Betreff
Antrag des Behindertenbeauftragten: "Rampe zwischen den Gebäuden "KiK" und "DM", Appelhülsener Staße 1"
Vorlage
165/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das freiwillige Angebot des Projektentwicklers zur Anbringung eines Spiegels an der Rampe zwischen „KiK“ und „DM“ sowie eines Schildes für die Behindertenparkplätze wird angenommen.


Sachverhalt:

Der Senioren- und Behindertenbeauftragte Herr Strebel hat am 22.09.2014 einen Antrag auf Verbreiterung der Rampe zwischen den Gebäuden „KIK“ und „DM“ am Einkaufszentrum Appelhülsener Straße gestellt (vgl. Anlage 1). Telefonisch bat er darum, die vorhandenen Behindertenparkplätze durch Schilder zu kennzeichnen. Die im Boden eingelassenen Symbole seinen nicht gut genug sichtbar. Zusätzlich solle der „Eltern-Kind-Parkplatz“ vor der Bäckerei als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

Der Bau des Einkaufszentrums ist gemäß des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgeschlossen. Das Grundstück des Einkaufszentrums befindet sich in Privatbesitz so dass die Gemeinde keinen Zugriff mehr auf die weitere Gestaltung des Geländes hat. Wenn sich der Grundstückseigentümer freiwillig bereit erklärte, die Rampe zu verbreiten, müsste dafür ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt werden. Die Kosten müsste die Gemeinde übernehmen.

Seitens des Projektentwicklers war an der genannten Stelle ursprünglich nur eine Treppe vorgesehen. Auf Anregung des ehemaligen Senioren- und Behindertenbeirats Wenzel sowie der Verwaltung erklärte sich der Projektentwickler bereit, zusätzlich eine Rampe einzubauen. Gegen die Breite und Form der Rampe wurden im Bebauungsplanverfahren keine Bedenken erhoben. Der barrierefreie Zugang zum Einkaufszentrum ist auch von der Appelhülsener Straße gesichert.

Die Rampe ist benutzbar und wird seitens der Bevölkerung gut angenommen. Der Begegnungsverkehr auf der Rampe ist wegen der geringen Breite erschwert bzw. nicht möglich. Die Rampe ist nicht vollständig einsehbar. Im Begegnungsfall muss ggf. einer der beiden Verkehrsteilnehmer zurückweichen. 

Die Stellungnahme des Projektentwicklers auf die Anfrage findet sich in Anlage 2. Zu einer Verbreiterung der Rampe ist er nicht bereit. Er bietet alternativ die Anbringung eines Spiegels an, damit die Rampe besser einsehbar ist. Zudem erklärt er sich bereit, die vorhandenen Behindertenstellplätze durch ein Schild deutlich zu kennzeichnen. Zur Ausweisung weiterer Behindertenstellplätze ist der Projektentwickler gemäß vorhabenbezogenem Bebauungsplan nicht verpflichtet.

Die Verwaltung schlägt vor, das freiwillige Angebot des Projektentwicklers anzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten trägt der Projektentwickler.


Anlagen:

Anlage 1 Antrag des Senioren- und Behindertenbeauftragten

Anlage 2 Antwort des Projektentwicklers