
|
|
|
|
= |
7.794,02 € |
zzgl. 19 % MwSt. |
|
|
|
|
|
|
1.480,86 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
9.274,88 € |
Kostenanteil je Container |
9.274,88 € |
: |
13 |
= |
713,45 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die DSD AG
(Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil
an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der
kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für
Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog.
Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren
16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %.
Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die
zu erwartenden Papiererlöse berücksichtigt. Ab 2015 werden nicht nur die
Papiererlöse, die aus der gemeindlichen Abfuhr erwirtschaftet werden
berücksichtigt, sondern auch die Papiererlöse, die durch die Sammlung am
Wertstoffhof eingenommen werden (siehe Pkt. VI. „Sonstige Kosten“ Ziffer 10
„Betreibung Wertstoffhof“). Diese Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn
dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen und werden für 2015 mit 85,00
€/t beziffert. Die voraussichtlichen Erlöse werden nicht ausreichen, um die
anfallenden Kosten zu decken. Unter Berücksichtigung der Papiererlöse aus der
gemeindlichen Sammlung und der Sammlung am Wertstoffhof ergibt sich ein
Kostenanteil für die Papiertonne von 0,79 €/Gefäß. Um nicht zusätzlich
aufgestellte Gefäße mit v. g. Gebühr zu berechnen, werden Erlöse aus der
Verwertung von weiteren Wertstoffen angerechnet. Der Kostenanteil für die
Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
6.617 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.086,76 € |
|
Beförderung |
1.440 t |
x |
13,28 € |
|
|
= |
19.123,20 € |
|
Vergütung |
6.617 Gefäße |
x |
0,82 € |
x |
12 Mon. |
= |
65.111,28 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
99.321,24 € |
|
zzgl.19 % MwSt. |
|
|
|
|
|
|
18.871,04 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
118.192,28 € |
|
Deponiegebühren |
1.440 t |
x |
13,00 € |
|
|
= |
18.720,00 € |
|
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
136.912,28
€ |
|
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
|
23.028,65 € |
|
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
113.883,63
€ |
|
./. Papiererlöse (83,18 %) (Abfuhr) |
1.198 t |
x |
85,00 € |
|
|
= |
101.830,00 € |
|
./. Papiererlöse (83,18 %) (Wertstoffhof) |
80 t |
x |
85,00 € |
|
|
= |
6.800,00 € |
|
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
5.253,63
€ |
|
./. Altmetallerlöse (s. sonstige Kosten/Wertstoffhof) |
|
|
|
|
|
|
5.253,63
€ |
|
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
0,00
€ |
|
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Zusätzliche
Papiergefäße
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den
Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V;
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
3.059 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.139,12 € |
Gestellung 240 l |
2.792 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.365,76 € |
Vergütung |
5.851 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
115.849,80 € |
Beförderung |
3.145 t |
x |
11,57 € |
|
|
= |
36.387,65 € |
Zwischensumme |
|
|
|
|
|
|
163.742,33 € |
zzgl. 19 % MwSt. |
|
|
|
|
|
|
31.111,04 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
194.853,37 € |
Deponiegebühr |
3.145 t |
x |
66,00 € |
|
|
= |
207.570,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
402.423,37 € |
Von den gesamten
zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer
zahlen,
abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil
an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2015: |
830 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
22,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt) |
22,00 € |
830 Eigenkompostierer x 22,00 € = |
18.260,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
384.163,37 € (402.423,37 € ./. 18.260,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.057 regulären Biotonnen verteilt:
384.163,37 € |
: |
5.057 Gefäße |
= |
75,97 € |
Kostendeckender
Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu
erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,96 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen Gefäße (75,96 €) weicht geringfügig von dem errechneten
Gebührenanteil (75,97 €) ab. Die Gebühr für das zusätzliche Gefäß wird u. a.
separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der
Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten
1. |
Personalkosten |
51.148,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.751,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender) |
1.300,00 € |
4. |
Verteilungskosten
Abfuhrkalender |
1.800,00 € |
5. |
Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen |
11.977,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
472,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung |
19.600,00 € 1.600,00 € |
8. |
Kosten
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren (18 t x 165,00 € (Deponie- u. Umschlaggebühren)) c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) e)
Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe |
20.472,00 € 2.970,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € 120,00 € |
|
|
|
9. |
Presswagen |
800,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
235.421,00 € |
12. |
Erlöse
E-Schrott Depotcontainer |
-1.283,00 € |
|
Gesamt |
355.148,00 € |
Erläuterungen:
(die Nummerierung
entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)
Um den Anteil an
den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die
Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
355.148,00 € |
: |
5.929 Gefäße |
= |
59,90 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können.
Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen
erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen
werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen
Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2015 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich (-) 5,75 € bzw. (-) 2,71 % unter den in 2014
gültigen Gebührensätzen. Werden die zusätzlichen Gefäße - die 1,1 m³-Container
und die Gewerbetonnen - ebenfalls berücksichtigt, beträgt die durchschnittliche
Veränderung (-) 7,65 € bzw. (-) 2,69 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und
% sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der geringen
Abweichungen zwischen den bestehenden Gebühren und den für 2015 ermittelten
kostendeckenden Gebühren, sollten die derzeitigen Gebührensätze bestehen
bleiben.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €
/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben
bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger
individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
IV. Satzungsänderung
Da die
Abfallgebühren nicht verändert werden, bleibt die derzeit gültige
Abfallgebührensatzung weiterhin bestehen.
Alternative
2
Die Alternative 2 entspricht der Alternative
1. Ergänzend wird der Punkt VI „Anteil an den sonstigen Kosten“ der Kalkulation
um folgenden Punkt ergänzt und der Abschnitt über die kostendeckende
Jahresgebühr entsprechend angepasst:
13. |
Einführung von roten Deckeln für die
Restmülltonnen, die 14-täglich geleert werden |
30.900,00 € |
Der Gesamtbetrag für die sonstigen Kosten erhöht sich somit auf |
386.048,00 € |
Der Anteil der sonstigen Kosten je Restmüllgefäß ergibt sich wie folgt:
386.048,00 € |
: |
5.929 Restmüllgefäße |
= |
65,11 € |
Erläuterung:
Wie bereits unter Punkt I b dieser Kalkulation beschrieben, haben die
Bürger der Gemeinde Nottuln die Möglichkeit, bei der Restmüllabfuhr zwischen
der 14-täglichen und der 4 wöchentlichen Abfuhr zu wählen. Die Restmülltonnen,
die 14-täglich geleert werden, sind momentan durch einen farbigen Aufkleber
gekennzeichnet. Durch diesen Aufkleber soll der Fahrer der Fa. Remondis die
Gefäße erkennen, die bei der 14-täglichen Abfuhr zu leeren sind. Da die
Aufkleber mit der Zeit verblassen oder sich ablösen müssen in einem Intervall
von ca. 4 – 5 Jahren die Aufkleber erneuert werden. Dies ist auch notwendig, um
zu verhindern, dass Aufkleber unberechtigt genutzt werden. Der Versand der dann
farblich geänderten Aufkleber erfolgt zum Jahresanfang zusammen mit den
Steuerbescheiden. Da eine maschinelle Zuordnung von Aufklebern zu den
betroffenen Steuerbescheiden nicht möglich ist, muss die Zuordnung manuell
erfolgen. Bei der manuellen Zuordnung muss jeder der ca. 9.000 Bescheide auf
die Anzahl der Restmülltonnen mit 14-täglicher Abfuhr überprüft werden. Die
Bescheide werden anschließend mit den Aufklebern und Hinweiszetteln einkuvertiert.
Für diese Arbeiten benötigen die Sachbearbeiterinnen des Steueramtes mit
Unterstützung ca. 3 Wochen. Der Versand der Bescheide erfolgt per Post. Jedes
Jahr melden sich Abgabenpflichtige und beanstanden, dass sie keinen Aufkleber
erhalten haben. Da nicht bewiesen werden kann, dass die Bürger die Aufkleber
erhalten haben, müssen neue verschickt werden. Adressaten der Abgabenbescheide
sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Diese wohnen u. U. nicht in
Nottuln und haben die Aufkleber zu spät oder gar nicht an die Mieter
weitergegeben. Die Anzahl derer, die aus v. g. Gründen keinen Aufkleber
erhalten haben (wollen), war in 2014 außergewöhnlich hoch – eine genaue Zahl
kann jedoch nicht genannt werden. Eine grobe Schätzung liegt bei ca. 400-500.
Vermehrt berichten Fahrer der Fa. Remondis in letzter Zeit von
zerteilten Aufklebern, die von mehreren Parteien genutzt werden. Eine konkrete
Anzahl dieser Fälle liegt der Verwaltung nicht vor. Zur Vermeidung des
Nachahmungseffektes sollte aber unabhängig von der Zahl der Fälle eine
alternative Kennzeichnung gefunden werden. Das gleiche gilt für das folgende
Problem.
Ein weiteres Problem, dass dieses Jahr erstmals aufgefallen ist, ist die
Kennzeichnung von Restmülltonnen durch Bürger. D. h., dass Bürger ihre
Restmülltonnen mit Aufklebern kennzeichnen, die dem Aufkleber der Gemeinde
Nottuln für die 14-tägliche Abfuhr ähneln. Nach Angabe der Bürger erfolgt die
Kennzeichnung nur zur Identifizierung der eigenen Tonne. Diese Tonnen werden
allerdings bei der 14-täglichen Abfuhr an die Straße gestellt – obwohl
lediglich die 4-wöchentliche Abfuhr gezahlt wird. Lt. der Fahrer von Remondis
ist dieses zumindest bei ca. zehn Restmülltonnen aufgefallen.
Die Kennzeichnung der 14-täglichen Abfuhr durch einen Aufkleber hat sich
aus v. g. Gründen nicht bewährt. Um die Restmülltonnen mit 14-täglicher Abfuhr
eindeutig und unmissverständlich zu kennzeichnen, werden zum 01.01.2015 rote
Deckel eingeführt. Diese werden in einer ca. dreiwöchigen Aktion von der Fa.
Remondis montiert. Anhand einer von der Verwaltung erstellten Liste erhalten
nur diejenigen einen roten Deckel, die eine 14-tägliche Abfuhr bezahlen. Eine
Manipulation ist dann nicht mehr möglich. Für die Fahrer der Fa. Remondis kann
es auch in der dunklen Jahreszeit keine Verwechselungen mehr geben.
Die Einführung der roten Deckel ist auch aus Gebührengerechtigkeit
dringend erforderlich. Jeder Bürger soll für den Müll bezahlen, den er
produziert.
Die einmalige Umstellaktion wird aus dem Gebührenhaushalt beglichen.
Jede weitere Änderung des Abfuhrrhythmusses wird – wie bisher bei allen anderen
Tauschvorgängen – mit einer Tauschgebühr von derzeitig 14,00 € berechnet.
Für die Umstellaktion fallen Kosten i. H. v. 11,88 € (brutto) je Restmülltonne
an. Bei ca. 2.600 Gefäßen belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 30.900,00 €.
Sich aus der
Kalkulation ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die kostendeckende Gebühr 2015 für die regulären Abfallgefäße liegt
aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 0,52 € bzw. (-) 0,21 % unter den
in 2014 gültigen Gebührensätzen. Werden die zusätzlichen Gefäße - die 1,1
m³-Container und die Gewerbetonnen - ebenfalls berücksichtigt, beträgt die
durchschnittliche Veränderung (-) 2,4 € bzw. (-) 0,20 %. Die finanziellen
Auswirkungen in € und % sind der Anlage 1, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
Aufgrund der geringen Abweichungen zwischen den bestehenden Gebühren und den
für 2015 ermittelten kostendeckenden Gebühren, sollten die derzeitigen
Gebührensätze bestehen bleiben.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €
/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben
bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger
individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
Satzungsänderung
Da die Abfallgebühren nicht verändert werden, bleibt die derzeit gültige
Abfallgebührensatzung weiterhin bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2014 unverändert.
Anlagen:
Anlage 1: Gefäßstückzahlen 2015
Anlage 2: Kalkulation 2015 Alternative 1
Anlage 3: Haushaltsansätze 2015 Alternative 1
Anlage 4: Kalkulation 2015 Alternative 2
Anlage 5: Haushaltsansätze 2015 Alternative 2