Beschlussvorschlag:
Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen.
Sachverhalt:
A)
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2015 ist der
Vorlage als
Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung
ersichtlich.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:
1.
Unternehmerkosten
Die Straßenreinigung wurde im Jahr 2014 europaweit ausgeschrieben.
Der neue Vertrag umfasst den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann
dreimal um ein Jahr verlängert werden bis zum 31.12.2024. Der Vertrag über die
Durchführung der Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde erneut
mit der Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen,
geschlossen. Für die Reinigung durch die Fa. ALBA werden 236.000,00 €
einkalkuliert. Es ist eine Kostensteigerung um ca. 36.000 € jährlich zu verzeichnen.
Die Kostensteigerung ab dem Jahr 2015
ist darin begründet, dass die Fa. ALBA in dem derzeit noch laufenden Vertrag
keine Preiserhöhungen für die Vertragslaufzeit geltend machen konnte und nun die
Ausschreibung genutzt hat, um die tatsächlichen Kostensteigerungen (Löhne,
Diesel, Fahrzeuge) und Mehrkehrkilometer zu berücksichtigen.
Reinigungslänge:
Bis zum Jahr 2011 wurde das Entgelt
für die Fa. ALBA in Abhängigkeit der tatsächlichen Reinigungslänge ermittelt.
Für die Jahre 2012 – 2014 wurde ein Pauschalpreis vereinbart, unabhängig von
der Reinigungslänge. Für die Ausschreibung ab dem Jahr 2015 sind 164 km an
Reinigungslänge zugrunde gelegt worden. Die Steigerung der Reinigungslänge
erklärt sich durch das Hinzukommen von weiteren Straßen:
2013 - Elisabeth-Selbert-Straße,
Frieda-Nadig-Straße, Helene-Wessel-Platz, Helene-Weber-Straße (ca. 2 km)
2015 – Straßen im Gewerbegebiet
„Beisenbusch“ (ca. 2,5 km)
Ebenfalls berücksichtig wurden die noch
nicht gewidmeten Straßen Triftweg, Feldstiege und Kapellenweg (ca. 2 km).
Die Abrechnung durch die Fa. ALBA ab dem
Jahr 2015 wird wieder nach der tatsächlichen Reinigungslänge erfolgen.
2.
Kosten für den Winterdienst
Baubetriebshof
Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen
wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den
Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche
Kostenschwankungen aufgetreten. Für die Kalkulation des Winterdienstes durch
den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.
Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb
Straßenbau NRW u.a.)
·
Der
Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln
abgerechnet.
·
Bei
länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der
Anwohnerstraßen hinzu gezogen.
Durchschnittlich wurden für diese Dienste
in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2015 werden wieder 3.000 €
einkalkuliert.
Streumaterialien
Es sind in Nottuln 600 t Salz vorrätig.
Dieses Salz liegt am Baubetriebshof in Nottuln und in einer Lagerhalle in
Appelhülsen. Vorfinanziert wurde dieses Salz von den Gemeindewerken. Es wird
bedarfsmäßig abgerufen und abgerechnet.
Durchschnittlich wurden in den letzten
Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2015 wird dieser
Betrag übernommen.
3. Verwaltungskosten
Hierunter fallen die anteiligen
Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des
Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als
Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane,
Kostenanteil für Querschnittsämter usw.
4.
Gemeindeanteil
Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten
einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.
Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den
Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten
Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.
5.
Kostenunterdeckung
Die hier
auszugleichende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2013 ist nur aufgrund der nicht
abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst entstanden. Der Ausgleich dieser
Kostenunterdeckung soll gemäß dem § 6 KAG im Zeitraum von vier Jahren erfolgen.
Die Kostenunterdeckung 2013 i.H.v.
10.622,83 € wird in die Kalkulation 2015 voll aufgenommen.
Begründung:
Seit dem schneereichen Winter 2010 besteht
für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung kein sog. Sonderposten mehr, so dass
im Rahmen der Jahresabschlüsse die jeweiligen Kostenunterdeckungen
nachrichtlich ausgewiesen werden. Diese Kostenunterdeckung betrug zum
31.12.2013 noch 38.790,90 €. Ein Betrag von -28.168,07 € wurde bei der
Gebührenkalkulation für 2014 berücksichtigt. Aufgrund der milden Wintermonate
zu Beginn des Jahres 2014 wird die Prognose gewagt, dass diese
Kostenunterdeckung auch im Rahmen der Jahresrechnung 2014 gedeckt werden kann. Damit
wäre dann die extreme Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 aufgefangen. Um die
Gebührenhaushaltsjahre ab 2016 zu entlasten bzw. ein „Puffer“ für etwaige
höhere Winterdienstkosten als kalkuliert auffangen zu können, wurde die
Kostenunterdeckung des Jahres 2013 zu 100 % in die Gebührenkalkulation 2015
aufgenommen.
6.
Jahresgebühr 2015
Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die
Gebühr je Frontmeter von 1,92 € für
das Jahr 2014 im Jahr 2015 gehalten.
B)
Satzungsänderung
1.
Das
Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2015 um drei Straßen im
Industriegebiet Beisenbusch erweitert. Die Straßen sind in der anliegenden
Änderungssatzung aufgeführt.
§ 3
Diese
Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebühr je Frontmeter verbleibt im Jahr 2015 bei 1,92 €.
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
Straßenreinigung für das Jahr 2015
- Mengenentwicklung
- Sachkonten
- Änderungssatzung