Betreff
Genehmigungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
160/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Sachverhalt beschriebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.


Sachverhalt:

Gem. § 83 der Gemeindeordnung NW sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Sind diese Aufwendungen von ihrem Betrag her erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates. Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 2014 gelten Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000,-- € übersteigen.

 

1.           Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Durch den Großbrandeinsatz der Nottulner Feuerwehr am 17. und 18. Juli 2014 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 33.592,33 € entstanden, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

  1. 13.169,23 € an sonstigen Geschäftsaufwendungen (Löschmittel, Schaummittel, Schutz-overall)
  2. 14.882,62 € an sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen (Entsorgung von Asbest, Löschmittel sowie Baggereinsätzen)
  3.   3.407,52 € an Verdienstausfall
  4.   1.494,48 € für Schutzkleidung (Atemschutzmasken, Reinigung von Dienstkleidung)
  5.      638,48 € für Verpflegung

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen wurden 30.000,-- € aus der Unterhaltung von Außenanlagen in das Budget der Feuerwehr umverteilt. Für den Bereich Unterhaltung der Außenanlagen war im Haushaltsjahr 2014 ein pauschaler Ansatz von 50.000,-- € veranschlagt worden, um z.B. Pflastersanierungen, Mauerreparaturen auf Geländen der gemeindlichen Gebäude (z.B. Schulgeländen) vornehmen zu können.

 

 

2.           Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Im Rahmen der Grundstücksinventur 2014 wurde festgestellt, dass zwei Grundstücke die dem Abwasserwerk bei seiner Gründung zum 01.01.1990 als Eigenkapitalausstattung übertragen wurden, nicht mehr im Besitz der Gemeinde Nottuln sind. Die Grundstücke wurden an den Lippeverband übereignet. Nähere Ausführungen hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

 

 

In den Jahren 2003-2005 wurde zur Entlastung des Gemeindehaushaltes das dem Abwasserwerk ursprünglich zur Verfügung gestellte Eigenkapital, mit dem auch die Grundstücke finanziert worden sind, komplett zurückgezahlt. In dieser Rückzahlung enthalten waren auch die beiden an den Lipppeverband übertragenen Grundstücke. Somit ist eine Überzahlung in Höhe von 52.321,74 € erfolgt:

 

35.465,42 € Grundstück Flur 13, Flurstück 47

16.856,32 € Grundstück Flur 13, Flurstück 61

 

Der Betriebsleiter Herr Scheunemann bittet nun mit dem beigefügten Vermerk um Erstattung des Gesamtbetrages.

Eine Deckung des außerplanmäßigen Aufwandes kann durch den Minderaufwand bei der Naturschutzausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Am Hangenfeld erfolgen. Im Haushalt 2014 wurden für diese Ausgleichsmaßnahmen insgesamt 100.000,-- € eingestellt, womit die Herstellung einer Grünfläche sowie die Anpflanzung von Straßenbäumen finanziert werden sollte. Alternativ zu den geplanten Anpflanzungen/Naturschutzausgleichsmaßnahmen wurde im April 2014 ein Vertrag mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld geschlossen, womit 6.240 Ökopunkte erworben worden sind. Der Ankauf der Ökopunkte (anstelle der geplanten eigenen Naturschutzausgleichsmaßnahmen) hat einen Aufwand von 8.910,72 € verursacht. Somit stehen auf der Haushaltsposition rund 91.000,-- € an Minderaufwendungen zur Verfügung, die zur Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen herangezogen werden können.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können durch Minderaufwendungen an anderer Stelle gedeckt werden.


Anlagen:

Vermerk vom 13.10.2014