Betreff
Kalkulation der Straßenrenigungsgebühren 2015
Vorlage
159/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen.


Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2015 ist der Vorlage als

Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

 

1.    Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wurde im Jahr 2014 europaweit ausgeschrieben. Der neue Vertrag umfasst den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann dreimal um ein Jahr verlängert werden bis zum 31.12.2024. Der Vertrag über die Durchführung der Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde erneut mit der Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, geschlossen. Für die Reinigung durch die Fa. ALBA werden 236.000,00 € einkalkuliert. Es ist eine Kostensteigerung um ca. 36.000 € jährlich zu verzeichnen.

 

Die Kostensteigerung ab dem Jahr 2015 ist darin begründet, dass die Fa. ALBA in dem derzeit noch laufenden Vertrag keine Preiserhöhungen für die Vertragslaufzeit geltend machen konnte und nun die Ausschreibung genutzt hat, um die tatsächlichen Kostensteigerungen (Löhne, Diesel, Fahrzeuge) und Mehrkehrkilometer zu berücksichtigen.

 

Reinigungslänge:

Bis zum Jahr 2011 wurde das Entgelt für die Fa. ALBA in Abhängigkeit der tatsächlichen Reinigungslänge ermittelt. Für die Jahre 2012 – 2014 wurde ein Pauschalpreis vereinbart, unabhängig von der Reinigungslänge. Für die Ausschreibung ab dem Jahr 2015 sind 164 km an Reinigungslänge zugrunde gelegt worden. Die Steigerung der Reinigungslänge erklärt sich durch das Hinzukommen von weiteren Straßen:

 

2013 - Elisabeth-Selbert-Straße, Frieda-Nadig-Straße, Helene-Wessel-Platz, Helene-Weber-Straße (ca. 2 km)

 

2015 – Straßen im Gewerbegebiet „Beisenbusch“ (ca. 2,5 km)

 

Ebenfalls berücksichtig wurden die noch nicht gewidmeten Straßen Triftweg, Feldstiege und Kapellenweg (ca. 2 km).

 

Die Abrechnung durch die Fa. ALBA ab dem Jahr 2015 wird wieder nach der tatsächlichen Reinigungslänge erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

2.    Kosten für den Winterdienst

Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten. Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.

 

Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

·         Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.

·         Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzu gezogen.

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2015 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

Streumaterialien

Es sind in Nottuln 600 t Salz vorrätig. Dieses Salz liegt am Baubetriebshof in Nottuln und in einer Lagerhalle in Appelhülsen. Vorfinanziert wurde dieses Salz von den Gemeindewerken. Es wird bedarfsmäßig abgerufen und abgerechnet.

Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2015 wird dieser Betrag übernommen.

 

3.  Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

4.    Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

5.    Kostenunterdeckung

Die hier auszugleichende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2013 ist nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst entstanden. Der Ausgleich dieser Kostenunterdeckung soll gemäß dem § 6 KAG im Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

 

Die Kostenunterdeckung 2013 i.H.v. 10.622,83 € wird in die Kalkulation 2015 voll aufgenommen.

 

Begründung:

Seit dem schneereichen Winter 2010 besteht für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung kein sog. Sonderposten mehr, so dass im Rahmen der Jahresabschlüsse die jeweiligen Kostenunterdeckungen nachrichtlich ausgewiesen werden. Diese Kostenunterdeckung betrug zum 31.12.2013 noch 38.790,90 €. Ein Betrag von -28.168,07 € wurde bei der Gebührenkalkulation für 2014 berücksichtigt. Aufgrund der milden Wintermonate zu Beginn des Jahres 2014 wird die Prognose gewagt, dass diese Kostenunterdeckung auch im Rahmen der Jahresrechnung 2014 gedeckt werden kann. Damit wäre dann die extreme Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 aufgefangen. Um die Gebührenhaushaltsjahre ab 2016 zu entlasten bzw. ein „Puffer“ für etwaige höhere Winterdienstkosten als kalkuliert auffangen zu können, wurde die Kostenunterdeckung des Jahres 2013 zu 100 % in die Gebührenkalkulation 2015 aufgenommen.

 

 

6.    Jahresgebühr 2015

Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Frontmeter von 1,92 € für das Jahr 2014 im Jahr 2015 gehalten.

 

 

 

B)   Satzungsänderung

 

1.   Das Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2015 um drei Straßen im Industriegebiet Beisenbusch erweitert. Die Straßen sind in der anliegenden Änderungssatzung aufgeführt.

 

 

 

§ 3

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015  in Kraft.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebühr je Frontmeter verbleibt im Jahr 2015 bei 1,92 €.


Anlagen:

  1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2015
  2. Mengenentwicklung  
  3. Sachkonten
  4. Änderungssatzung